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Neues vom Schornsteinfegergesetz

Am 12. März 2008 ist vom Bundeskabinett das Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens ohne nennenswerte Änderungen im Hinblick auf den Widerstand des SHK-Handwerks verabschiedet worden.
Der Gesetzentwurf sieht vor, die Stellung des Bezirksschornsteinfegers, wir berichteten darüber bereits am 23.11.2007 im Blog - mit seiner hoheitlichen Aufgabe der Kontrolle und Überprüfung von Feuerstätten - für einen Übergangszeitraum von sieben Jahren unangetastet zu lassen. Gleichzeitig öffnet das neue Gesetz in der derzeitigen Fassung den Schornsteinfegern die sofortige Möglichkeit, in das Wartungsgeschäft einzusteigen und damit hat der Schornsteinfeger die besseren Karten in der Hand.

Dass die Schornsteinfeger „Ernst machen“ und in das Wartungsgeschäft einsteigen wollen, wird an den Anmeldezahlen zu Gasgeräte-Wartungskursen deutlich, die bei den Handwerkskammern großen Anklang finden. Da ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis die Hürde der Eintragung bei einem Energie- Versorger genommen ist. Denn einmal als VIU (Vertrags-Installations-Unternehmen) eingetragen gibt es Bundesweit eine Schraubergarantie. Nur damit keine Missverständnisse aufkommen, ich bin für Wettbewerb, allerdings muss dieser Fair gegenüber allen Parteien sein und genau hier liegt der Knackpunkt.

Auch der Hauptgeschäftsführer des Fachverbandes SHK NRW, Hans-Peter Sproten, sieht in dem Entwurf eine massive Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der SHK-Betriebe und ruft daher Innungen und Innungsfachbetriebe auf, alle Einflussmöglichkeiten auf Politiker in den Gemeinden, im Land oder im Bund zu nutzen, um gegen die Neuregelung des Schornsteinfegerwesens zu Lasten der Bürger und des SHK-Handwerks zu protestieren. Sproten: „Da das Gesetz noch nicht durch den Bundestag verabschiedet wurde, können im Laufe des Weiteren parlamentarischen Verfahrens Änderungen eingebracht werden. Wir sind zuversichtlich, die anstehende Reform des Schornsteinfegergesetzes in diesem Sinne beeinflussen zu können – im Interesse eines freien Marktes zum Nutzen unserer Kunden.“

Wer den Fachverband SHK NRW bei seinen Bemühungen unterstützen möchte, findet auf der Homepage des Verbands unter www.fvshk-nrw.de eine Kopiervorlage für ein Kundenanschreiben sowie weitere Informationen zum Thema.

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