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Augen zu und durch?

Trinkwasser-Anschluss an Zahnarzt-Behandlungseinheiten

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Wer geht schon gerne zum Zahnarzt? Anlagenmechaniker jedenfalls ganz bestimmt nicht. Denn hier gilt es so dann und wann, Behandlungsstühle an die Trinkwasserleitung anzuschließen. Dabei darf die Sicherheit des Trinkwassers nicht auf der Strecke bleiben.

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Wenn man sich so einen Behandlungsstuhl mit all seiner Technik anschaut, möchte man annehmen, dass dieser auch in Sachen Trinkwasserschutz High-tech mitbringt. Die Realität sieht anders aus. Rund die Hälfte der eingesetzten Zahnarzt-Behandlungseinheiten ist trinkwasserseitig nicht eigensicher ausgeführt. Geht es also darum, so eine „Zahnbearbeitungsmaschine“ ans Trinkwasser anzuschließen, muss zunächst eine wichtige Frage geklärt werden: Eigensicher oder nicht?

Blick nach rechts unten

Trinkwasser ist für den Zahnarzt ein wichtiges Hilfsmittel. Dabei geht es nicht nur um die Becherbefüllung, mit der es möglich ist, der freundlichen Aufforderung „ausspülen, bitte“ nachzukommen. Auch die Spülmöglichkeit des Spuckbeckens begründet nicht den Wasseranschluss. Nein - Trinkwasser benötigt der Dentist zur Kühlung seines Bohrers. Mit dieser Kühlung wird das Trinkwasser buchstäblich im Mund des Patienten versprüht. Offen bleibt dabei immer die Frage, ob der Patient gesund ist oder vielleicht doch unter einer - wohlmöglich ansteckenden - Krankheit leidet. Werden nicht eigensichere Behandlungseinheiten ohne Zwischenschaltung geeigneter Sicherungsarmaturen an die Trinkwasserleitung angeschlossen, könnte eine Kontamination der Installation die Folge sein. So etwas betrifft dann nicht nur die Behandlungseinheiten untereinander, sondern mitunter das gesamte Gebäude, in dem sich die Praxis befindet. Folglich ist der erste Schritt beim trinkwasserseitigen Anschluss einer Behandlungseinheit immer die Suche nach dem DVGW-Prüfkennzeichen, das die Eigensicherheit der Einheit bestätigt. In der Regel ist das (wenn man vor der Sitzfläche steht) auf der rechten Seite, im unteren Bereich angebracht.

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Die Fünf lässt grüßen

Kann man kein DVGW-Prüfkennzeichen entdecken, hat sich der Hersteller des Behandlungsstuhls über den Trinkwasserschutz offensichtlich keine Gedanken gemacht. Das muss dann der Anlagenmechaniker tun. Da man eine Kontamination mit Erregern übertragbarer Krankheiten hier keinesfalls ausschließen kann, ist eine Absicherung gegen Wasser der Flüssigkeitskategorie "5" erforderlich. Es kommt also nur der Einsatz eines freien Auslaufs in Frage. Trinkwasser und das Wasser innerhalb der Behandlungseinheit werden also über einen atmosphärischen Behälter voneinander getrennt. Eine Pumpe saugt das Wasser aus diesem Behälter heraus und erzeugt den Wasserdruck für die Behandlungseinheit. Um so eine Trennung zu realisieren, muss man keine kreative Bastelstunde einläuten - Absicherungseinheiten für diesen Zweck sind handelsüblich. Im Idealfall werden diese Einheiten jeweils in den Sockeln der Behandlungseinheiten eingebaut. Damit ist jede Einheit für sich gesichert, es liegt folglich eine so genannte Einzelsicherung vor. Eine weitere Variante besteht darin, die Systemtrennung in einem Technikraum der Praxis einzubauen und von dieser die einzelnen Behandlungsstühle zu versorgen. Nachteilig dabei ist jedoch, dass ein Kontaminationsschutz der Behandlungsplätze untereinander nicht gewährleistet werden kann. Hinzu kommt ein Stagnationsproblem: Längere Zuleitung bedeutet automatisch mehr Wasserinhalt im Rohr. Behandlungseinheiten sind allerdings bescheiden, was den Wasserbedarf angeht. So eine Bohrerkühlung benötigt nur rund 75 ml/min; und die paar Becherfüllungen führen auch nicht zu reißenden Fließgeschwindigkeiten. Sollte eine Praxis mit dem System der Sammelsicherung ausgestattet sein empfiehlt es sich, nicht montagmorgens zum Zahnarzt gehen - man wartet besser bis zum Dienstag; dann ist das übers Wochenende abgestandene Wasser verwertet.

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Die Klärung der Frage, ob eine anzuschließende Behandlungseinheit werkseitig eigensicher ist oder nicht, ist für den Fachbetrieb eine sehr wichtige Frage. Schließlich ist ausschließlich dieser für den richtig ausgeführten Anschluss verantwortlich und kann im Schadenfall empfindlich zur Rechenschaft gezogen werden.

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