Richtige Inbetriebnahme von Gasgeräten .
Geht es darum, eine Gasfeuerstätte in Betrieb zu nehmen, dann ist es mit einem simplen Knöpfchen drücken nicht getan. Wird nämlich nur mal eben schnell der Hauptschalter des Gerätes betätigt, kann diese Vorgehensweise zu ungesunden Begleitumständen führen.
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Gemäß dem Bundes-Immissionsschutzgesetz dürfen in der Bundesrepublik Deutschland nur Gasgeräte betrieben werden, welche die Anforderungen der NOx-Klasse 5 (Stickoxid-Ausstoß maximal 70 mg/kWh) erfüllen.