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Bleirohre nicht mehr flicken!

Dieses Bleirohr erinnert mich stark an meine Fahrradschläuche, die in mühevoller Kleinarbeit immer wieder von meinem Vater geflickt wurden.

Apropos Bleileitungen, die sollten umgehend ausgetauscht werden. In dem TWIN-Blatt „Trinkwasserverordnung und Trinkwasserinstallation“ des DVGW von Januar 2003 heißt es: „In Trinkwasser-Installationen, die teilweise oder vollständig aus Blei erstellt sind, ist der geltende Grenzwert für Blei regelmäßig nicht einzuhalten. Dies bedeutet, dass Trinkwasser-Installationen mit Bleirohren umgehend ausgetauscht werden müssen.“

Vielfach wird seitens von Hauseigentümern auf den geltenden Bestandsschutz hingewiesen. Diese Bestandsschutzregelung gilt für die installierten Bleileitungen.
ABER NICHT FÜR DAS DURCHSTRÖMENDE TRINKWASSER!!!
Wir erinnern uns an die DIN 2000:
-Trinkwasser muss farblos und klar sein.
-Trinkwasser soll zum Genuss anregen, dazu muss es kühl, geruchlich und geschmacklich einwandfrei sein.
-Trinkwasser muss keimarm sein und mindesttens den gesetzlichen Forderungen entsprechen, z. B. der TrinkwV.
-Mikrobiologisch so beschaffen sein, dass durch den Genuss oder Gebrauch eine Erkrankung des Menschen nicht zu befürchten ist.
Mit anderen Worten: Bleileitungen müssen ausgetauscht werden, da eine Kontaminierung des Trinkwassers mit Blei nicht auszuschließen ist. Bei Säuglingen führt eine Bleiaufnahme zu schweren gesundheitlichen Problemen.

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