Hot Water Tubes oder HT-Rohre

19. März 2012 Loeti Erstellt in Allgemein, Haustechnik, Sanitär Keine Kommentare »

Die häuslichen Abwasserleitungen müssen beständig gegen alle im Haushalt vorkommenden Stoffe sein. Zu dem müssen sie auch beständig gegen große Temperaturunterschiede sein. Da ist es doch wohl klar, dass man HT-Rohre verbaut. HT ist die allgemeine Bezeichnung für Hoch-Temperaturbeständig, somit ist auch das SML-Rohr ein HT-Rohr. Schon komisch, denn als HT-Rohr wird in der Regel das graue PP-Rohr (Poly-Propylen) gemeint.

Zur Info: PP ist sehr beständig gegen Chemikalien und äußerst formstabil. Mit einer zulässigen Betriebstemperatur ≤ 95 °C sind die Rohre heißwasserbeständig, verspröden aber bei Temperaturen < 0 °C.

Der Film ist für Hobby-Installateure gemacht, erhält aber ein paar ganz interessante Tipps zur Verlegung. Allerdings mit einem kleinen Fehler. Wer den Fehler findet, darf ihn auch behalten:-)).

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Die Steckdosen kommen

28. Februar 2012 monteur Erstellt in Gut zu wissen, Haustechnik, Sanitär, Spezial Keine Kommentare »

Anschluss von Gasgeräten
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Ein Gasgerät mit der Leitung zu verbinden, war jahrzehntelang die Baustelle des geprüften Fachmanns. Doch die Zeiten ändern sich. Heute kann der Nutzer bestimmte Geräte selbst an die Gas-Installation anschließen – einfach einstecken, fast so, wie beim elektrischen Strom.

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Weil sie dem Strom nacheifert, darf man sie jetzt auch Gassteckdose nennen - und der Laie darf Geräte selber anschließen  (Bilder: Viega)

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Steckdosen für elektrischen Strom sind im Gebäude zahlreich vertreten. Und man kann von diesen gerade in Küche, Bad, Wohn- und Arbeitszimmer gar nicht genug haben. Schließlich wollen Espresso-Maschine, Kaffeemaschine, Toaster, elektrische Zahnbürste, Rasierer, Fön, DVD-Player, Fernseher, Stereo-Anlage, Computer, Drucker, Netzteile, etc. mit Strom gefüttert werden. Auf der Gasseite sah das bislang anders aus. Alles was hier im Wohnhaus über eine Sicherheits-Gas-Anschlussarmatur (im Volksmund auch Gas-Steckdose genannt) versorgt wurde, war der Gasherd. Das soll sich ändern. Den kompletten Beitrag lesen »

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Erklär mal: Passive und Aktive Sicherungsmaßnahme

23. Februar 2012 Loeti Erstellt in Erklär mal..., Gut zu wissen, Haustechnik, Produkte, Sanitär Keine Kommentare »

Man unterscheidet aktive Maßnahmen mit Bauteilen, die die Gaszufuhr bei Erreichen eines vorgegebenen Volumenstroms unterbrechen und passive Maßnahmen, die mechanische Manipulationen erschweren.
Aktive Maßnahmen sind:
– Gas-Strömungswächter (GS) und
– Gas-Druckregelgerät mit integriertem Gas-Strömungswächter.
Die nachgeschaltete Leitungsanlage ist so zu dimensionieren, dass die vorgeschaltete aktive Maßnahme auch auslösen kann.

Passive Maßnahmen sind:
– Anordnung der Energiearten in nicht allgemein zugänglichen Räumen
– Vermeiden von Leitungsenden und Auslässen bzw. die Verwendung von
– Sicherheitsstopfen und Sicherheitskappen
– Kapselungen
– Spezialschrauben für Flansche
– Gewindeklebstoffe etc.
Auch wenn aktiven Maßnahmen der Vorrang einzuräumen ist, dürfen die passiven vom Installateur nicht vernachlässigt werden. Das Sicherheitskonzept des DVGW kann kriminell, planmäßig herbeigeführte Gasexplosionen nicht verhindern. Aktive Einrichtungen reduzieren immerhin die Folgen von Eingriffen – passive helfen deren Ausführung zu verzögern.

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Missel Seminare Brand, Wäme- und Schallschutz

22. Februar 2012 Redaktion Erstellt in Gut zu wissen, Haustechnik, Heizung, News, Produkte, Sanitär, Spezial Keine Kommentare »

Auch 2012, im Jahr des 125-jährigen Jubiläums von Missel, veranstaltet das Unternehmen wieder seine beliebte, kostenfreie Seminarreihe für Planer und Verarbeiter der Sanitär- und Heizungsbranche. An 12 Terminen in Deutschland, Österreich und der Schweiz erhalten die Teilnehmer wertvolle Informationen zu planerischen Anforderungen an den Brand-, Wärme- und Schallschutz. Der Fokus der diesjährigen Seminare liegt auf den Besonderheiten bei Modernisierungen und Sanierungen von Bestands- und denkmalgeschützten Gebäuden.
Die Referenten, Dr.-Ing. Bernd M. Hanel und Dipl.-Ing. Manfred Lippe, geben einen Überblick über die geltenden Verordnungen und neuesten Richtlinien, die in der Praxis oft Fragen aufwerfen. Von den Experten erhalten die Teilnehmer konkrete Hilfestellungen für die Planung und Ausführung von Installationen. Beispielsweise was bei sanitär-, heizungs- und lüftungstechnischen Anlagen zu beachten ist, die höchsten Anforderungen an Wärme-, Brand- und Schallschutz gerecht werden müssen.

Insbesondere die Verknüpfung des Brandschutzes mit den Anforderungen an Schall- und Wärmeschutz erscheinen häufig aufwändig – und dabei gibt es gerade dafür vergleichsweise einfache Lösungen. Entsprechende Dämmsysteme lassen sich zudem problemlos nachrüsten. Anschauliche Beispiele aus der Praxis, wie etwa die brandschutztechnisch sichere Durchführung von Rohrleitungen durch Holzdecken und -wände, runden die Themenblöcke ab.

Vor dem Hintergrund der Energieeinsparverordnung EnEV 2009 zeigen Hanel und Lippe zudem auf, welches enorme Potenzial für Energieeinsparungen in Bestandsgebäuden steckt. Technische Anlagen und Rohrleitungen nachträglich wärme- und kältezudämmen, ist eine große Chance für die Sanitär- und Heizungsbranche.

Die kostenlosen Missel Seminare sind von vielen Architekten- und Ingenieurkammern als Fortbildungsveranstaltungen anerkannt. Alle Teilnehmer erhalten ein Zertifikat.

Hier geht es zur Seminarbuchung!

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Ex und hopp ist nicht…

21. Februar 2012 monteur Erstellt in Filme vom Fach, Gut zu wissen, Haustechnik, Sanitär, Spezial Keine Kommentare »

Schutz der Entwässerung
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Die Entwässerungsanlage ist quasi das negative Ende der Trinkwasserversorgung. Sie transportiert das gebrauchte Wasser wieder weg. Und genau dieser Umstand führt schnell zu der Annahme, dass die Entwässerung alles schlucken darf, was nicht mehr benötigt wird.
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Das Klo als Allesschlucker - das kann technisch leicht in die Hose gehen

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Dass es Zeitgenossen gibt, die im Entwässerungssystem eine Universal-Entsorgungsanlage sehen, weiß jeder, der Abflussverstopfungen beseitigt. Als Ursache der Störungen kommen nicht selten Damenbinden, Textilien oder Katzenstreu ans Tageslicht. Es wurden auch schon Knochen entdeckt, die zu der Nachfrage veranlassten, ob jemand der Hausbewohner vermisst wird.
Den kompletten Beitrag lesen »

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Neue TwVO: Bei gewerblich genutzten Immobilien Pflicht zu Legionellenuntersuchung

20. Februar 2012 Redaktion Erstellt in Gut zu wissen, Haustechnik, News, Sanitär Keine Kommentare »

Im November 2011 ist die neue Trinkwasserverordnung in Kraft getreten. Eine wesentliche Änderung betrifft die jährliche Untersuchungspflicht auf Legionellen für Gebäude, in denen Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird. Die aktuellen Anforderungen sind komplex, daher lohnt sich ein genauer Blick in das Regelwerk. Hinsichtlich der Legionellenvorsorge ist wichtig zu wissen, dass neben den öffentlichen Gebäuen erstmalig eine Untersuchungspflicht für Gebäude, bei denen Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird, besteht. Dabei gilt auch die Vermietung von Wohnungen oder gewerblichen Flächen als gewerbliche Tätigkeit mit der Konsequenz, dass der Hauseigentümer als Vermieter das Trinkwasser im Gebäude auf Legionellen untersuchen lassen muss. Die Untersuchungspflicht umfasst neben den öffentlichen Gebäuden auch Wohngebäude mit vermietetem Wohnraum, Geschäfts- und Bürogebäude, Ladengeschäfte, Industriegebäude, Hotels Schulen usw. Generell ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser.

Für welche Trinkwasserinstallationen gilt die Untersuchungspflicht?

Zu untersuchen sind Trinkwassererwärmungsanlagen, die als „Großanlage” gelten und in denen Duschen, Badenwannen mit Handbrause bzw. Armaturen eingebaut sind, die das Trinkwasser „vernebeln”. Eine Großanlage liegt vor, wenn ein zentraler Trinkwassererwärmer mit einem Inhalt über 400 Liter vorhanden ist oder der Wasserinhalt der Warmwasserleitung vom Speicher oder Durchflusswassererwärmer (Frischwasserstation) bis zur letzten Entnahmearmatur über 3 Liter beträgt. Für Bürogebäude, bei denen nur WC- und Waschtischanlagen eingebaut sind und die über keine Duschen, Badewannen mit Handbrause verfügen, gilt die Untersuchungspflicht hingegen nicht.

Was wird überprüft und welcher Wert muss eingehalten werden?

Die Überprüfung des Trinkwassers in den oben erwähnten Gebäuden betrifft nur die Untersuchung auf Legionellen. Andere Wasserinhaltsstoffe wie Keime oder chemische Parameter, zum Beispiel Kupfer, Nitrat, Nitrit usw. werden in diesem Zusammenhang nicht überprüft. Der Grenzwert (technischer Maßnahmenwert) für die Legionellen beträgt 100 kolonienbildende Einheiten (KBE) pro 100 ml Trinkwasser. Im DVGW – Arbeitsblatt W 551 „Technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums” erfolgt eine Bewertung der Messwerte:

Legionellenanzahl KBE / 100 ml Bewertung Maßnahmen / Untersuchung
unter 100 KBE / 100 ml keine / geringe nachweisbare Kontamination Nachuntersuchungen jährlich bzw. alle 3 Jahre
über 100 KBE / 100 ml mittlere Kontamination Weitergehende Untersuchung bzw. mittelfristige Sanierung
über 1.000 KBE / 100 ml hohe Kontamination Sanierung erforderlich
über 10.000 KBE / 100 ml extrem hohe Kontamination Gefahrenabwehr, Einleitung von Sofortmaßnahmen

Anforderungen an die Untersuchungen

Die oben angeführten Trinkwasserinstallationen sind mindestens einmal pro Jahr auf Legionellen zu untersuchen. Sind bei den Untersuchungen auf Legionellen in drei aufeinanderfolgende Jahre keine Beanstandungen festgestellt worden, kann das Gesundheitsamt auf Antrag auch längere Untersuchungsintervalle festlegen. Die Überprüfung der Trinkwasserinstallation wird durch den Hauseigentümer veranlasst. Die Probennahmen einschießlich deren Untersuchung dürfen nach § 15 Abs. 4 TrinkwV nur von staatlich lizenzierten Prüflabors durchgeführt werden. Diese können einer Liste entnommen werden, die beim Gesundheitsamt abgerufen werden kann. http://www.ga-datenbank.de/

Wo befinden sich die Probenahmestellen?

Die Probenahmestellen können vom zuständigen Gesundheitsamt festgelegt werden. Bei der Standarduntersuchung erfolgt die Probenahme in der Regel an folgenden Stellen:

  • in der Warmwasserleitung, Abgang nach dem Trinkwassererwärmer
  • in der Zirkulationsleitung, Eingang vor dem Trinkwassererwärmer
  • an der letzten Duscharmatur bei jedem Warmwasserstrang

Nach der Trinkwasserverordnung muss der Hauseigentümer sicherstellen, dass geeignete Probenahmestellen vorhanden sind. Dafür bieten sich sogenannte „abflammbare” Probenahmearmaturen an, die in die Warmwasser- und Zirkulationsleitung beim Trinkwassererwärmer eingebaut werden.

Ebenfalls wichtig: Der Hauseigentümer unterliegt definierten Mitteilungspflichten gegenüber dem Gesundheitsamt. So muss das Gesundheitsamt mindestens vier Wochen im Voraus informiert werden, wenn die erstmalige Inbetriebnahme, eine Wiederinbetriebnahme und bauliche bzw. betriebstechnische Veränderungen der häuslichen Trinkwasseranlage vorgesehen sind. Innerhalb von drei Tagen muss eine Information erfolgen, wenn die Trinkwasseranlage stillgelegt wurde. Heute bestehende Trinkwasseranlagen (Großanlagen) sind unverzüglich dem Gesundheitsamt anzuzeigen.

Mehr zum Legionellenschutz, hier klicken!

Eine Information von: www.veoliawaterst.com

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Ganz fix gemacht

14. Februar 2012 monteur Erstellt in Sanitär Keine Kommentare »

Montieren einer Duschabtrennung Hüppe 501 Design
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Feininstallationen sind mitunter eine grazile Sache. Und wenn dann auch noch eine Echtglas-Duschabtrennung anzubringen ist, kann es schon mal kniffelig werden. Dass es nicht so sein muss, behauptet Abtrennungsprofi Hüppe und macht es auch gleich vor.
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Sieht gut aus und lässt sich stressfrei montieren: die Hüppe 501 Design (Bilder: Hüppe)

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Gerade Badsanierungen werden auf Basis eines Angebotes zum Festpreis ausgeführt. Die für die Montage nötige Zeit wird festgelegt und fließt dann in den Preis ein. Hält man diese Zeit ein oder ist sogar noch schneller fertig, ist alles in Butter. Dauert es aber länger als zuvor geschätzt, schmälert das den Gewinn des Unternehmens. Logisch also, dass man darauf achtet Produkte anzubieten, die ganz stressfrei schnell montiert werden können. Den kompletten Beitrag lesen »

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Die Sicherheit immer im Auge

27. Dezember 2011 monteur Erstellt in Sanitär Keine Kommentare »

Einsatz von Systemtrennern
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Geht es um den Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen, dann kann man mit einer speziellen Sicherungsarmatur sehr viel erschlagen: nämlich dem Systemtrenner. Drei Kammern, zwei Rückflussverhinderer und ein Ablassventil sorgen hier für „safer sex“.
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Jetzt Amtlich! Keine Kanalprüfung in NRW

21. Dezember 2011 Redaktion Erstellt in Allgemein, Gut zu wissen, Haustechnik, Sanitär Keine Kommentare »

NRW Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) hat den vom Volksmund getauften Kanal-TÜV gestoppt. Nun soll nur bei einen begründeten Verdacht eine Kanalprüfung stattfinden.

Verlierer hat es bis  jetzt schon auf allen Seiten gegeben. Wenn z.B. ein 80-Jähriges Ehepaar aus Angst von den hohen Kosten und Schmutz sein Haus verkauft, oder der Selbstständige sich mit teurem Spezialgerät ausgerüstet hat. Dabei genügte es nicht, sich nur eine Kamera zu kaufen, auch die Prüfer mussten sich qualifizieren lassen. Zudem sind die Prüfungen nur in NRW, Hamburg und Hessen vorgeschrieben. Jetzt erst zieht NRW die Bremse und verlangt nach einer Bundeseinheitlichen Lösung, da hätte man auch schon mal früher drüber nachdenken können. Man stellt sich mal das Szenario vor, wenn in NRW geprüft wurde, aber nur eine Straßenseite davon entfernt in Niedersachsten dann nicht mehr. Die eingespülten Fäkalien im Grundwasser machen bestimmt nicht an der Straßenecke halt.

Technisch gesehen gibt es mehrere Gründe, die eine Kanalprüfung sinnvoll erscheinen lassen. Unsere Kanäle führen immer weniger Abwasser, weil immer weniger Wasser gebraucht wird. Zudem sind gerade die Komunalen Kanäle mittlerweile zu groß, schließlich ist die Abwasserproduzierende Industrie gerade in den Ballungsgebieten auf den Rückzug. Dies führt zu Verstopfungen des Kanalsystems, weil die notwendige Schwimmtiefe der Fremdstoffe nicht mehr erreicht wird. Aber auch Fremdwasser-Eintritt (Grundwasser) macht es den Klärwerken schwer, denn Grundwasser erhöht die Klär-Abwassermenge erheblich. Gebäude können durch austretendes Abwasser unterspült werden unddabei Schaden nehmen.

Nebenbei bemerkt auch die klammen Komunen müssen nun nicht mehr prüfen und abdichten. Das wird dem einen oder anderen Bürgermeister entgegenkommen, denn das Gespenst der Haushaltsicherung macht in NRW gerade in Ballungsgebieten die Runde.

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Panschen erlaubt?

16. Dezember 2011 Redaktion Erstellt in Gut zu wissen, Haustechnik, Heizung, Pfusch, Sanitär Keine Kommentare »

Die SBZ-Redaktion hat vor einigen Tagen eine interessante Frage zum Thema, Leckprüfung mit schaumbildende Mitteln erhalten.  Nach Rücksprache können wir diese Anfrage hier veröffentlichen.

Hallo SBZ-Redaktion

Um Kosten zu sparen werden häufig “schaumbildene Mittel” zur Leckfindung an Gasleitungen selbst hergestellt, häufig aus Haushaltsüblichen Spülmittel. Eine andere Art um Kosten zu sparen ist es Konzentrate mit Wasser zu verdünnen. Ist diese Vorgehensweise denn nicht gefährlich, was haltet ihr denn von so einer “Panscherei”?

viele Grüße aus dem schönen Berlin

Sven

Hier nun unsere Antwort:

In der Praxis werden die schaumbildenden Mittel in der Tat häufig selbst, aus Wasser und Spülmittel, hergestellt. Man spricht dann auch vom „Abseifen der Verbindungsstellen“. Da der Wasseranteil in den Mitteln Marke „Selbstgemixt“ meist überwiegt, kommt es bei älteren Gewindeverbindungen (die mit zu viel Hanfeinsatz hergestellt wurden) zur Durchfeuchtung des Hanfes. Die Undichtheit wird zwar erkannt, ist aber bei einer Nachkontrolle verschwunden, da der nasse Hanf gequollen ist. Nach Trocknen der Hanffäden ist das Problem wieder da. Das gleiche gilt auch für „gestreckte“, normgerechte schaumbildende Mittel. Wenn wir es regelkonform betrachten, müssen nach G 600, Anschlüsse und Verbindungen mit schaumbildenden Mitteln nach DIN 30657, zwischenzeitlich ersetzt durch DIN EN 14291, geprüft werden. Prüfmittel Marke “Eigenbau” sind nach den TRGI nicht zulässig.
Leider wird selbstgemixtes in der Praxis noch immer eingesetzt. Das Risiko – neben dem Wasseranteil – ist dabei, dass die verwendeten Spülmittel u. U. auf das nicht aushärtende Dichtmittel reagieren und in der Folge gar keine Blasen mehr bilden.

Viele Grüße

SBZ-Redaktion

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