Online-Kalkulator für Heizkörper

8. März 2012 Loeti Erstellt in Allgemein, Gut zu wissen, Haustechnik, Heizung, Produkte Keine Kommentare »

Mit dem Online-Kalkulator will der Heizkörper-Hersteller Heizungsbauern helfen, den richtigen Heizkörpertyp für ihr Projekt zu ermitteln. Auf der Purmo-Website unter „Niedrigtemperatursystem-Kalkulator“ wird das gewünschte Heizkörpermodell ausgewählt. Dann werden Vorlauftemperatur und Rücklauftemperatur eingegeben, dazu die gewünschte Raumtemperatur und die Heizlast. Durch Angaben zur Baulänge und Bauhöhe, wird die verfügbare Wandfläche für den Heizkörper beschrieben. Das Sucherergebnis zeigt, welche Heizkörper für diese konkreten Anforderungen geeignet sind. Typ, Wärmeleistung sowie die exakte Bauhöhe und Baulänge werden angezeigt und sind in einem PDF downloadbar. Purmo versichert, dass diese Heizkörper die angezeigte Leistung abgeben, auch in Heizsystemen mit niedrigen Temperaturen. So zeigt der Leistungskalkulator, dass in gut gedämmten Gebäuden Heizkörper bei einer Vorlauftemperatur von 45 °C und einer Rücklauftemperatur von 35 °C problemlos einsetzbar sind.


Bei der Ergebnissuche greift der Kalkulator auf das gesamte Purmo-Heizkörpersortiment zu. Es werden sowohl horizontale als auch vertikale Heizkörper berücksichtigt, selbst Dekorativheizkörper und Röhrenradiatoren können berechnet werden.
www.purmo.de

Hier geht es direkt zum Kalkulator!

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Steht die Heizwerttechnik vor dem “Aus”?

7. März 2012 Redaktion Erstellt in Allgemein, Gut zu wissen, Haustechnik, Moin Leute!, News Keine Kommentare »

Hallo SBZ-Redaktion,

letzte Woche war ich zu einem Seminar bei einem Heizgerätehersteller. Der Seminarleiter erklärte uns anhand einer Folie die gesetzliche Entwicklung zur Energie-Effizienz in Europa. Auf der Folie war zu entnehmen, dass Anfang 2014 Schluss sein soll mit der Heizwerttechnik. Was ist daran?

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Bartz

Aufgrund der Aktualität werden wir diese Anfrage hier veröffentlichen. Selbstverständlich haben wir uns vorher von Herrn Bartz das O.k. zur Veröffentlichung geholt.

Unsere Antwort:

Ein Entwurf zur ErP- Richtline sieht tatsächlich vor, dass Anfang 2014 Schluss sein soll mit der ineffektiven Heizwerttechnik. Jetzt wird natürlich von allen Seiten dieser Entwurf (LOT 1 Boiler) bombardiert. Zum einen von der Wohnungswirtschaft (Genossenschaften, Haus und Grund, etc.) aber auch die Industrie möchte da mitreden, bzw. ihre Vorstellungen mit einbringen.
Eine weiterer Entwurf sieht vor, dass ein sogenanntes Installer Label die Effiziens eines Systems steigern kann. Hier werden die bekannten Ampelfarben von rot bis grün Auskunft darüber geben wie Effizient ein System sein kann. Beispiel: Ein Gas-Kombi-Wasserheizer bezitzt laut Hersteller eine Produkt Effizienz von 97%. Kombiniert nun der Installateur dieses Heizgerät mit einem witterungsgeführten Regler und einer Solaranlage, dann steigt die Systemeffzienz auf 105%. Also von ehemals “A” gelbe Ampel, auf “A+” hellgrüne Ampel. Eine weiteres interesantes technisches Detail ist die Reduzierung des NOx-Schadstoffausstoß von zur Zeit diskutierten <50mg/kwh. Hier müssten die Hersteller noch einmal ihre Entwickler in den Keller sperren und zudem noch viel Geld locker machen in eine Technik die eigentlich Alt und uneffizient ist.


Dies alles ist noch Zukunftsmusik, doch eines ist sicher, die Heizwerttechnik hat keine Zukunft. Dies sollte man auch seinen Kunden nicht verheimlichen. Ob nun 2014 oder erst 2019 ist eigentlich egal. Fest steht, dass man ein Totes Pferd nicht mehr reiten kann.

Das LOT 11 Umwälzpumpen ist fertig, d.h., den Umwälzpumpen geht es aktuell an den Kragen. Siehe dazu auch hier!

Wer sich durch den Verordnungs-Dschungel durchwursteln will, kann auch hier klicken! Die Entwürfe sind in Englischer Sprache verfasst. Die fertigen Verordnungen gibt es auch in Deutsch.

viele Grüße

SBZ-Monteur

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Heizungs-Tuning

2. März 2012 TomTank Erstellt in Allgemein, Gut zu wissen, Haustechnik, Heizung 1 Kommentar »

Wasser fließt immer den Weg des geringsten Widerstandes. Da es in Heizungsanlagen verschiedene Fließwege mit unterschiedlichen Widerständen gibt, muss eine bedarfsgerechte Verteilung der Wassermengen erfolgen. Dieser hydraulische Abgleich wird mit der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil C, ATV DIN 18380 [1] an Neuanlagen verlangt. Dass er gemacht wird, war nicht immer so. Früher blieb diese Maßnahme frei nach dem Motto „keine Zeit für diesen Blödsinn“ auf der Strecke. Folglich trifft man auf viele Heizungsanlagen, die nie abgeglichen wurden. Das einst Versäumte hier nachzuholen, macht die Anlage wirtschaftlicher und komfortabler. Der Betreiber spart bares Geld und störende Strömungsgeräusche verschwinden.Hydraulischer Abgleich des Heizungssystems

Dicke Pumpe keine Lösung

Fachleute schätzen den Anteil der nicht hydraulisch abgeglichenen Anlagen sehr hoch ein. Ob die geschätzten Zahlen von bis zu 85 % stimmen, ist nicht bewiesen. Man kann allerdings davon ausgehen, dass die meisten Heizungsanlagen bislang noch keinen Abgleich erlebten. Bei diesen, nicht einregulierten Anlagen, führt der Weg des Heizungswassers durch die der Umwälzpumpe nächstgelegenen Heizkörper zurück zum Wärmeerzeuger. Weiter entfernt liegende Heizkörper werden nicht ausreichend versorgt und die zugehörigen Räume werden nicht warm. Reklamiert der Kunde dann einen nur lauwarmen Heizkörper, ist es weit verbreitete Praxis, Den kompletten Beitrag lesen »

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Bilanz 2011 – Viel zu tun, wenig Nachwuchs

27. Februar 2012 Redaktion Erstellt in Allgemein, News Keine Kommentare »

„Die Energiewende ist in den Heizungskellern der Republik noch nicht angekommen. Genau dort aber verschleudert ineffiziente Anlagentechnik millionenfach Geld, Energie und CO2“, urteilte Elmar Esser, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Sanitär Heizung Klima (ZVSHK), auf der Jahrespressekonferenz des Verbandes am Donnerstag in Berlin.

Esser warnte die Politik davor, die Immobilienbesitzer beim Vollzug der Energiewende weiter allein zu lassen. Die Hängepartie über die geforderte steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen in Gebäuden untergrabe das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Förderzusagen der Politik

Lediglich vier Prozent der Hauseigentümer haben im vergangenen Jahr nach Angaben des ZVSHK ihre veraltete Heizungsanlage ausgetauscht. „Über 13 Millionen von 17,8 Millionen Heizungsanlagen in Deutschland arbeiten weiterhin nicht effizient – und das im Jahr der Energiewende“, sagte Esser. Stattdessen dominiere der Bäderbau das Geschäft des SHK-Handwerks. „Das freut uns für unsere Betriebe“, bilanzierte der Hauptgeschäftsführer. „Dem Ziel der Effizienzsteigerung im Energieverbrauch von Gebäuden bringt uns das aber keinen Schritt näher.“

Die Ergebnisse einer EMNID-Umfrage im Auftrag des ZVSHK zeigen, dass Hauseigentümer und Anlagenbetreiber durchaus bereit wären, die Energiewende mitzutragen. Sechs Prozent können sich vorstellen, in diesem Jahr ihre Heizungsanlage auf den neuesten Stand der Technik zu bringen – auch wenn es hierfür keine Förderung mehr gäbe. Weitere 12 Prozent sind noch unentschieden, lehnen eine Modernisierung ihrer Heizungsanlage aber nicht grundlegend ab.

Dieses Meinungsbild will der ZVSHK 2012 nutzen, um den Modernisierungsstau in deutschen Heizungskellern endlich aufzulösen. Esser schlug der Politik hierzu ein Aktionsbündnis vor. „Investoren und Modernisierer erwarten jetzt ein klares Signal. Für einen Bruchteil der öffentlichen Mittel, um die Finanzpolitiker von Bund und Ländern aktuell streiten, könnten Politik und Handwerk im Markt die Impulse setzen, die zum Vollzug einer wirklichen Energiewende im Heizungskeller dringend erforderlich sind.“

Eine ehrliche und umfassende Aufklärung über die Ziele und die Umsetzung der Energiewende sowie die möglichen Einsparungen am eigenen Projekt, würden nach Auffassung des installierenden Handwerks weit mehr an Marktbewegung bringen, als die Fortführung der Stop-and-Go-Förderung durch die Politik.

Das größte Sorgenkind der größten Gruppe des installierenden Gewerbes in Deutschland bleibt aber die Nachwuchssicherung. Gab es 1996 noch 70.000 junge Leute mit einem SHK-Ausbildungsvertrag, hat sich diese Zahl 15 Jahre später halbiert. Um diesen Negativtrend zu stoppen, gab ZVSHK-Präsident Stather in Berlin den offiziellen Startschuss für die ZVSHK-Nachwuchswerbekampagne „Volles Rohr Zukunft“.

Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) ist die Standesorganisation von über 52.500 Handwerksbetrieben mit 334.000 Beschäftigten. Der Jahresumsatz des Sanitär-, Heizungs-, und Klimahandwerks lag 2011 bei 35,6 Milliarden Euro. Der Hauptsitz des Verbandes ist in St. Augustin. In Potsdam unterhält der ZVSHK eine Hauptstadtrepräsentanz.
Ansprechpartner für Rückfragen: Frank Ebisch, Pressesprecher ZVSHK, Fon: 02241 9299-114, Mobil: 0151 24156979, E-Mail: f.ebisch@zvshk.de

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Strom, Spannung und Widerstand

16. Februar 2012 Loeti Erstellt in Allgemein Keine Kommentare »

Zur Fehlersuche an Wärmeerzeuger benötigt man Mess-Kenntnisse, ohne ist man irgendwie ziemlich aufgeschmissen. Die Frage nach einer Widerstandsmessung kann dem einen oder anderen schon mal aus seinem Gleichgewicht bringen. Da kann dann meist selbst die Hersteller-Hotline nicht mehr helfen.

In dem Filmbeitrag ist ganz gut erklärt wie Messungen ablaufen. Viel Spass!

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Ein neuer Beruf: Anlagen-Mechatroniker SHK?

15. Februar 2012 TomTank Erstellt in Allgemein, Das nervt, Moin Leute! Keine Kommentare »

Müssen wir umdenken und uns vom Anlagen-Mechaniker SHK verabschieden. Mal ganz ehrlich, so ganz an Herz gewachsen ist der im Jahr 2003 eingeführte Ausbildungsberuf nicht. Vorher war die Welt nämlich noch in Ordnung, da gab es den Gas- und Wasser Installateur und den Zentralheizungs- und Lüftungsbauer.

Der Mechatroniker, die Berufsbezeichnung ist abgeleitet von dem fachübergreifenden Gebiet Mechatronik, also aus der Kombination von Mechanik und Elektrotechnik/Elektronik, ergänzt durch Steuerungstechnik und Informationstechnik. Quelle: Wikipedia

Aber wie komme ich nun darauf einen Anlagen-Mechatroniker SHK auszurufen. Zum einem weil ich mit dem Mechatroniker den eigentlichen Kern unserer Arbeit besser beschrieben sehe. Die Heiztechnik ist die treibende Kraft für innovative Produkte, die hohe Anforderungen an denjenigen stellt der damit täglich umgehen muss. Beipiel:

  • Elektro Wärmepumpen müssen an das Stromversorgungsnetz angeschlossen werden. Diese Tätigkeiten wird der Elektriker ausführen. Warum nicht der Mechatroniker SHK?
  • Die Kraft-Wärme Kopplung ist regelungstechnisch Hochkomplex, zudem besteht die Möglichkeit die Anlagen in das Heim-Netzwerk einzubinden. Ohne Netzwerkkentnisse sollte man nicht mal daran denken die Routereinstellungen zu verändern.

Spannend nicht wahr, was die Heiztechnik-Industrie mit uns vorhat. Was damals noch die handwerklich schwierige Aufgabe war eine “Anschuhung” oder “Hosen-T-Stück” zu bauen ist heute das “Patchen” mit einem CAT5 Netzwerkkabel.

Aber wer soll den nun die Rohre legen? Nicht mehr wir! Was ist schon dabei eine Pressverbindung herzustellen? Dafür muss niemand 3,5 Jahre lernen, dass kann man in 3,5 Minuten. Zurück also? Nein, vorwärts muss es gehen! Da müssen sich mal wieder ein paar Leute den Kopf zerbrechen und gründlich ausmisten und das zurecht rücken was schon 2003 schief gegangen ist.

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SBZ-Monteur Leserbefragung: Die Gewinner sind…

13. Februar 2012 Redaktion Erstellt in Allgemein Keine Kommentare »

Die SBZ-Monteur Leserbefragung war ein voller Erfolg. Wir hatten euch gefragt wie ihr das Blog und die anderen Angebote von SBZ-Monteur nutzt. Der Hintergrund dazu ist eigentlich ganz simpel.

Wir möchten besser werden!

Gutes besser zu machen ist nicht einfach und so haben wir uns gedacht, dass wir die Leute Fragen sollten die den SBZ-Monteur auch lesen.

  • Einen MP3-Player Philips GoGear haben gewonnen: Jörg Schulte und Mark Stoller

MP3-Player

  • Der Tischkicker World Cup geht an Stefano Ieri

Herzlichen Glückwunsch und viel Spaß mit den Gewinnen!

(Bilder dienen nur der Illustration!)
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Erklär mal: Betriebsweisen der Wärmepumpe

10. Februar 2012 TomTank Erstellt in Allgemein, Erklär mal..., Gut zu wissen, Haustechnik, Heizung Keine Kommentare »

Die Betriebsweise einer Wärmepumpe kann wie folgt unterteilt werden:
– monovalente Betriebsweise:
Die Wärmepumpe ist der alleinige Wärmeerzeuger für Heizung und Warmwasserbereitung. Die Wärmequelle muss für den ganzjährigen Betrieb der Anlage ausgelegt sein.
– monoenergetische Betriebsweise:
Die Wärmeversorgung wird über zwei Wärmeerzeuger realisiert, die mit demselben Energieträger versorgt werden. Die Wärmepumpe wird mit einer Elektro Zusatzheizung zur Deckung der Spitzenlast kombiniert. Die Elektro Zusatzheizung ist dabei im Vorlauf der Nutzungsanlage installiert und wird vom Regler bei Bedarf mit hinzugeschaltet. Der Anteil des Wärmebedarfes, der von der Elektro Zusatzheizung abgedeckt wird, sollte möglichst gering sein.


– bivalente parallele Betriebsweise:
Neben der Wärmepumpe ist ein zweiter Wärmeerzeuger mit einem anderen Energieträger als der Wärmepumpe zur Deckung des Wärmebedarfes installiert. Ab einer bestimmten Außentemperatur
wird der zweite Wärmeerzeuger mit zur Deckung des Wärmebedarfes zugeschaltet. Diese Betriebsweise setzt voraus, dass die Wärmepumpe bis zur tiefsten Außentemperatur in Betrieb bleiben
kann.
– bivalente alternative Betriebsweise:
Neben der Wärmepumpe ist ein zweiter Wärmeerzeuger mit einem anderen Energieträger als der Wärmepumpe zur Deckung des Wärmebedarfes installiert. Dabei arbeitet die Wärmepumpe nur bis
zum so genannten Bivalenzpunkt (z. B. 0 °C Außentemperatur), um bei tieferen Außentemperaturen die Wärmeversorgung an den zweiten Wärmeerzeuger (z. B. Gas- oder Ölkessel) zu übergeben.
Häufige Anwendung findet diese Betriebsweise bei Wärmenutzungsanlagen mit hohen Vorlauftemperaturen. Die Wärmepumpe kann dabei 60 – 70 % der Jahresheizarbeit (Klimaverhältnisse Mitteleuropa) abdecken.
bivalente teilparalelle Betriebsweise:
Bis zu einer vorgegebenen Außentemperatur erzeugt die Wärmepumpe alleine die notwendige Wärme. Sinkt die Temperatur unter diesen Wert, schaltet sich der zweite Wärmeerzeuger dazu. Reicht
die die Vorlauftemperatur der Wärmepumpe nicht mehr aus, wird die Wärmepumpe abgeschaltet. Der zweite Wärmeerzeuger übernimmt die volle Heizlast.

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Was Betreiber von Trinkwasseranlagen jetzt tun sollten

6. Februar 2012 Redaktion Erstellt in Allgemein, Gut zu wissen, Haustechnik, News Keine Kommentare »

Die novellierte, seit 1. November 2011 geltende Trinkwasserverordnung (TrinkwV) sorgt derzeit für Wirbel in der Wohnungswirtschaft. Eigentümer von Mehrfamilienhäusern müssen das Trinkwasser von 2012 an jährlich auf Legionellen untersuchen lassen. Dazu kommen weitere Melde-, Anzeige-, Informations- und Archivierungspflichten. Wegen des hohen Aufwandes für Vermieter, aber auch für die Gesundheitsämter, zeichnet sich derzeit ab, dass der Gesetzgeber die Novelle erneut überarbeiten und die Erstprüfpflicht sowie den künftigen Prüfturnus auf drei Jahre erweitern wird. Noch ist es aber nicht soweit, und die TrinkwV vom November 2011 ist bestehendes Recht. Was also muss die Wohnungswirtschaft konkret tun, um die Vorgaben zu erfüllen? „Am dringlichsten ist die Meldepflicht. Jeder Vermieter oder Verwalter muss die von der Prüfpflicht betroffenen Liegenschaften beim dafür zuständigen Gesundheitsamt melden.

Betroffene Anlagen feststellen und melden

Die TrinkwV bezieht sich auf „Großanlagen zur Trinkwassererwärmung“. Das sind Speicher-Trinkwassererwärmer und zentrale Durchfluss-Trinkwassererwärmer mit mehr als 400 Litern Speichervolumen und/oder mehr als drei Litern Wasser in jeder Rohrleitung zwischen dem Abgang des Trinkwassererwärmers und der am weitesten entfernten  Entnahmestelle. Die Verordnung betrifft somit so gut wie alle Mehrfamilienhäuser mit zentraler Trinkwassererwärmung. Ausgenommen von der Prüfpflicht sind Ein- und Zweifamilienhäuser. Wohneigentumsgemeinschaften sind betroffen, weil die Trinkwasseranlage zum gemeinschaftlichen Eigentum gehört. Für die Anmeldung der Anlagen haben einige Gesundheitsämter auf ihrer Homepage Formulare eingerichtet. „Sollte es ein solches Formular nicht geben, empfehlen wir den Betreibern eine formlose Meldung, beispielsweise mit Hilfe einer Liegenschaftsliste“,  sagt Matthias Bär. Minol hat ein Muster-Meldeformular mit den wichtigsten Angaben entwickelt (www.minol.de, Newsroom -> Fachwissen und Tipps -> Trinkwasserverordnung).

Bestandsaufnahme und Entnahmestellen

„Verwalter sollten die Trinkwasseranlage gemeinsam mit ihrem Fachhandwerker überprüfen und für eine reibungslose Probeentnahme vorbereiten“, rät Matthias Bär. Die Legionellengefahr ist ohnehin sehr gering, wenn die Anlage nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik installiert und betrieben wird. Insbesondere sind Temperaturen einzuhalten und stehende Leitungsabschnitte zu vermeiden. Bei der Bestandsaufnahme sollten deshalb die Anzahl der Steigstränge, ebenso Betriebsparameter, Stagnationsstrecken oder Totstrecken erfasst werden. Offensichtliche Missstände, etwa zu niedrige Temperaturen, sollten vor der Probeentnahme beseitigt werden. Laut TrinkwV dürfen nur akkreditierte Stellen – Listen führen die Gesundheitsämter – Trinkwasserproben an mindestens drei Stellen der Warmwasseranlage entnehmen: in der Warmwasserleitung (Vorlauf) kurz nach dem Warmwasserspeicher, in der Zirkulationsleitung (Rücklauf) kurz vor dem Warmwasserspeicher, und an der Zapfstelle in der Wohnung, die vom Speicher am weitesten entfernt ist. Der Betreiber muss dafür sorgen, dass an diesen Stellen passende Entnahmestellen vorhanden sind. „Das heißt, bis zu zwei Entnahmearmaturen, im Vorlauf und im Rücklauf, sind nachträglich einzubauen. Die dritte Stelle in der Wohnung, zum Beispiel ein Wasserhahn im Bad, ist immer vorhanden“, erklärt Matthias Bär. Vor der Beprobung werden die Entnahmstellen mit Hilfe einer Flamme desinfiziert. Deshalb dürfen sie keine entflammbaren Komponenten wie zum Beispiel nicht abnehmbare Gummidichtungen enthalten.

Service von Minol

Minol wird der Wohnungswirtschaft einen Service zur Untersuchung des Trinkwassers anbieten, den das Unternehmen in der Praxis bereits mehrfach erprobt hat. „Wir bringen diesen Service auf den Markt, sobald feststeht, wie der Gesetzgeber die Trinkwasserverordnung erneut anpassen wird. Vermieter und Verwalter können dann die Legionellen-Prüfpflicht an uns delegieren und sind rechtlich auf der sicheren Seite. Die Kosten sind als laufende Betriebskosten gemäß § 2 Nr. 2 oder 5 BetrKV auf die Mieter umlegbar“, erklärt Bär.

Weiterführende Informationen:

Mehr Informationen zur Trinkwasserverordnung, auch zu Arbeitshilfen des DVGW und des GdW, hat Minol auf der Website www.minol.de/neue-trinkwasserverordnung zusammengestellt. Unter legionellen-pruefung@minol.com bekommen Vermieter und Verwalter kompetenten Rat auf ihre Fragen zur Trinkwasserverordnung.

Eine Information von: Minol Messtechnik W. Lehmann GmbH & Co. KG

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Buderus Schulungen 2012

1. Februar 2012 Redaktion Erstellt in Allgemein, Gut zu wissen Keine Kommentare »

Buderus hat Schulungen zu den Produktneuheiten wie dem Gas-Brennwertkessel Logano plus GB212 und dem Brennwert-Solar-Hybrid-System Logamax plus GBH172 in das Schulungsprogramm aufgenommen. Erstmals werden für die Festbrennstoffkessel Logano S161 und S261 zweitägige Seminare angeboten – ein wesentlicher Baustein ist die Inbetriebnahme und Wartung. Nach erfolgreicher Teilnahme erhält die Heizungsfirma ein Zertifikat.

Speziell für die Inhaber von Heizungsfachfirmen steht in den Beratungs-, Planungs- und Verkaufskursen neben der Information über die neuen Produkte die Kundenberatung mit Hilfe von Computersoftware wie dem Logasoft Planungsoffice im Fokus.

Bei den Planerschulungen und Technik-Foren wurden Neuheiten wie der Logano plus SB745 und die neue Gas- Absorptionswärmepumpe Logatherm GWPL in das Weiterbildungsprogramm integriert. Das Angebot reicht von Planungshinweisen über das Thema Wasserqualität in Heizungsanlagen bis hin zu multivalenten Systemlösungen im mittleren und großen Leistungsbereich ab 50 kW. Etwa 40 000 Teilnehmer haben im vergangenen Jahr die Schulungsangebote von Buderus, einer Marke von Bosch Thermotechnik, genutzt. Die Schulungen und Seminare in der Akademie in Lollar, in den bundesweit neun regionalen Trainingscentern und in den 51 Buderus Niederlassungen richten sich an Monteure und Inhaber von Heizungsfirmen sowie an Planer und Ingenieurbüros.

Mehr Infos zu den Schulugen unter: www.buderus.de/schulung. Interessierte erhalten auch Informationsmaterialien in den Buderus Niederlassungen.

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