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Müssen Kaltwasser-Leitungen nach EnEv gedämmt werden?

Diese Frage stellt sich nach wie vor und immer wieder. Es ist wichtig zu wissen, dass sich die Energieeinsparung auf Heizungs- und Warmwasserleitungen, sowie Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen von Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen bezieht. Trinkwasserleitungen (kalt) fallen nicht unter diese Verordnung!

Die DIN 1988-200, die im Mai 2012 in Kraft getreten ist, gilt in Verbindung mit der DIN EN 806-2 für die Planung von Trinkwasser-Installationen, Installation Typ A (geschlossenes System) in Gebäuden und auf Grundstücken. Die DIN 1988-200 ergänzt die DIN EN 806-2 und enthält zusätzliche Festlegungen zur Berücksichtigung nationaler Gesetze, Verordnungen und des deutschen technischen Regelwerks. Da die Ergebnisse der europäischen Arbeitsausschüsse nicht in jedem Fall die für die deutschen Anwenderkreise erforderliche Normungstiefe erreichen, ergab sich die Notwendigkeit, eine deutsche Ergänzungsnorm zu erarbeiten. Um aufzuzeigen, dass es sich um eine neue Normen-Reihe der DIN 1988 handelt, wurde die Teilnummer vom Normenausschuss dreistellig gewählt. Damit reiht sich der Teil 200 in die Reihe der bereits bestehenden DIN 1988 Teile 100, 300, 500 und 600 ein.

Die DIN 1988-200 enthält wichtige Details zur Planung und Errichtung von Trinkwasser-Installationen unter Berücksichtigung nationaler Gesetze, Verordnungen, Normen und dem aktuellen Stand der Technik. Insbesondere wurden hierfür unter anderem die entsprechenden Angaben aus den Normen DIN 1988-2, DIN 1988-5 und DIN 1988-7 herangezogen, die für die Aufrechterhaltung des in Deutschland anerkannten hohen technischen Niveaus der Trinkwasser-Installationen benötigt werden.

Die DIN 1988-200 wird die Normen DIN 1988-2, DIN 1988-5 und DIN 1988-7, die seit dem Jahr 1988 bestand haben, ersetzen.

In der allgemeinen Beschreibung werden folgende Eckpunkte aufgelistet:
- Anforderungen an die Wärmeabgabe, Wärmeaufnahme, akustische Entkopplung, Korrosionsschutz, Brandschutz und die Aufnahme von Längenänderung müssen erfüllt werden.
- Dämmstoffe dürfen keine Kontaktkorrosion oder chemische Korrosion auslösen.
- Spezielle Hinweise für die Dämmung von Trinkwasserleitungen (kalt) sind zu beachten.
- Vermeidung von Tauwasserbildung (abhängig von Umgebungstemperatur und relativer Luftfeuchte).
- Schutz vor Erwärmung der Leitungen (Legionärskrankheit)

Insbesondere sind Trinkwasserleitungen (kalt) in Abhängigkeit von Temperatur und Feuchtegehalt der Umgebungsluft so zu dämmen, dass eine Tauwasserbildung und eine Erwärmung des Trinkwassers auf > 25°C vermieden wird
! Bei üblichen Betriebsbedingungen und Rohrleitungsführungen im Wohnungsbau gelten die Werte für die Mindestdämmschichtdicken nach Tabelle 8, DIN 1988-200 als Richtwerte. Bei längeren Stagnationszeiten kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Standard-Dämmschichtdicke nach DIN 1988-200 keinen dauerhaften Schutz vor Erwärmung der Trinkwasserleitung (kalt) bieten. Das kann im Einzelfall zu entsprechend höheren Dämmschichtdicken oder gar zu einem aufwendigen Aufbau der Anlagentechnik führen.

Fazit
Im Vergleich zur alten DIN 1988-2 sind die Dämmschichtdicken in der neuen DIN 1988-200 wesentlich erhöht und in den Vordergrund gerückt worden.
Freiverlegte Rohrleitungen in nicht beheizten Räumen mit einer Umgebungstemperatur von ≤ 20 °C sollen mindestens mit 9mm (vorher 4mm) sowie Leitungen in Rohrschächten, Bodenkanälen und abgehängten Decken mit einer Umgebungstemperatur ≤ 25 °C mit mindestens 13mm (vorher 9mm) gedämmt werden.
Zusätzlich wurde zur Wärmeleitfähigkeit eine Temperatur angegeben. Das heißt, die Dämmschichtdicken sind gerechnet bei 10 °C und Lambda 0,040 W/(m • K).

KAIMANN GmbH
Hansastr. 2-5
D-33161 Hövelhof

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