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In NRW Empfehlung zum Materialeinsatz in Trinkwasserinstallationen

Das vermehrte Auftreten von Rohrleitungsschäden bei Trinkwasser-Installationen aus Kupfer im Versorgungsbereich des RWW-Wasserwerkes Dorsten-Holsterhausen beschäftigt den nordrhein-westfälischen SHK-Fachverband und seine Mitgliedsunternehmen. Gründe dafür ließen sich auch in vielen Gesprächen mit Beteiligten nicht ermitteln, so dass sich die NRW-Landesfachgruppe Installateur und Heizungsbau als technisches Gremium gezwungen sah, für dieses Gebiet den Verzicht auf Trinkwasser-Installationen aus Kupfer zu empfehlen. „Priorität hat für uns der Schutz der Innungsfachbetriebe. Gerade weil die Ursache der Schäden nicht bekannt ist, war die Empfehlung zum Materialeinsatz für dieses konkrete Gebiet im Interesse unserer Mitglieder nötig und aus unserer Sicht ohne Alternative“, so RA Peter Schlüter, Geschäftsführer Recht des Fachverbandes SHK NRW. Die Delegierten der Landesfachgruppe fassten im Rahmen ihrer Tagung im Juni 2014 folgenden Beschluss:

„Nach Erkenntnissen des Fachverbandes SHK NRW gibt es im Versorgungsgebiet der RWW Rheinisch-Westfälischen Wasserwerkegesellschaft mbH – Teilbereich Wasserwerk Dorsten-Holsterhausen* – ein gehäuftes Auftreten von Schäden an Trinkwasser-Installationen aus Kupfer, ohne dass die Ursache dafür bekannt ist. Deshalb empfiehlt die Landesfachgruppe Installateur und Heizungsbau des FVSHK NRW auf ihrer Tagung im Juni 2014 den Mitgliedsbetrieben, im Versorgungsgebiet des RWW-Wasserwerks Dorsten-Holsterhausen bis auf weiteres Trinkwasser-Installationen nicht in Kupfer (ausgenommen innenbeschichtetes Rohr) auszuführen.“

Der Fachverband SHK NRW wird die weitere Entwicklung beobachten und betroffene Mitgliedsbetriebe beraten und unterstützen.

 

 

* Nach derzeitiger Kenntnis umfasst der Versorgungsbereich des RWW-Wasserwerkes Dorsten-Holsterhausen: Dorsten, Raesfeld-Erle, -Oestrich, Schermbeck, Gladbeck, Bottrop (westlich der Essener-Str./Friedrich-Ebert-Str., nördlich der Horster Str.), Oberhausen (nördlich der Autobahn A42, östlich der Autobahn A516/A3).

Info: http://www.shk-nrw.de/news.php?id=693

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