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Ich kleb Dir gleich ein Label! Ab 2016 auch auf Altanlagen

Noch erhitzt die erst mit dem 26. September endgültig umgesetzte Ökodesign-Richtlinie sowie die Energy Label Directive (ELD) für neue Wärmeerzeuger die Gemüter. Deren Kern: Sowohl Produkte als auch Anlagen der Heiztechnik müssen nach verschiedensten Kriterien hinsichtlich ihrer Effizienz bewertet und dann mit einem Energieeffizienzlabel versehen werden. Für den Fachhandwerker und den Fachplaner hieß das erst einmal: unbezahlte Mehrarbeit - denn das Label muss bereits in der Angebotsphase ausgewiesen und dem Kunden vorgelegt werden. Geht es nach dem Willen der Bundesregierung, dann wird bereits Beginn 2016 auch eine Pflicht zur Energieeffizienz-Kennzeichnung für Bestandsanlagen kommen. Hierdurch erhoffen sich sowohl Politik als auch Hersteller und Verbände eine Auflösung des viel zitierten Sanierungsstaus im Heizkeller und eine spürbare Beschleunigung der Austauschquote von Altanlagen. Der Clou dabei: Der Betreiber der Heizanlage muss nicht für die Kosten des Labeling aufkommen, der Schornsteinfeger als "ausführendes Organ" erhält jedoch durch ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) eine Kostenentschädigung für den entstehenden Aufwand. Abgewickelt wird dies über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Bereits Ende 2014 wurde der Vorschlag im Rahmen des NAPE im Bundeskabinett verabschiedet. Als gesetzliche Grundlage muss das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) angepasst werden. Hierbei handelt es sich um die nationale Umsetzung der EU-weiten ELD, die auch Grundlage für das Labeling von Neugeräten ist. Die ursprünglich vorgesehene gesetzliche Änderung der Kehr- und Überwachungsverordnung (KÜO) ist nicht erforderlich, weil die Kosten für das Labeln nicht durch den Endkunden, sondern vollständig durch das BMWi getragen werden.

Das Labeln seiner Heizanlage ist für den Betreiber zwar kostenfrei. Er muss es aber dulden und kann es nicht ablehnen. Anders als in der Ökodesign-Richtlinie in der nur Wärmeerzeuger mit einer Heizleistung bis zu 70 kW gelabelt werden müssen, ist die Vorlage im Bestandslabeling deutlich weiter gefasst. Es müssen Heizgeräte bis zu 400 kW Leistung bewertet und mit einem Energieeffizienzlabel versehen werden. Weil für die Bandbreite der Geräte von 70 bis 400 kW keine Berechnungsmethode innerhalb der Ökodesign-Richtlinie existiert hat das Umweltbundesamt gemeinsam mit dem BDH hier ein Verfahren und einen Algorithmus ausgelegt, der auch Wärmeerzeuger mit diesen Leistungen erfassen und hinsichtlich ihrer Effizienz bewerten sowie vergleichen kann.

Ca. 71 Prozent des Bestandes an Wärmeerzeugern in Deutschland sind 
unzureichend effizient und entsprechen nicht dem Stand der Technik.
Ca. 71 Prozent des Bestandes an Wärmeerzeugern in Deutschland sind unzureichend effizient und entsprechen nicht dem Stand der Technik.

Dieses Label entspricht mit den Werten der Einstufung dem für Neugeräte. Somit lässt sich ein klarer Vergleich zu neuen Anlagen der Wärmeerzeugung ziehen. Gelabelt werden ausschließlich Gas- und Öl-Wärmeerzeuger - nicht die Anlagenperipherie bzw. deren Gesamtzustand. Dies kann sicherlich ein Ansatzpunkt für Kritik sein. Jedoch war es die Zielsetzung das Labeling von Bestandsanlagen so einfach und kostengünstig wie nur eben möglich umzusetzen – daher sind auch keine Messungen vor Ort erforderlich. Unser Ziel ist es, dass das jeweils erteilte Label zu einem Türöffner sowohl für eine fundierte Energieberatung als auch den Heizungscheck wird.

Das Label selber muss deutlich sichtbar auf der Vorderseite des Wärmeerzeugers angebracht werden. Anschließend wird dem Betreiber der Heizanlage eine offizielle Broschüre des BMWi übergeben, in dem das Label und mögliche Energiekosten-Einsparungen erläutert werden. Gleichzeitig erfolgt das Angebot zur Energieberatung und dem Heizungscheck sowie der Hinweis auf aktuelle Förderprogramme.

Im vermieteten Mehrfamilienhaus sollen sowohl der Vermieter als auch die Mieter über die Geräteeinstufung informiert werden und die Informationsbroschüre erhalten.

In einem 7-Jahres-Plan sollen durchschnittlich 2 Millionen Wärmeerzeuger pro 
Jahr gelabelt werden.
In einem 7-Jahres-Plan sollen durchschnittlich 2 Millionen Wärmeerzeuger pro Jahr gelabelt werden.

Um einen nachhaltigen Effekt auf den Markt auszuüben, werden Bestandsanlagen in einem gestuften Konzept gelabelt. So lässt sich zum einen ein "Einmal-Effekt" sicher vermeiden. Geplant ist derzeit die ältesten Kessel zuerst zu kennzeichnen und im Laufe der Zeit die betroffenen Baujahre stufenweise zu verjüngen. In 2016 dürfen dann ausschließlich Wärmeerzeuger mit einem Baujahr bis einschließlich 1986 gelabelt werden. Im Folgejahr sind dann alle Anlagen mit einem Baujahr bis inklusive 1991 betroffen. In 2016 wird das Labeling jedoch noch freiwillig sein und erst 2017 gesetzlich verpflichtend. Dahinter stecken Berechnungen, die davon ausgehen, dass durchschnittlich rund 2,0 Millionen Wärmeerzeuger pro Jahr in einem Sieben-Jahres-Plan gelabelt werden sollen. Geht man aufgrund der durchgeführten Untersuchungen und Marktbefragungen davon aus, dass ca. 7 Prozent der Betreiber von als ineffizient gelabelten Heizgeräte einen kurzfristigen Gerätetausch durchführen, entspräche dies einem zusätzlichen Marktvolumen von rund 140.000  Geräten pro Jahr.

Die hoheitliche Aufgabe für das Labeling wird ausschließlich der jeweils bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger erhalten. Hierfür erhalten sie pro gelabelter Anlage einen Kostenausgleich in Höhe von 8 Euro. Das Labeling soll im Zuge der kontinuierlichen Feuerstättenschau umgesetzt werden. Freiwillig können auch andere Berufsgruppen wie SHK-Fachhandwerker, Gebäudeenergieberater oder Energiepass-Ausstellungsberechtigte die Kennzeichnung durchführen. Diese wird jedoch nicht entlohnt. Darüber hinaus müssen diese Berufsgruppen in einem vertraglichen Verhältnis im Hinblick auf die Heiztechnik oder die energetische Sanierung des Gesamtgebäudes mit dem Betreiber verbunden sein.

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