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Fristverlängerung bei erstmaliger Legionellenprüfung bis Ende 2013

In seiner 901. Sitzung am 12.10.2012 hat der Bundesrat der erneuten Novelle der Trinkwasserverordnung zugestimmt, jedoch mit einigen Änderungen gegenüber dem Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums. Nun muss die Bundesregierung entscheiden, ob sie diese Änderungen akzeptieren wird.


Im Zentrum der zweiten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung steht u.a. die 14 monatige Verlängerung der Frist zur erstmaligen Legionellenprüfung in Trinkwasseranlagen. Sie muss jetzt bis zum 31. Dezember 2013 abgeschlossen sein. Die ursprünglich Frist hatte die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft und Gesundheitsämter vor große Probleme gestellt.
Die Untersuchungsintervalle für die Wiederholungsprüfung wurden zudem von einem Jahr auf drei Jahre verlängert. Die Anlagen zur Trinkwassererwärmung müssen dem Gesundheitsamt nicht mehr angezeigt werden. Die Untersuchungsergebnisse sind nur noch nach Aufforderung vorzulegen.
Laut eigener Aussage will das Bundesgesundheitsministerium den leicht veränderten Entwurf zur Zweiten Trinkwasserverordnung akzeptieren und im November verkünden.

Hier klicken für weitere Informationen (pdf.):

zweite verordnung zur aenderung der TWVo 31.08.2012

zweite verordnung zur aenderung der TWVo 31.08.2012_[1]

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