Neben den wiederkehrenden Prüfungen nach der 1.BImSchV. (Bundes-Immisionsschutz Verordnung) und der KÜO (Kehr- und Überprüfungsverordnung) soll der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger im Rahmen der Feuerstätenschau nach §26b der EnEV die energetische Qualität einer Heizungsanlage beurteilen...
Bis Ende 2014 müssen alte Heizeinsätze, die zwischen 1950 und 1974 in Kachelöfen eingebaut wurden, erneuert werden. Dies verlangt die 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV). Wer einen Heizeinsatz besitzt, der nach 1974 eingebaut wurde, hat für den Austausch noch etwas länger Zeit. Wann...
Die Bundes-Immisionsschutz-Verordnung (1.BImSch.V) diktiert schon seit März 2010 strenge Grenzwerte für Kamin und Kachelöfen. Wer einen solchen Ofen besitzt, muss nachweisen, dass dieser die Grenzwerte einhält. Dazu reicht eine Bescheiningung vom Hersteller - oder der Schornsteinfeger prüft das vor...