Auch Wärmepumpensysteme müssen gewartet werden. Der Wartungsumfang ist aber geringer wie bei herkömmlichen Heizsystemen. Wichtig für alle Arbeiten am Kältekreis, hier dürfen nur Leute ran mit speziellen Kenntnissen im Umgang mit Kältemitteln. Wer also keine Sachkundenachweis nachweisen kann, der...
Wer ab dem 4. Juli 2009 an Anlagen mit fluorierten Kältemitteln arbeitet, benötigt zwingend einen personengebundenen Sachkundenachweis und muss in einem zertifizierten Betrieb arbeiten.
Die neue F-Gase-Verordnung fordert den Sachkundenachweis des eingesetzten Mitarbeiters.