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Erklär mal: EEWärmeG (Erneuerbare-Energie-WärmeGesetz)

Am 06. Juni 2008 wurde das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich beschlossen. Es ist das Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme bis zum Jahr 2020 auf 14 Prozent aus zu bauen. Damit wurde für Neubauten eine Nutzungspflicht für erneuerbare Energie vorgeschrieben. Das Gesetz ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten und hat den Zweck, insbesondere im Interesse des Klimaschutzes, der Schonung fossiler Ressourcen und der Minderung der Abhängigkeit von Energieimporten, eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien zu fördern. Das EEWärmeG ist mit Wirkung zum 1. Mai 2011 novelliert worden. Seither gilt die Nutzungspflicht von erneuerbare Energie nicht nur für Neubauten, sondern auch bestehende öffentliche Gebäude.

Für Maßnahmen zur Energieeinsparung und Nutzung erneuerbarer Energien gibt es finanzielle Unterstützung von EU, Bund, Ländern, Gemeinden und Energieversorgern. Die Markteinführung umweltfreundlicher Energietechniken wird zur Zeit mit einer Vielzahl von Förderprogrammen unterstützt. So erfüllt u. a. die Kombination hocheffizienter Brennwerttechnik und Solarthermie nicht nur in vollem Umfang die Anforderungen des EEWärmeG, der Staat hilft finanziell bei der Realiserung dieser wirtschaftlichen und umweltfreundlichen Systemlösung (belohnt wird z. B. der Umstieg von Heizwert- auf Brennwerttechnik oder Solarkollektoren zur kombinierten Heizungsunterstützung und Warmwasserbereitung).

Zum absaugen >>>EEWärmeG_08.2008<<<

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