Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG

Interessante Frage: Messingarmaturen verboten?

Seit dem Entzinkungsproblem bei Messinghahnverlängerungen kommt es immer mal wieder vor, dass irgendwer Probleme mit Messingarmaturen hat. Dazu erhielt die Redaktion folgende Anfrage:

Gerade hatte ich ein Telefonat mit einem Bauleiter. Der sagte mir, wir müssten alle Messingarmaturen wieder aus der Trinkwasserleitung ausbauen; es seien bei Trinkwasser nur Rotgussarmaturen noch erlaubt. Habt ihr das auch schon gehört?


Unsere Antwort:

die Verwendung von Messing in der Trinkwasserinstallation ist nach wie vor zugelassen. Die DIN 50930-6 (Korrosion der Metalle - Korrosion metallischer Werkstoffe im Innern von Rohrleitungen, Behältern und Apparaten bei Korrosionsbelastung durch Wässer - Teil 6: Beeinflussung der Trinkwasserbeschaffenheit) enthält diesbezüglich folgende Regelung:

Unabhängig von der Trinkwasserbeschaffenheit dürfen in allen Trinkwasser-Installationen u. a. eingesetzt werden:
- Armaturen aus Messing mit einem Bleigehalt von max. 3,5 % und einem Arsengehalt von max. 0,15 %
- Fittings aus Messing mit einem Bleigehalt von max. 2,2 % und einem Arsengehalt von max. 0,1 %

Wenn ich davon ausgehe, dass Markenprodukte mit DVGW Kennzeichnung eingebaut wurden, sehe ich da keine Probleme.

viele Grüße

die SBZ-Monteur Redaktion

WERBUNG