• Kurz notiert!

  • 29. Juli 2010

    Bewährtes und von der Rolle

    Geschrieben von: monteur in Gut zu wissen, Haustechnik, Heizung, Sanitär, Spezial | Keine Kommentare »

    Neue TRGI schickt nun auch Kunststoffrohre ins Rennen

    Mit den Technischen Regeln für Gas-Installationen steigt die Auswahl beim Rohrmaterial. Der Ersteller einer Gasinstallation muss für die jeweilige Verlegesituation das geeignete Rohr auswählen. Der Einsatz des Materials setzt teilweise das Vorhandensein eines Zertifizierungszeichens voraus. Mit anderen Worten: Nicht alles, was am Markt erhältlich ist, darf auch verwendet werden.

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    Der Einsatz von Kunststoff- und Mehrschichtverbundrohren in der Gas-Inneninstallation ist die wohl bedeutendste Änderung, die die neuen Technischen Regeln mit sich bringen. Bislang war dieser nach Abschnitt 3.1 der alten TRGI nicht möglich. Den Rest dieses Beitrags lesen »

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    27. Juli 2010

    Schnell ist fix daneben

    Geschrieben von: monteur in Gut gemacht, Gut zu wissen, Knigge, Spezial | Keine Kommentare »

    Immer mit der Ruhe im Kundenhaus

    Zeit ist Geld – sagt ja auch der Chef immer. Und was einen Profi auszeichnet ist ja unter anderem sein Arbeitstempo. Wenn da nicht die Kleinigkeiten wären, die einen ausbremsen. Sie durch Ignoranz zu eliminieren, kann aber auch ganz schnell nach hinten losgehen.

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    Eines darf ein Kundendienstmonteur nicht haben: den Tunnelblick. Wer nämlich an dieser Krankheit leidet, der sieht nur seine Aufgabe. Nur das, was er machen will, das zählt. Alles andere um ihn herum verblasst. Volle Konzentration auf das Eine. Zugegeben, das klingt erst einmal prima. Im Hause des Kunden kann das aber ganz falsch rüberkommen. Der Kunde sieht nämlich nicht den hochmotivierten Fachmann, sondern eher einen Monteur, der nach dem „Platz-da-jetzt-komm-ich-Prinzip“ zu Werke geht. Den Rest dieses Beitrags lesen »

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    23. Juli 2010

    Wir sind dann mal weg

    Geschrieben von: Redaktion in Allgemein | Keine Kommentare »

    Der SBZ-Monteur Blog verabschiedet sich in die Sommerpause.

    Damit das Blog in der Zeit nicht verhungert, haben wir vorgesorgt und stellen wöchentlich zwei Fachartikel für alle Monteur-Fans ins Netz. Das Redaktionsteam wünscht unseren Lesern eine geile Zeit, bleibt gesund und uns Treu. Bis in zwei Wochen dann:-).

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    23. Juli 2010

    Benutzungsordnung für Aborte

    Geschrieben von: Loeti in Moin Leute!, Spezial | Keine Kommentare »

    In Sachsen-Anhalt gab es eine Benutzungsordnung für Aborte

    Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt
    4. Jahrgang, Ausgegeben in Magdeburg
    am 01. April 1993, Nummer 15

    § 1 Definition: Der Abort, umgangssprachlich auch Toilette genannt, besteht aus einem trichterförmigen Porzellanbecken zur Aufnahme der Exkremente mit einem klappbaren, auf dem Sitzrand angebrachten Sitzstück.

    § 2 Anwendungsbereich: Diese Benutzungsordnung gilt für die Darmentleerung in allen Aborten in Behörden, Dienststellen und öffentlichen Gebäuden des Landes Sachsen-Anhalt.

    § 3 Sitzgebot: Die Toilette darf nur im Sitzen benutzt werden. Die stehende Benutzung ist nur an Urinalen erlaubt. Deren Benutzung ist in der Benutzungsordnung für Urinale (BoU) geregelt.

    § 4 Vorbereitungen: Vor dem Hinsetzen auf das Sitzstück sind die Beinkleider bis zu den Knien herunterzuschieben.

    § 5 Sitzposition: Der Benutzer setzt sich unter gleichzeitigem Anheben der Oberbekleidung so tief in die Hocke, bis das Gesäß in die Sitzaufnahme einrastet. Das Gewicht des Körpers ist gleichmäßig gleichseitig verteilt, der Oberkörper leicht nach vorne geneigt. Die Ellenbogen ruhen auf dem Muskelfleisch der Oberschenkel, der Blick ist frei geradeaus gerichtet.

    § 6 Darmentleerung: Unter ruhigem Ein- und Ausatmen drängt der Benutzer unter gleichmäßigem Anspannen der Bauchmuskulatur den ausscheidungsreifen Inhalt des Mastdarms bei gleichzeitigem Entspannen des Afterschließmuskels in des dafür vorgesehenen Durchbruch des Porzellanbeckens. Die Äußerung von gutturalen Stimmlauten, umgangssprachlich auch als Ächzen oder Stöhnen bezeichnet, ist auf das absolut notwendige Maß zu beschränken.

    § 7 Sichtkontrolle: Nach beendeter Prozedur steht der Benutzer auf, macht eine Drehung um 180 Grad nach links und nimmt eine Sichtkontrolle der Exkremente vor. Bei Auffälligkeiten ist eine Stuhlprobe sicherzustellen und an das nächstliegende Gesundheitsamt zu übersenden.

    § 8 Reinigung des Rektums: Der dafür vorgesehenen Vorrichtung sind Reinigungsfähnchen (14×10 cm, einlagig) in ausreichender Stückzahl, höchstens jedoch fünf, zu entnehmen. Das Reinigungsfähnchen wird mit dem Daumen und Zeigefinger der rechten Hand erfasst und von hinten der Reinigungszone, das ist der Bereich zwischen den Gesäßbacken, zugeführt. Das Reinigungsfähnchen wird unmittelbar vor den äußeren Geschlechtsorganen fest an den Körper gedrückt und mit einer ziehenden Bewegung bis unmittelbar vor das Steißbein geführt. Dieser Vorgang wird solange wiederholt, bis mindestens ein Blatt sauber erscheint, sofern dazu nicht die Verwendung von mehr als fünf Reinigungsfähnchen erforderlich ist. Im Bedarfsfall sind die Reinigungsfähnchen beidseitig zu benutzen. Die benutzten Reinigungsf&suml;hnchen dürfen nicht mitgenommen werden, sondern sind ebenfalls in das Porzellanbecken zu entsorgen.

    § 9 Reinigen des Aborts: Nach Benutzung des Aborts ist zwingend die Spülung zu betätigen. Eine Delegierung dieser Tätigkeit an andere ist ausdrücklich verboten. Nach dem Spülvorgang verbleibende Exkrementanhaftungen sind mit der dafür vorgesehenen Reinigungsbürste manuell zu entfernen.

    § 10 Verlassen des Aborts: Vor dem Verlassen der Entleerungskabine sind die Beinkleider wieder in die Ausgangsposition zu bringen. Bei Auftreten unangenehmer Gerüche ist das Öffnen einer Lüftungsklappe angezeigt. Eine abschließende Reinigung der Handinnenflächen wird anheimgestellt.

    § 11 Inkrafttreten: Diese Benutzungsordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

    Ich kann nicht mehr sitzen, dass ist der Hammer was sich Beamte alles so einfallen lassen. Bestimmt zu feste gedrückt und das Hirn …..?

    Ist das Gesetz noch Inkraft? Bitte ins Blog posten!

    Quelle: Pfeifen unter Wasser streng verboten von David Crombie/Falk van Helsing, Eichborn Verlag, ISBN: 3-8218-2470-0

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    22. Juli 2010

    Finger weg

    Geschrieben von: Heizer in Gut zu wissen, Haustechnik, Spezial | Keine Kommentare »

    Eine Broschüre der Verbraucherzentrale rät allen Wärmepumpenkunden dazu sich von seinem Installateur eine Jahresarbeitszahl garantieren zu lassen.

    Zitat: “Sehr hilfreich kann es sein, wenn man mit dem Installateur oder Generalunternehmer eine schriftliche Vereinbarung über eine Mindestjahresarbeitszahl und die Randbedingungen, unter denen diese gelten soll, getroffen hat. Hierzu bieten die Verbraucherzentralen eine Mustervereinbarung an, die von den Energieberatern in der persönlichen Beratung zur Verfügung gestellt wird”.


    Nun erst ein mal nicht weiter schlimm, doch hier steckt mehr dahinter, denn wenn der Installateur nicht nachweisen kann, dass sein Kunde die entstandenen Mehrkosten verursacht hat, muss er für den Mehraufwand aufkommen. Das kann dann doch schon mal ins Auge gehen. Um im Vorfeld die Jahresarbeitszahl und die Betriebskosten realistisch prognostizieren zu können, müssen die Nutzungsrandbedingungen exakt festgelegt werden.
    Und genau hier liegt dann auch das Problem, denn:

    - eine höhere Wohnraumtemperatur als wie geplant ergibt einen schlechtere JAZ.
    - einen nachträgliche verlegter Teppichboden dämmt den Wärmefluss, dadurch bedingt steigt die Vorlauftemperatur.
    - eine höhere Warmwassertemperatur ermöglicht einen höheren Komfort des Nutzers, senkt aber beachtlich die JAZ.
    - die Wärmequelle selbst ist unter dimensioniert, oder bei einer Sondenbohrung schlecht verfüllt.
    - es wird häufiger eine Legionellenprophylaxe mit dem E-Heizstab durchführt.
    - oder einfach nur Dauergelüftet, denn das Installationsunternehmen zahlt doch.
    - länger als wie geplant den Estrich trocken heizt.

    Hier zum Download, die VZE-Broschüre:
    VZE_WP_Kampagne_Broschuere_1

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    21. Juli 2010

    Erklär mal: Erdöl

    Geschrieben von: Loeti in Allgemein, Gut zu wissen, Haustechnik | Keine Kommentare »

    Erdöl ist ein Gemisch unterschiedlicher Kohlenwasserstoffe und wird über Pumpen aus bis zu 2.500 Meter Tiefe gefördert. Das Rohöl wird in Raffinerien hauptsächlich zu Kraftstoffen und Schmiermitteln verarbeitet und dient als Ausgangsstoff für viele Kunststoffe und Medikamente. Erdöl deckt in Deutschland 33,9 Prozent des Primärenergiebedarfs ab, weltweit liegt der Anteil bei 35 Prozent. Wegen der einfachen Handhabung wird Erdöl überwiegend als Treibstoff für Verbrennungsmotoren für Transport und Mobilität verbraucht. Außerdem erzeugen Haushalte mit Heizöl Raum- und Wasserwärme. Die Herstellung von elektrischem Strom mit Hilfe von Dieselgeneratoren ist in Deutschland mit einem Anteil von 1,3 Prozent sehr gering. Öl verbrennt zwar sauberer als Kohle, ist aber trotzdem sehr CO2- und schadstoffintensiv. Die Ölreserven reichen bei konventioneller Förderung noch geschätzte 42 Jahre, mit neuen Fördermethoden noch etwa 65 Jahre.

    Bild: tz-online

    VORTEILE
    -  sehr energiereich
    - liefert zahlreiche Kraftstoffe
    - als Flüssigkeit leicht zu lagern und sehr flexibel einsetzbar
    NACHTEILE
    - sehr hohe CO2-Emissionen
    - Förderung wird schwieriger und dadurch Teurer
    - große Abhängigkeit der Weltwirtschaft vom Ölpreis
    - Reserven reichen noch maximal 65 Jahre
    - Unfälle und Havarien bei Transport- und Förderung schädigen die Umwelt

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    20. Juli 2010

    Dichtsprechung jetzt möglich?

    Geschrieben von: monteur in Gut zu wissen, Haustechnik, Sanitär, Spezial | Keine Kommentare »

    Leckmengenbewertung nach neuer TRGI

    Glaubt man den Ergebnissen von Feldversuchen, sind im Bundesdurchschnitt rund die Hälfte aller in Betrieb befindlichen Niederdruck-Erdgasleitungen nicht mehr dicht, aber unbeschränkt gebrauchsfähig. Aber darf das auch so sein, wenn an einer solchen Gasleitung gearbeitet wurde?

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    Die TRGI 2008 lässt zu, dass auch Gasleitungen, die eine Leckage von einem Liter pro Stunde oder mehr haben, ohne Eingriffe in Betrieb bleiben dürfen. Aber Vorsicht! Technische Regeln sind keine Kochbücher. Wer nach diesen arbeitet, darf sie nicht wörtlich umsetzen, sondern situationsbezogen anwenden. Den Rest dieses Beitrags lesen »

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    19. Juli 2010

    Wer blickt durch den Förderschungel

    Geschrieben von: Redaktion in Allgemein, Gut zu wissen, Haustechnik, Heizung, News | Keine Kommentare »

    Die zuletzt gesperrten BAFA-Mittel zum MAP-Programm können seit dem 12.07.2010 mit veränderten Fördersätzen wieder beantragt werden. Auf dem ersten Blick gibt es doch wieder etwas zum Jubeln, doch warum werden Energieeinsparende Maßnahmen nicht mehr im Neubau gefördert? Das liegt wohl daran, dass es eine gesetzliche Nutzungspflicht für erneuerbare Energien gibt und somit jeder Häuslebauer gesetzlich verpflichtet ist das Erneuerbare Energien Gesetz auch anzuwenden. Schließlich erhält auch ein Autofahrer kein Geld vom Staat wenn er die Verkehrsregeln einhält.

    Hier zum Download, die wichtigsten Änderungen:

    energie_ee_aenderung_richtlinien_vom_17_02_2010

    energie_ee_richtline_09_07_2010

    energie_ee_richtlinie_20_02_2009

    energie_ee_uebersicht_basis_und_bonus_inno_alle

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    16. Juli 2010

    Erklär mal: Erdgas

    Geschrieben von: Loeti in Allgemein, Erklär mal..., Gut zu wissen | Keine Kommentare »

    Erdgas besteht hauptsächlich aus Methan, das in riesigen Blasen 1.000 bis 3.500 Meter tief im Erdreich eingeschlossen liegt. Über Pipelinenetze mit einer Gesamtlänge von mehreren 100.000 Kilometern wird das Gas vom Förderort zu den Abnehmern gepumpt oder als Flüssiggas in Tankern verschifft.


    Das energiereiche Gas ist wenig verunreinigt und wird zur Stromerzeugung in Gasturbinenkraftwerken und zum Heizen in Haushalten genutzt. In jüngster Zeit setzt sich Erdgas auch als günstiger und sauberer Kraftstoff für Verbrennungsmotoren durch. Deutschland deckt 22,5 Prozent des Primärenergiebedarfs mit Erdgas, weltweit sind es derzeit 20,7 Prozent.
    Erdgas produziert wegen des hohen Wasserstoffanteils wesentlich weniger CO2 als Erdöl. Allerdings ist unverbrannt in die Atmosphäre gelangtes Methan ein etwa 25-mal wirksameres Klimagas als Kohlendioxid. Das farblose Gas lässt sich unter hohen Drücken (bis 150 bar) stark komprimieren und bei niedrigen Temperaturen verflüssigen (ca. –161,5 Grad Celsius), was die Lagerung und den Transport vereinfacht. Gasturbinenkraftwerke sind mit einem Wirkungsgrad von 55 bis 60 Prozent sehr effizient und können zudem ihre Leistung kurzfristig hochfahren oder reduzieren. Die konventionell geförderten Gasreserven reichen nach aktuellen Prognosen noch etwa 62 Jahre. Durch die Förderung von bisher unerschlossenen Gasressourcen könnte der Brennstoff noch ungefähr 130 Jahre zur Verfügung stehen.

    VORTEILE
    > wenig Verunreinigungen
    > saubere Verbrennung
    > keine Schattenkraftwerke nötig
    > auch als Kraftstoff verwendbar
    > lässt sich leicht lagern und sehr flexibel einsetzen
    > hohe Reserven (60 bis 190 Jahre)
    NACHTEILE
    > hohe CO2-Emissionen
    > Unverbranntes Erdgas (Methan) ist hochschädliches Klimagas
    > Abhängigkeit der Weltwirtschaft von Gasimporten
    > Unfälle und Havarien beim Transport schädigen die Umwelt

    ANGABEN AUF BASIS:
    BMWi: Primärenergieverbrauch nach
    Energieträgern, 2007
    IEA: Key World Energy Statistics, 2007

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    15. Juli 2010

    Kältemittel ablassen nur mit Absauggeräte

    Geschrieben von: Redaktion in Haustechnik, News, Produkte | Keine Kommentare »

    Wärmepumpen-Technologie hat sich etabliert, dazu wächst der Bedarf an Raumkühlung und -klimatisierung. Aktuelle Studien der EU erwarten in Europa bis 2020 eine Vervierfachung des Kühlbedarfs in Gebäuden. Das große “K” für Klima wird tatsächlich noch mehr an Bedeutung gewinnen. Gerade für SHK-Handwerksbetriebe, die in das Geschäftsfeld Wärmepumen/Split-Klimaanlagen einsteigen wollen, hat die ROTHENBERGER Werkzeuge GmbH (Kelkheim) mit dem ROREC Kältemittelabsauggerät ein besonders interessantes Angebot im Produktprogramm. Aufgrund seiner einfachen Bedienung, seiner robusten Bauweise, seinem wartungsfreien Betrieb und seinem guten Preis-Leistungsverhältnis ist es besonders geeignet für Neueinsteiger.

    Mit dem kompakten und leicht zu transportierenden Kältemittelabsauggerät ROREC (Gewicht 17 kg) können Kältemittel der Typen CFC, HCFC und HFC abgesaugt werden. Die Absaugleitungen betragen dabei 0,26 kg/min (gasförmig), 1,85 kg/min (flüssig) und 6,22 kg/min im Push/Pull-Modus. Über die PURGE-Funktion (Selbstreinigungsmodus) werden Kältemittelrückstände im Gerät automatisch entleert. Ein ölfreier Kompressor stellt den wartungsfreien Betrieb sicher. Für lange Lebensdauer sorgt ein vierpoliger Motor mit 370 W Leistung. Dieser verfügt über ein erhöhtes Drehmoment. So wird, im Vergleich zu zweipoligen Motoren, die Drehzahl um die Hälfte reduziert, was zu einer langen Lebensdauer führt. Das robuste und doch leichte Kunststoffgehäuse schützt die Gerätekomponenten vor äußeren Einflüssen, wie Schläge oder Stöße. Besonderer Wert wurde bei der Entwicklung des ROREC auf eine einfache und sichere Bedienung gelegt. Bei 38,5 bar Druck schaltet sich das Kältemittelabsauggerät über einen integrierten Hochdruckschalter automatisch ab. Anschließend kann der Hochdruckschalter über eine RESET-Taste zurückgesetzt werden. Gegen Überhitzung des Gerätes schützt ein Thermoschalter. Die mit Glycerin gefüllten Manometer machen das präzise Ablesen auch bei starken Vibrationen möglich. Praktisch ist das integrierte Staufach, in dem das komplette Zubehör (Ölfilter und Ölfilteranschluss, Stromkabel, Tragegurt) untergebracht ist. Das handelsübliche Stromkabel kann abgenommen werden, was Kabelschäden vorbeugt. Im Notfall ist es schnell ausgetauscht.

    Die ideale Ergänzung für alle Arbeiten an Kältemittelkreisläufen mit dem ROREC Kältemittelabsauggerät ist das Schraderventil-Werkzeug von ROTHENBERGER. Es ermöglicht, durch ein absperrbares Kugelventil, den Wechsel der Schraderventile selbst bei unter Druck stehenden Anlagen. Somit muss das Kältemittel, zum Beispiel bei Leckagen am Schraderventil selbst, nicht abgesaugt werden. Zur Serienausstattung des Schraderventil-Werkzeugs gehören ein 1/4“ und ein 5/16“ SAE Adapter. Damit können sowohl Arbeiten an allen herkömmlichen Kälteanlagen, als auch an R410A-Anlagen durchgeführt werden. Bei schwer zu erreichenden Serviceventilen fungieren die Adapter als Verlängerung.

    Übrigens: Voraussetzung, um im Kälte-Klima-Bereich arbeiten zu können, ist eine Kategorie II-Zertifizierung nach EG 303/2008. Der kleine Kälteschein kann mit einem, zweitägigen Sachkundeseminar erworben werden.

    Wo diese Schulungen stattfinden erfahren Sie unter:www.rothenberger.com

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