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Erklär mal: TW Groß- und Kleinanlagen

Nach Arbeitsblatt W551 des DVGW sind Kleinanlagen
- alle Anlagen in Ein- oder Zweifamilienhäusern, unabhängig vom Inhalt des Trinkwassererwärmers
- Gebäude, in denen ein Speicher mit < 400 l steht und einem Inhalt < 3 l in jeder Rohrleitung zwischen dem Abgang Trinkwassererwärmer und der Entnahmestelle. Die Zirkulationsleitung wird dabei nicht berücksichtigt.
Großanlagen sind Wassererwärmungsanlagen mit Speicherinhalten über 400 l und Rohrleitungsinhalten größer 3 l. Die Auslegung der Warmwasserbereitung erfolgt nach DIN 4708.

Anforderungen an Trinkwassererwärmer :

Bei Speicher-Trinkwassererwärmern mit einem Inhalt > 400 l muss durch die Konstruktion und andere Maßnahmen (z. B. Umwälzung, bei Mehrfachspeichern gleichmäßige Beaufschlagung der einzelnen Speicher) sichergestellt sein, dass das Wasser an allen Stellen gleichmäßig erwärmt wird. Hierbei wird nicht zwischen Klein- oder Großanlagen unterschieden (nach DVGW-Arbeitsblatt W551).
Vorwärmstufen müssen so konzipiert sein, dass der gesamte Wasserinhalt der Vorwärmstufen einmal am Tag auf > 60°C erwärmt werden kann. Gleiches gilt bei bivalenten Speichern. Bei Großanlagen muss das Wasser am Warmwasseraustritt des Trinkwassererwärmers
stets eine Temperatur von > 60 °C einhalten.

Anlagen mit Vorwärmstufen
Bei Anlagen mit externen Vorwärmstufen, bei denen der Speicherinhalt einschließlich Vorwärmstufe > 400 l beträgt, ist der gesamte Speicherinhalt der Vorwärmstufe 1x täglich auf > 60 °C aufzuheizen. Das gilt auch für bivalente Speicher, wenn Speicherinhalt > 400 l ist.
Es erfolgt laut DVGW-Arbeitsblatt W551 keine Unterscheidung zwischen Klein- und Großanlagen.
Bei sogenannten Zweischlangen- Speichern mit einem Inhalt größer 400 Liter ist ebenfalls der Inhalt einmal am Tag auf 60°C aufzuheizen.

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