Komm nach Essen zur SHK 2012

5. März 2012 Redaktion Erstellt in Moin Leute!, News Keine Kommentare »

Die SHK Essen ist das Forum für Industrie, Handwerk und Handel sowie Fachplaner und Architekten.

Millkommen auf  der SHK Essen – der Fachmesse für Sanitär, Heizung, Klima und erneuerbare Energien. Vom 7. bis 10. März 2012 treffen sich hier die Experten für innovative Gebäudetechnik. Unterstützt von starken Verbänden wird die Messe damit zum absoluten Pflichttermin der Branche. Bereits die vergangene SHK zog mehr als 52.000 Fachbesucher an. Handwerker, Großhändler, Planer und Architekten können mit den auf der SHK vorgestellten Produkten und Innovationen ihr Unternehmen auf Kurs in Richtung Zukunft bringen. Seien auch Sie am Puls der Zeit.

Planen Sie ihren Messebesuch vorab mit dem kostenlosen Messeplaner, damit vergessen Sie kein Highlight. Hier geht es direkt zum Planer!

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Bilanz 2011 – Viel zu tun, wenig Nachwuchs

27. Februar 2012 Redaktion Erstellt in Allgemein, News Keine Kommentare »

„Die Energiewende ist in den Heizungskellern der Republik noch nicht angekommen. Genau dort aber verschleudert ineffiziente Anlagentechnik millionenfach Geld, Energie und CO2“, urteilte Elmar Esser, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Sanitär Heizung Klima (ZVSHK), auf der Jahrespressekonferenz des Verbandes am Donnerstag in Berlin.

Esser warnte die Politik davor, die Immobilienbesitzer beim Vollzug der Energiewende weiter allein zu lassen. Die Hängepartie über die geforderte steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen in Gebäuden untergrabe das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Förderzusagen der Politik

Lediglich vier Prozent der Hauseigentümer haben im vergangenen Jahr nach Angaben des ZVSHK ihre veraltete Heizungsanlage ausgetauscht. „Über 13 Millionen von 17,8 Millionen Heizungsanlagen in Deutschland arbeiten weiterhin nicht effizient – und das im Jahr der Energiewende“, sagte Esser. Stattdessen dominiere der Bäderbau das Geschäft des SHK-Handwerks. „Das freut uns für unsere Betriebe“, bilanzierte der Hauptgeschäftsführer. „Dem Ziel der Effizienzsteigerung im Energieverbrauch von Gebäuden bringt uns das aber keinen Schritt näher.“

Die Ergebnisse einer EMNID-Umfrage im Auftrag des ZVSHK zeigen, dass Hauseigentümer und Anlagenbetreiber durchaus bereit wären, die Energiewende mitzutragen. Sechs Prozent können sich vorstellen, in diesem Jahr ihre Heizungsanlage auf den neuesten Stand der Technik zu bringen – auch wenn es hierfür keine Förderung mehr gäbe. Weitere 12 Prozent sind noch unentschieden, lehnen eine Modernisierung ihrer Heizungsanlage aber nicht grundlegend ab.

Dieses Meinungsbild will der ZVSHK 2012 nutzen, um den Modernisierungsstau in deutschen Heizungskellern endlich aufzulösen. Esser schlug der Politik hierzu ein Aktionsbündnis vor. „Investoren und Modernisierer erwarten jetzt ein klares Signal. Für einen Bruchteil der öffentlichen Mittel, um die Finanzpolitiker von Bund und Ländern aktuell streiten, könnten Politik und Handwerk im Markt die Impulse setzen, die zum Vollzug einer wirklichen Energiewende im Heizungskeller dringend erforderlich sind.“

Eine ehrliche und umfassende Aufklärung über die Ziele und die Umsetzung der Energiewende sowie die möglichen Einsparungen am eigenen Projekt, würden nach Auffassung des installierenden Handwerks weit mehr an Marktbewegung bringen, als die Fortführung der Stop-and-Go-Förderung durch die Politik.

Das größte Sorgenkind der größten Gruppe des installierenden Gewerbes in Deutschland bleibt aber die Nachwuchssicherung. Gab es 1996 noch 70.000 junge Leute mit einem SHK-Ausbildungsvertrag, hat sich diese Zahl 15 Jahre später halbiert. Um diesen Negativtrend zu stoppen, gab ZVSHK-Präsident Stather in Berlin den offiziellen Startschuss für die ZVSHK-Nachwuchswerbekampagne „Volles Rohr Zukunft“.

Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) ist die Standesorganisation von über 52.500 Handwerksbetrieben mit 334.000 Beschäftigten. Der Jahresumsatz des Sanitär-, Heizungs-, und Klimahandwerks lag 2011 bei 35,6 Milliarden Euro. Der Hauptsitz des Verbandes ist in St. Augustin. In Potsdam unterhält der ZVSHK eine Hauptstadtrepräsentanz.
Ansprechpartner für Rückfragen: Frank Ebisch, Pressesprecher ZVSHK, Fon: 02241 9299-114, Mobil: 0151 24156979, E-Mail: f.ebisch@zvshk.de

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Missel Seminare Brand, Wäme- und Schallschutz

22. Februar 2012 Redaktion Erstellt in Gut zu wissen, Haustechnik, Heizung, News, Produkte, Sanitär, Spezial Keine Kommentare »

Auch 2012, im Jahr des 125-jährigen Jubiläums von Missel, veranstaltet das Unternehmen wieder seine beliebte, kostenfreie Seminarreihe für Planer und Verarbeiter der Sanitär- und Heizungsbranche. An 12 Terminen in Deutschland, Österreich und der Schweiz erhalten die Teilnehmer wertvolle Informationen zu planerischen Anforderungen an den Brand-, Wärme- und Schallschutz. Der Fokus der diesjährigen Seminare liegt auf den Besonderheiten bei Modernisierungen und Sanierungen von Bestands- und denkmalgeschützten Gebäuden.
Die Referenten, Dr.-Ing. Bernd M. Hanel und Dipl.-Ing. Manfred Lippe, geben einen Überblick über die geltenden Verordnungen und neuesten Richtlinien, die in der Praxis oft Fragen aufwerfen. Von den Experten erhalten die Teilnehmer konkrete Hilfestellungen für die Planung und Ausführung von Installationen. Beispielsweise was bei sanitär-, heizungs- und lüftungstechnischen Anlagen zu beachten ist, die höchsten Anforderungen an Wärme-, Brand- und Schallschutz gerecht werden müssen.

Insbesondere die Verknüpfung des Brandschutzes mit den Anforderungen an Schall- und Wärmeschutz erscheinen häufig aufwändig – und dabei gibt es gerade dafür vergleichsweise einfache Lösungen. Entsprechende Dämmsysteme lassen sich zudem problemlos nachrüsten. Anschauliche Beispiele aus der Praxis, wie etwa die brandschutztechnisch sichere Durchführung von Rohrleitungen durch Holzdecken und -wände, runden die Themenblöcke ab.

Vor dem Hintergrund der Energieeinsparverordnung EnEV 2009 zeigen Hanel und Lippe zudem auf, welches enorme Potenzial für Energieeinsparungen in Bestandsgebäuden steckt. Technische Anlagen und Rohrleitungen nachträglich wärme- und kältezudämmen, ist eine große Chance für die Sanitär- und Heizungsbranche.

Die kostenlosen Missel Seminare sind von vielen Architekten- und Ingenieurkammern als Fortbildungsveranstaltungen anerkannt. Alle Teilnehmer erhalten ein Zertifikat.

Hier geht es zur Seminarbuchung!

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Neue TwVO: Bei gewerblich genutzten Immobilien Pflicht zu Legionellenuntersuchung

20. Februar 2012 Redaktion Erstellt in Gut zu wissen, Haustechnik, News, Sanitär Keine Kommentare »

Im November 2011 ist die neue Trinkwasserverordnung in Kraft getreten. Eine wesentliche Änderung betrifft die jährliche Untersuchungspflicht auf Legionellen für Gebäude, in denen Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird. Die aktuellen Anforderungen sind komplex, daher lohnt sich ein genauer Blick in das Regelwerk. Hinsichtlich der Legionellenvorsorge ist wichtig zu wissen, dass neben den öffentlichen Gebäuen erstmalig eine Untersuchungspflicht für Gebäude, bei denen Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird, besteht. Dabei gilt auch die Vermietung von Wohnungen oder gewerblichen Flächen als gewerbliche Tätigkeit mit der Konsequenz, dass der Hauseigentümer als Vermieter das Trinkwasser im Gebäude auf Legionellen untersuchen lassen muss. Die Untersuchungspflicht umfasst neben den öffentlichen Gebäuden auch Wohngebäude mit vermietetem Wohnraum, Geschäfts- und Bürogebäude, Ladengeschäfte, Industriegebäude, Hotels Schulen usw. Generell ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser.

Für welche Trinkwasserinstallationen gilt die Untersuchungspflicht?

Zu untersuchen sind Trinkwassererwärmungsanlagen, die als „Großanlage” gelten und in denen Duschen, Badenwannen mit Handbrause bzw. Armaturen eingebaut sind, die das Trinkwasser „vernebeln”. Eine Großanlage liegt vor, wenn ein zentraler Trinkwassererwärmer mit einem Inhalt über 400 Liter vorhanden ist oder der Wasserinhalt der Warmwasserleitung vom Speicher oder Durchflusswassererwärmer (Frischwasserstation) bis zur letzten Entnahmearmatur über 3 Liter beträgt. Für Bürogebäude, bei denen nur WC- und Waschtischanlagen eingebaut sind und die über keine Duschen, Badewannen mit Handbrause verfügen, gilt die Untersuchungspflicht hingegen nicht.

Was wird überprüft und welcher Wert muss eingehalten werden?

Die Überprüfung des Trinkwassers in den oben erwähnten Gebäuden betrifft nur die Untersuchung auf Legionellen. Andere Wasserinhaltsstoffe wie Keime oder chemische Parameter, zum Beispiel Kupfer, Nitrat, Nitrit usw. werden in diesem Zusammenhang nicht überprüft. Der Grenzwert (technischer Maßnahmenwert) für die Legionellen beträgt 100 kolonienbildende Einheiten (KBE) pro 100 ml Trinkwasser. Im DVGW – Arbeitsblatt W 551 „Technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums” erfolgt eine Bewertung der Messwerte:

Legionellenanzahl KBE / 100 ml Bewertung Maßnahmen / Untersuchung
unter 100 KBE / 100 ml keine / geringe nachweisbare Kontamination Nachuntersuchungen jährlich bzw. alle 3 Jahre
über 100 KBE / 100 ml mittlere Kontamination Weitergehende Untersuchung bzw. mittelfristige Sanierung
über 1.000 KBE / 100 ml hohe Kontamination Sanierung erforderlich
über 10.000 KBE / 100 ml extrem hohe Kontamination Gefahrenabwehr, Einleitung von Sofortmaßnahmen

Anforderungen an die Untersuchungen

Die oben angeführten Trinkwasserinstallationen sind mindestens einmal pro Jahr auf Legionellen zu untersuchen. Sind bei den Untersuchungen auf Legionellen in drei aufeinanderfolgende Jahre keine Beanstandungen festgestellt worden, kann das Gesundheitsamt auf Antrag auch längere Untersuchungsintervalle festlegen. Die Überprüfung der Trinkwasserinstallation wird durch den Hauseigentümer veranlasst. Die Probennahmen einschießlich deren Untersuchung dürfen nach § 15 Abs. 4 TrinkwV nur von staatlich lizenzierten Prüflabors durchgeführt werden. Diese können einer Liste entnommen werden, die beim Gesundheitsamt abgerufen werden kann. http://www.ga-datenbank.de/

Wo befinden sich die Probenahmestellen?

Die Probenahmestellen können vom zuständigen Gesundheitsamt festgelegt werden. Bei der Standarduntersuchung erfolgt die Probenahme in der Regel an folgenden Stellen:

  • in der Warmwasserleitung, Abgang nach dem Trinkwassererwärmer
  • in der Zirkulationsleitung, Eingang vor dem Trinkwassererwärmer
  • an der letzten Duscharmatur bei jedem Warmwasserstrang

Nach der Trinkwasserverordnung muss der Hauseigentümer sicherstellen, dass geeignete Probenahmestellen vorhanden sind. Dafür bieten sich sogenannte „abflammbare” Probenahmearmaturen an, die in die Warmwasser- und Zirkulationsleitung beim Trinkwassererwärmer eingebaut werden.

Ebenfalls wichtig: Der Hauseigentümer unterliegt definierten Mitteilungspflichten gegenüber dem Gesundheitsamt. So muss das Gesundheitsamt mindestens vier Wochen im Voraus informiert werden, wenn die erstmalige Inbetriebnahme, eine Wiederinbetriebnahme und bauliche bzw. betriebstechnische Veränderungen der häuslichen Trinkwasseranlage vorgesehen sind. Innerhalb von drei Tagen muss eine Information erfolgen, wenn die Trinkwasseranlage stillgelegt wurde. Heute bestehende Trinkwasseranlagen (Großanlagen) sind unverzüglich dem Gesundheitsamt anzuzeigen.

Mehr zum Legionellenschutz, hier klicken!

Eine Information von: www.veoliawaterst.com

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Was Betreiber von Trinkwasseranlagen jetzt tun sollten

6. Februar 2012 Redaktion Erstellt in Allgemein, Gut zu wissen, Haustechnik, News Keine Kommentare »

Die novellierte, seit 1. November 2011 geltende Trinkwasserverordnung (TrinkwV) sorgt derzeit für Wirbel in der Wohnungswirtschaft. Eigentümer von Mehrfamilienhäusern müssen das Trinkwasser von 2012 an jährlich auf Legionellen untersuchen lassen. Dazu kommen weitere Melde-, Anzeige-, Informations- und Archivierungspflichten. Wegen des hohen Aufwandes für Vermieter, aber auch für die Gesundheitsämter, zeichnet sich derzeit ab, dass der Gesetzgeber die Novelle erneut überarbeiten und die Erstprüfpflicht sowie den künftigen Prüfturnus auf drei Jahre erweitern wird. Noch ist es aber nicht soweit, und die TrinkwV vom November 2011 ist bestehendes Recht. Was also muss die Wohnungswirtschaft konkret tun, um die Vorgaben zu erfüllen? „Am dringlichsten ist die Meldepflicht. Jeder Vermieter oder Verwalter muss die von der Prüfpflicht betroffenen Liegenschaften beim dafür zuständigen Gesundheitsamt melden.

Betroffene Anlagen feststellen und melden

Die TrinkwV bezieht sich auf „Großanlagen zur Trinkwassererwärmung“. Das sind Speicher-Trinkwassererwärmer und zentrale Durchfluss-Trinkwassererwärmer mit mehr als 400 Litern Speichervolumen und/oder mehr als drei Litern Wasser in jeder Rohrleitung zwischen dem Abgang des Trinkwassererwärmers und der am weitesten entfernten  Entnahmestelle. Die Verordnung betrifft somit so gut wie alle Mehrfamilienhäuser mit zentraler Trinkwassererwärmung. Ausgenommen von der Prüfpflicht sind Ein- und Zweifamilienhäuser. Wohneigentumsgemeinschaften sind betroffen, weil die Trinkwasseranlage zum gemeinschaftlichen Eigentum gehört. Für die Anmeldung der Anlagen haben einige Gesundheitsämter auf ihrer Homepage Formulare eingerichtet. „Sollte es ein solches Formular nicht geben, empfehlen wir den Betreibern eine formlose Meldung, beispielsweise mit Hilfe einer Liegenschaftsliste“,  sagt Matthias Bär. Minol hat ein Muster-Meldeformular mit den wichtigsten Angaben entwickelt (www.minol.de, Newsroom -> Fachwissen und Tipps -> Trinkwasserverordnung).

Bestandsaufnahme und Entnahmestellen

„Verwalter sollten die Trinkwasseranlage gemeinsam mit ihrem Fachhandwerker überprüfen und für eine reibungslose Probeentnahme vorbereiten“, rät Matthias Bär. Die Legionellengefahr ist ohnehin sehr gering, wenn die Anlage nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik installiert und betrieben wird. Insbesondere sind Temperaturen einzuhalten und stehende Leitungsabschnitte zu vermeiden. Bei der Bestandsaufnahme sollten deshalb die Anzahl der Steigstränge, ebenso Betriebsparameter, Stagnationsstrecken oder Totstrecken erfasst werden. Offensichtliche Missstände, etwa zu niedrige Temperaturen, sollten vor der Probeentnahme beseitigt werden. Laut TrinkwV dürfen nur akkreditierte Stellen – Listen führen die Gesundheitsämter – Trinkwasserproben an mindestens drei Stellen der Warmwasseranlage entnehmen: in der Warmwasserleitung (Vorlauf) kurz nach dem Warmwasserspeicher, in der Zirkulationsleitung (Rücklauf) kurz vor dem Warmwasserspeicher, und an der Zapfstelle in der Wohnung, die vom Speicher am weitesten entfernt ist. Der Betreiber muss dafür sorgen, dass an diesen Stellen passende Entnahmestellen vorhanden sind. „Das heißt, bis zu zwei Entnahmearmaturen, im Vorlauf und im Rücklauf, sind nachträglich einzubauen. Die dritte Stelle in der Wohnung, zum Beispiel ein Wasserhahn im Bad, ist immer vorhanden“, erklärt Matthias Bär. Vor der Beprobung werden die Entnahmstellen mit Hilfe einer Flamme desinfiziert. Deshalb dürfen sie keine entflammbaren Komponenten wie zum Beispiel nicht abnehmbare Gummidichtungen enthalten.

Service von Minol

Minol wird der Wohnungswirtschaft einen Service zur Untersuchung des Trinkwassers anbieten, den das Unternehmen in der Praxis bereits mehrfach erprobt hat. „Wir bringen diesen Service auf den Markt, sobald feststeht, wie der Gesetzgeber die Trinkwasserverordnung erneut anpassen wird. Vermieter und Verwalter können dann die Legionellen-Prüfpflicht an uns delegieren und sind rechtlich auf der sicheren Seite. Die Kosten sind als laufende Betriebskosten gemäß § 2 Nr. 2 oder 5 BetrKV auf die Mieter umlegbar“, erklärt Bär.

Weiterführende Informationen:

Mehr Informationen zur Trinkwasserverordnung, auch zu Arbeitshilfen des DVGW und des GdW, hat Minol auf der Website www.minol.de/neue-trinkwasserverordnung zusammengestellt. Unter legionellen-pruefung@minol.com bekommen Vermieter und Verwalter kompetenten Rat auf ihre Fragen zur Trinkwasserverordnung.

Eine Information von: Minol Messtechnik W. Lehmann GmbH & Co. KG

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Mini und Mikro KWK-Anlagen werden wieder gefördert

25. Januar 2012 Redaktion Erstellt in Gut zu wissen, Haustechnik, News Keine Kommentare »

Ab dem 01.04.2012 werden mini-KWK Anlagen bis zu einer elektrischen Leistung von 20KW bei Vorliegen einer nach den Förderkritierien nachgewiesenen Energieeffizienz gefördert.

Neue Mini-Blockheizkraftwerke bis 20 kW in Bestandsbauten können nach dem Programm einen einmaligen Investitionszuschuss erhalten, der nach der elektrischen Leistung der Anlagen gestaffelt ist. So erhalten z.B. sehr kleine, für Ein- und Zweifamilienhäuser besonders geeignete Anlagen mit einer Leistung von 1 kW 1.500 €, große Anlagen mit 19 kW hingegen 3.450 €.

Voraussetzung für eine Förderung ist das Erfüllen anspruchsvoller Effizienzanforderungen der Anlagen: Die Anforderungen der EU-KWK-Richtlinie für Kleinstanlagen müssen deutlich übertroffen werden. Die Primärenergieeinsparung muss für Anlagen kleiner 10 kW mindestens 15 % und für Anlagen von 10 kW bis einschließlich 20 kW mindestens 20 % betragen. Außerdem ist ein Gesamtjahresnutzungsgrad von mindestens 85 % einzuhalten.

Weitere Anforderungen sind u. a. das Vorhandensein

  • eines Wärmespeichers mit einem Energiegehalt von mindestens 1,6 kWh pro installierte kW,
  • einer Steuerung und Regelung für eine wärme- und stromgeführte Betriebsweise inklusive eines intelligenten Wärmespeichermanagements
  • sowie eines Messsystems zur Bestimmung des aktuellen Strombedarfs (Smart Meter) für Anlagen ab 3 kW.

Fördervoraussetzung ist, dass die Anlagen in einer Liste enthalten sind, die auf der Homepage des BAFA veröffentlicht wurde. Dazu sollen in einer ersten Runde die entsprechenden Hersteller-anmeldungen bis 15. Februar 2012 im BAFA vorliegen. Die Liste soll dann bis 15. März 2012 veröffentlicht werden. Das Nähere ist der BAFA-Homepage zu entnehmen.

Weitere Informationen finden Sie unter www.bmu.de sowie www.BAFA.de.

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ErP-Richtlinie bei einem Pumpentausch beachten

23. Januar 2012 Redaktion Erstellt in Gut zu wissen, Haustechnik, Heizung, News 1 Kommentar »

Die EU-Verordnung zur Energieeffizienz von Elektromotoren, die am 16. Juni 2011 in Kraft getreten ist macht stufenweise Schluss mit alten Pumpen. Schon jetzt ist davon ein Großteil der Trockenläuferpumpen bei Neuinstallation oder Austausch betroffen. Die Elektromotoren der von den Herstellern neu in Verkehr gebrachte Aggregate müssen die Effizienzklasse IE2 erfüllen.

Eine zweite EU-Verordnung, die ab dem 1. Januar 2013 die Energieeffizienz von Umwälzpumpen in Nassläuferbauweise reguliert macht dann auch Schluss mit der Mehrzahl der alten Schätzchen im Heizungskeller.

Zunächst einmal, sind alle Nassläuferpumpen ab dem 01.01.2013 davon betroffen die als Rohreinbaupumpen installiert sind.  Pumpen die im Wärmeerzeuger fest eingebaut sind haben bis zum 01.08.2015 Schonfrist. Nun kann man allerdings die eingebaute Heizungspumpe in einem Wärmeerzeuger nicht einfach gegen eine HE-Pumpe tauschen, sonst erlischt die Betriebszulassung des Wärmeerzeugers. Hier ist weiterhin der Austausch gegen eine “normale” Pumpe statthaft.  Wenn schon heute eine Heizungspumpe zum Tausch ansteht dann sollte man zur HE-Pumpe greifen. Gegenüber einer ungeregelten einstufigen Pumpe kann die Einsparung bis zu 300.-€ pro /a betragen.

Zum Download: Austausch Fahrplan nach ErP-Richtlinie! Eine Information von: Wilo SE

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KME stellt sein Schulungsprogramm 2012 vor

19. Januar 2012 Redaktion Erstellt in Gut zu wissen, Haustechnik, News, Spezial Keine Kommentare »

Die Hygiene spielt bei der Erstellung eines Trinkwassersystems eine große Rolle. Davon zeugt auch die überarbeitete VDI-Richtlinie 6023 zur Trinkwasserhygiene sämtlicher Installationen. Sie stellt an Fachhandwerker der SHK-Branche enorme Anforderungen. Um dennoch immer auf dem neuesten Stand zu bleiben, empfiehlt sich die Teilnahme an qualifizierten Schulungen, wie sie auch KME aus Osnabrück anbietet.

In Zusammenarbeit mit dem DFLW (Deutscher Fachverband für Luft- und Wasserhygiene e. V.) finden im Jahr 2012 insgesamt vier Seminare zur neuen Trinkwasserverordnung in den Räumlichkeiten des Kupferherstellers in Osnabrück statt. Inhaltlich befassen sich die Veranstaltungen mit den Themen hygienebewusste Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung. Damit vermitteln die zweitägigen Schulungen das komplette Know-how, um den aktuell gültigen Anforderungen zu entsprechen – sowohl auf gesetzlicher als auch technischer Seite. Am Ende der Fortbildungen steht eine nach DFLW zertifizierte Prüfung.

Empfehlenswert sind die Schulungen vor allem für Ingenieure, Techniker und Meister der Sanitär- und Heizungstechnik. Geleitet werden sie ausschließlich von anerkannten Referenten der Firmen BWT Wassertechnik GmbH, domatec GmbH und dem Institut für Krankenhaushygiene GbR. KME übernimmt das Sponsoring und die Rolle des Veranstalters der Seminare. Aus dem Hause des Osnabrücker Unternehmens werden Dipl.-Ing. Christiane Nolte und Seminar- und Schulungsleiter Ulrich Stahl referieren.

Weitere Informationen zu den Schulungen „Trinkwasserhygiene nach VDI 6023“, kann der Geschäftsführer des DFLW, Herr Dipl.-Ing. Winfried Hackl, unter Tel. 06058 / 8672 oder 0172 / 6756839 geben. Anmeldungen erfolgen über ein Formular unter www.dflw.info oder www.kme.com/de/schulungen. Dort ist ebenfalls alles Wissenswerte rund um weitere Seminarangebote der KME Academy zu finden. Oder direkt hier zum Download >>kmeacademy2012 <<

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Neues Jahr, neue Technik?

9. Januar 2012 Redaktion Erstellt in Allgemein, Haustechnik, News Keine Kommentare »

Was bringt uns das Jahr 2012. Mit welchen Innovationen überraschen uns die Hersteller? Oder bleibt alles so wie es ist? Ich denke, dass wir dieses Jahr immer noch ganz konventionell Wasser erwärmen. Sei es zu Heizzwecken, oder das Trinkwasser zum Duschen. Denn die Technik muss auch unter Umweltaspekten bezahlbar sein. Was man allerdings schon seit einigen Jahren beobachtet, ist der Trend hin zu sparsameren Systemen. Egal wo, es wird versucht sparsam mit den Reserven der Erde zu wirtschaften. Und dies ist auch gut so. Natürlich macht ein Heizkessel aus den 80′igern immer noch die Bude warm, doch tut er dies nun mal nicht so effektiv wie ein neues Heizsystem.

Die Heiztechnik hat sich in den letzten Jahrzehnten nicht wirklich radikal verändert. Noch immer erwärmen wir Wasser auf 70°C und dies mit einer Flammentemperatur von ca. 1200°C. Die technische Herausforderung wird sein, die thermische Verbrennung zu revolutionieren. Wer hier schnell ist, der wird ganz weit vorne sein. Ein Weg in die Richtung gehen einige Hersteller mit dem Callux-Projekt der Brennstoffzelle. Erst dann wenn man in der Lage ist auch elektrische Leistung zu erzeugen, dann lohnt sich auch eine Investition. Schließlich zahlen wir heute auch die üppigen Kraftwerks- und Übertragungsverluste von 65-70% mit.

Was meint ihr, was wird uns im kommenden Jahr beschäftigen. Schreibt uns eure Meinung.

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Jörg Scheele gestorben

3. Januar 2012 Redaktion Erstellt in Aktuelle Ausgabe, Allgemein, News Keine Kommentare »

In eigener Sache:

Trotz schwerer Krankheit erreichte uns die Nachricht vom Tode unseres Kollegen Jörg Scheele am 30. Dezember 2011 doch unerwartet. Der 44-jährige Installateur- und Heizungsbaumeister aus dem westfälischen Witten leitete seit über zehn Jahren das SBZ-Redaktionsbüro NRW und war Chefredakteur unserer Nachwuchszeitschrift SBZ Monteur. Als Fachmann mit Leib und Seele bereicherte Jörg Scheele die beiden Magazine mit seinen fundierten Fachbeiträgen. Je komplizierter der Sachverhalt, umso mehr reizte es ihn, u.a. normenbasierte Themen für Handwerkskollegen verständlich aufzubereiten, was ihm immer gut gelang. Er blieb nie eine Antwort schuldig.

Jörg Scheele 30.12.2011

Seinen Garten, der Wohnhaus und Büro trennt, ziert eine mit Blumen geschmückter überdimensionaler und 120 kg schwerer 4“-Graugussschieber. Die positive Einstellung und die Liebe zum Beruf spiegelten sich auch in seinen Vorträgen, Unterrichtsreihen und Übungen wieder, die er als Dozent an der Handwerkskammer Dortmund hielt. Auch in seinen für Industrie und Versorgungsunternehmen gehaltenen Referaten verstand er es in unvergleichlicher Weise, eigentlich trockene Sachverhalte spannend zu verpacken. Zudem war Jörg Scheele als Buchautor und Vorsitzender des Meisterprüfungsausschusses aktiv. Hier war er für seine Fairness bekannt und dafür, dass er auch einmal fünfe gerade sein ließ, ohne dabei die Prüfungsstatuten zu verletzen. Den neuen Medien zugetan, entwickelte er unter seinem Markenzeichen „Jörg Scheele – Fortbildung für das Gas- und Wasserfach“ lehrbriefgebundene Fernlehrgänge und Online-Schulungen sowie die SHK-Fachfragendatenbank.

Krankheitsbedingt musste er sich Anfang letzten Jahres vom Schulungsbetrieb zurückziehen und hat sich auf die redaktionelle Tätigkeit konzentriert. Obwohl von der Krankheit schon gezeichnet, hat er unmittelbar vor Weihnachten noch einen Fachartikel zu seinem Paradethema, der Gasinstallation, fertiggestellt. Umso unfassbarer ist für uns sein doch plötzlicher Tod. Seine angenehme Art und seine Hilfsbereitschaft, Kollegialität und seinen besonderen Humor werden wir sehr vermissen. Unsere Anteilnahme gilt seiner Frau Maren und den beiden Töchtern.

Was uns bleibt, ist die Erinnerung an einen ganz besonderen Menschen, an einen allseits geschätzten, liebenswerten Freund und Kollegen.

Das Team von SBZ und SBZ Monteur
Gentner Verlag, im Januar 2012

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