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Tödliches Gift

Zwei Heizungsbaumeister sollen für den Tod einer 63-Jährigen in Waldshut-Tiengen verantwortlich sein. Bei deren Erstickungstod in der eigenen Wohnung 2007 kann eine unsachgemäß reparierte Gasheizung ursächlich gewesen sein. Die 1. kleine Strafkammer des Landgerichts Waldshut-Tiengen verhandelt die Berufung gegen die beiden Handwerker.

In erster Instanz vor dem Strafrichter waren die beiden Heizungsfachleute im Juni 2008 zu jeweils 150 Tagessätzen verurteilt worden und gingen in Berufung.

Anlass für den Vorwurf der fahrlässigen Tötung ist der Tod einer 63 Jahre alten Hausfrau, die am 15. Februar 2007 in ihrer Wohnung gefunden worden war. Angehörige und die gerufenen Polizisten sahen sofort einen Zusammenhang zwischen dem Tod der Frau und der offenbar defekten Heizungsanlage der Wohnung. „Ich ging davon aus, dass die Frau zuvor im Keller war“, berichtete ein Beamter. Das taten auch die Verwandten, nachdem die Kellertür unverriegelt war und das Licht im Keller gebrannt hatte.

Im Heizungskeller selbst hatte der Polizist zwei auseinander geglittene Rohrteile der Abgasleitung, die vom Gasbrenner zum Abluftschacht führte, am Boden liegend vorgefunden. Er steckte die Rohre sofort zusammen, weil wegen der ausströmenden Abgase dem Polizisten übel wurde.

Übel könnte es zuvor der Frau des Hauses geworden sein, die an diesem Abend allein daheim war. Nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung erstickte sie an ihrem Erbrochenen. Wegen des ausströmenden Kohlenmonoxids dürfte ihr schlecht geworden sein. Im Blut fanden die Gerichtsmediziner eine ungewöhnlich hohe Konzentration des Atemgiftes.

Drei Polizeibeamte schilderten dem Gericht dann den Sachverhalt, wie er sich schon im Juni vor dem Einzelrichter darstellte. Im Prozess geht es auch um die Sorgfaltspflicht der Handwerker: Mit der Gasheizung hatte es seit zwei Jahren wiederholt Probleme gegeben, die zumindest dem betreuenden Fachbetrieb bekannt waren.
Dessen Chef hatte mit der Reparatur der Heizung einen Subunternehmer, ebenfalls Meister, beauftragt. Dem offenbar überforderten 33-Jährigen hatte der Auftraggeber am Telefon geraten, die zum wiederholten Mal auseinander geglittenen Abgasleitungen mit einem Klebeband zu fixieren.

Eine Abgasmessung nach der Reparatur sei ebenfalls nicht vorgenommen worden, weil der Akku des Prüfgerätes leer war. Der Subunternehmer, ebenfalls Heizungsbaumeister, habe diese Prüfung auch nicht nachgeholt.

Info Kohlenstoffmonoxid:
Kohlenstoffmonoxid entsteht durch unvollständige Verbrennung. Die toxische Wirkung beruht auf der Bindung an den roten Blutfarbstoff (Hämoglobin) anstelle des Sauerstoffs. Über Herzklopfen, Schwindel, Kreislaufkollaps und Atmungsstörungen können erhöhte Einwirkungen von Kohlenstoffmonoxid zum Tod durch Ersticken führen.

• Für gesunde Erwachsene besteht nach älteren Studien auch bei einer Dauerbelastung von 8 Stunden täglich, bei Konzentrationen bis 115
ppm keine Gefahr.
• Bei höheren chronischen Belastungen über 150 bis 300 ppm entstehen Schwindelgefühle, Schläfrigkeit und Übelkeit bis zum Erbrechen.

Umrechnung ppm:
1 Prozent = 10−2 = 10.000 ppm = Teile pro Hundert
1 Promille = 10−3 = 1.000 ppm = Teile pro Tausend = 0,1 %
1 ppm = 10−6 = Teile pro Million = 0,0001 %

Gefunden bei Südkurier

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