Normgerecht die Heizungsanlage befüllen

Wie sieht ein normgerechter Füllanschluss an einer Heizungsanlage aus? Unter Fachleuten sorgt diese Frage immer wieder für Diskussionsstoff. Dabei ist mit dem Erscheinen der DIN EN 1717 [1] eigentlich alles klar. Aber leider nur eigentlich, denn nach wie vor gilt in Deutschland auch die DIN 1988-4 [2]. Einig sind sich die Fachleute darüber, dass kein Heizungswasser durch Rückdrücken, Rücksaugen oder Rückfließen in die Trinkwasseranlage gelangen darf.

Füllanschluss nach DIN 1988 T.4.JPG

Richten wir den Blick auf die DIN EN 1717 [1], dann muss zum Befüllen einer Heizungsanlage ein Rohrtrenner (GA) eingesetzt werden, wenn das Heizungswasser keine chemischen Zusätze enthält. Analog dazu kann auch ein Systemtrenner (CA) verwendet werden. Bestimmt man den Absicherungsgrad nach der DIN 1988-4 [2], genügt ein Rückflussverhinderer. Das liegt daran, weil die “alte” Norm den kurzzeitigen Anschluss, der laufend personell kontrolliert werden muss, zulässt.
Wird eine Sicherungskombination eingesetzt, ist ein ständiger Anschluss zulässig (Schlauch muss nicht entfernt werden); allerdings nur dann, wenn die Belüftungsöffnungen mindestens 15 cm über dem Nichttrinkwasserspiegel liegen. Und bei einem Befüllanschluss im Keller wird’s damit schwer.
Diese Arbeiten – nämlich das Nachfüllen der Heizungsanlage – werden auch von Laien ausgeführt, die dass Gefährdungspotential hinsichtlich einer möglichen Trinkwasserverunreinigung unterschätzten bzw. erst gar nicht wahrnehmen. Deshalb wird in der DIN EN 1717 immer von einem “festen”, oder besser formuliert, von einem ständigen Anschluss ausgegangen.

Werden allerdings dem Wasser chemische Zusätze zugesetzt (Inhibitoren), dann sieht auch die DIN 1988-4 [2] wie ihre europäische Kollegin, die DIN EN 1717 [1], einen höheren Absicherungsgrad vor. Jetzt fordern beide Normen einen durchflussgesteuerten Rohrtrenner, EA2 (DIN 1988-4), bzw. GB nach DIN EN 1717, oder einen Systemtrenner BA (DIN EN 1717), den die “alte” DIN 1988-4 nicht kennt. Die daraus resultierenden Möglichkeiten zur Ausführung müssen werkvertraglich gesondert vereinbart werden, denn in der ATV DIN 18381 [3] werden beide Normen zur möglichen Ausführungsgrundlage gemacht. Hierbei kann man sich nicht die “Rosinen” aus beiden Normen picken und dann ein “Normen-Misch-Masch” installieren. Im Zweifelsfall (Schadensfall) wird immer die Norm zugrunde gelegt, welche den technischen Stand repräsentiert; und das ist nun mal die DIN EN 1717.

[1] DIN EN 1717: Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen in Trinkwasser-Installationen

[2] DIN 1988-4: Technische Regel für Trinkwasser-Installationen (TRWI); Schutz des Trinkwassers, Erhaltung der Trinkwassergüte

[3] ATV DIN 18381: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV); Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden und Grundstücken

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