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Meldungen aus der SHK-Szene

Vorsicht bei Energiedaten bei Hauskauf

Immobilienkäufer sollten den Angaben zur Energiebilanz eines Objekts nicht leichtfertig vertrauen. Sind die Berechnungen zum energetischen Zustand einer Immobilie nicht ausdrücklich Bestandteil des Kaufvertrags, so Schwäbisch Hall-Rechtsexperte Stefan Bernhardt, haben Erwerber später Schwierigkeiten, diesbezüglich Schadenersatz geltend zu machen.
Bernhardt verweist auf ein aktuelles Urteil des OLG Schleswig, demzufolge es nicht automatisch einen Sachmangel darstellt, wenn die Daten im Energieausweis nicht dem tatsächlichen Energiezustand eines Hauses entsprechen (Az. 17 U 98/14). Die Richter wiesen die Klage eines Ehepaares ab, das nach dem Einzug in ein 1934 gebautes Haus feststellen musste, dass die Angaben zu Dämmstandard, Heizungs- und Strombedarf in dem vorgelegten Energieausweis nicht stimmten.

Bild: DEW21
Bild: DEW21

Das Gericht hielt sich an nüchterne Fakten: Im Maklerprospekt sei kein gut zu heizendes Gebäude angeboten worden – und angesichts des Baujahrs 1934 sei dies auch nicht zu erwarten gewesen. Die Käufer hätten sich zwar einen Energieausweis vorlegen lassen, doch seien die darin enthaltenen Angaben nicht verbindlich. Zudem hätten die Energiedaten weder in den Vertragsverhandlungen eine Rolle gespielt noch seien im Kaufvertrag dazu entsprechende Vereinbarungen getroffen worden. Stattdessen sei die Gewährleistung für Mängel vertraglich ausgeschlossen worden. „Um ihre Forderung nach Ausgleich der Wertminderung und Ersatz für erhöhte Heizkosten geltend zu machen, hätten die Käufer beim Notar darauf drängen müssen, die energetischen Daten im Kaufvertrag festzuhalten“, kommentiert Bernhardt.

Auch für die Planung einer Heizungsanlage sind die Angaben in einem Energieeinsparnachweis keine rechtsverbindliche Grundlage. Das OLG Frankfurt am Main hat die Klage eines Bauherrn (Az. 18 U 38/14) abgewiesen, der auf der Basis eines EnEV-Nachweises eine Wärmepumpenanlage in sein Einfamilienhaus einbauen ließ. Aufgrund fehlerhafter Daten im EnEV-Nachweis sei die Heizungsanlage falsch dimensioniert worden. Die Kosten der notwendigen Umrüstung in Höhe von 11.000 Euro wollte der Kläger vom Architekten erstattet haben.

Bernhardt: „Bauherren und Immobilienkäufern, die ja in aller Regel energetische Laien sind, machen es die aktuellen Urteile nicht gerade leichter. Man kann ihnen nur raten, zu Energieberechnungen möglichst eine zweite Meinung einzuholen und entsprechende Daten in einen Bau- oder Kaufvertrag aufnehmen zu lassen. Dann hat man zumindest eine Grundlage, falls es zu einem juristischen Nachspiel kommt.“


Umbauten für altersgerechtes Wohnen sind förderfähig

Fördermöglichkeiten für das Smart Home

Professionell installierte Smart Home-Lösungen können den Komfort, die Sicherheit und sogar die Energiebilanz in Haus oder Wohnung verbessern. Wie bei anderen baulichen Vorhaben gibt es auch bei ihnen zinsgünstige Kredite oder Zuschüsse vom Staat. Für Umbau- und Sanierungsvorhaben in den Bereichen altersgerechtes Wohnen und Sicherheit können Förderungen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden, wie zum Beispiel für eine smarte Steuerung von Außenjalousien. Dabei sind jedoch eine umfangreiche Beratung und eine Beantragung der Förderung bereits vor Start der Bauarbeiten wichtig. Generell kommen für Umbauten zum altersgerechten Wohnen zinsgünstige Kredite und Zuschüsse infrage. Zuschüsse werden von der KfW seit August allerdings nur noch für Maßnahmen zum Einbruchschutz gewährt.

Vaillant EEBus Integration Bild:Vaillant
Vaillant EEBus Integration Bild:Vaillant

Viele ältere Menschen müssen mit körperlichen Einschränkungen leben. Da kann der Weg zur Tür nicht mehr so schnell bewältigt werden, wenn es klingelt, oder das Öffnen von Jalousien oder der Fenster fällt schwer. „Hier können professionelle Smart Home-Lösungen ihre Stärken ausspielen, indem sie die Technik im Haus vernetzen und sich dadurch zentral und bequem steuern lassen“, erläutert der Experte für Hausautomation und Geschäftsführer der myGEKKO | Ekon GmbH, Hartwig Weidacher. Die KfW fördert dabei Umbaumaßnahmen für altersgerechtes Wohnen und die Installation intelligenter Smart Home-Technologien.

Umbauen für altersgerechtes Wohnen

Zu den förderfähigen Bauvorhaben zählen Steuerungsmöglichkeiten zur leichten und zentralen Handhabung von Türen, Rollläden oder Fenstern. Sehr hilfreich ist es dabei, wenn die Funktionen auch tatsächlich „smart“ sind, z.B. dass sich das Licht beim Öffnen der Wohnungstür automatisch anschaltet. Auch Maßnahmen, die die Orientierung und Kommunikation erleichtern, wie Gegensprechanlagen, gehören dazu. Innovative, elektronische Assistenzsysteme können älteren Menschen helfen, länger in ihrer vertrauten Wohnumgebung zu leben. So lassen sich Pflegeheimaufenthalte zeitlich verschieben oder idealerweise ganz vermeiden.

Das KfW-Programm 159 bietet für Umbauten, die altersgerechtes Wohnen ermöglichen, zinsgünstige Kredite. Baukostenzuschüsse können im KfW-Programm 455 beantragt werden – hier sind derzeit allerdings die Fördermöglichkeiten schon weitgehend ausgeschöpft. Im „Zuschussprogramm für altersgerechtes Umbauen“ fördert die KfW in diesem Jahr nur noch Maßnahmen im Bereich Einbruchschutz.

Für mehr Sicherheit in der Wohnung oder dem Eigenheim

In eine Smart Home-Lösung eingebundene Umbauten, die dem Einbruchschutz dienen, sind ebenfalls förderfähig. Dazu gehören zum Beispiel Türkommunikationsanlagen, bei denen die Bewohner sehen können, wer vor der Tür steht.

Zur Abschreckung von potenziellen Einbrechern können Beleuchtungssysteme zum Einsatz kommen, die die Anwesenheit der Bewohner simulieren, wenn diese außer Haus sind. Ein solches Beleuchtungskonzept lässt sich auch mit einer Jalousiesteuerung kombinieren, um den Eindruck zu verstärken, dass das Haus oder die Wohnung bewohnt sind. Geschlossene Jalousien bieten zudem eine zusätzliche mechanische Hürde gegen Einbruchsversuche. Da passt es, dass die KfW ganz aktuell die ersten 1.000 Euro der förderfähigen Investitionskosten künftig nun mit 20 statt wie bisher mit zehn Prozent bezuschusst.

Wohnkomfort und Energiesparen

„Durch eine Reihe von Maßnahmen zum optimalen altersgerechten Wohnen lässt sich übrigens – quasi als Nebeneffekt – auch die Stromrechnung deutlich verringern“, weiß der Smart Home-Experte. Zum Beispiel bei einer intelligenten Beleuchtung, bei der Bewegungs- und Präsenzmelder das Licht im Gebäude oder im Außenbereich immer dann schalten, wenn die Bewohner es benötigen – ohne dass man dabei erst zum Lichtschalter laufen müsste. Angenehmer Nebeneffekt: Hier wird die Energienutzung genau an den tatsächlichen Bedarf angepasst.

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