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Was sind das für Typen?

Gasgeräte müssen auf dem Gerät oder dem Typenschild die CE-Kennzeichnung tragen und für das Bestimmungsland Deutschland (DE) geeignet sein. Dies beinhaltet, dass die deutschen Aufstell- und Anschlussbedingungen berücksichtigt sind (Angabe der Gasarten und Verteilungsdrücke als Gerätekategorie gemäß DIN EN 437 und ggf. Art der Stromversorgung) und dass die Bedienungs- und Aufstellanleitung in deutscher Sprache vorliegt.

Für die hier erklärten Gasgerätearten gibt es gemäß TRGI bestimmte Regelungen für die Aufstellung und Abgasführung der Gasgeräte. Gasgeräte werden nach der Abgasabführung und der Verbrennungsluftversorgung wie folgt unterschieden:

Gasgerätearten
Gasgerätearten

Bei der Aufstellung von raumluftabhängigen Gasgeräten der Art B ist grundsätzlich zu beachten, dass die Geräte ausreichend mit Verbrennungsluft versorgt werden. Die TRGI 2008 enthält bestimmte Anforderungen an die Aufstellung von Geräten, die die Verbrennungsluft dem Aufstellraum entnehmen. Die Beachtung dieser Anforderungen soll sicherstellen, dass kein Abgas in gefahrdrohender Menge in den Aufstellraum gelangen kann.

Die Abgase dieser Geräte können über Abgasschornsteine oder über vom Hersteller angebotene Zubehöre abgeführt werden.

Bei der Aufstellung von raumluftunabhängigen Gasgeräten der Art C wird die Verbrennungsluft dem Gerät von außen zugeführt. Für die Verbrennungsluft-Zu- und Abgasabführung sind grundsätzlich die vom Gerätehersteller angebotenen Zubehöre zu verwenden. Diese Zubehöre sind typgeprüft und bauaufsichtlich zugelassen.

Eine Ausnahme gibt es auch nämlich B23. Wenn der Gasgerätehersteller für sein Gasgerät eine B23 Zulassung hat, dann dürfen auch Fremdabgaszubehöre verwendet werden. Hier lauert aber auch eine Falle, denn der Gasgerätehersteller macht keine Angaben zur möglichen Abgasanlage. Hier muss der Ersteller der Heizungsanlage die Nennweiten, etc. der Abgasanlage rechnerisch erstellen und gegenüber dem Bezirksbevollmächtigten den Nachweis erbringen.

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