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Meldungen aus der SHK-Szene


Kein Verbot von Ölheizungen ab 2026!

Steht  ein konkretes Verbot  der Ölheizung im  Raum? Muss man Strafe zahlen, wenn man seine Ölheizung auch weiterhin in Betrieb hält? Oder muss man bis zum Ende  des Jahres bereits seinen Ölkessel aus dem Keller entfernen? Solche und andere Schreckensszenarien gingen in den letzten Wochen vielen Besitzern einer Ölheizung durch den Kopf. Und davon gibt es in Deutschland immerhin knapp fünf Millionen.

Grund war eine vielerorts fehlerhafte  Berichterstattung über das Klimaschutzprogramm der deutschen  Bundesregierung, welches Anfang Oktober 2019 verabschiedet wurde. Solch ein geplantes "Verbot von Ölheizungsanlagen "entspricht jedoch in keiner Weise der Wahrheit. Fakt  ist: Auch über 2026 hinaus können Ölheizungen in Deutschland eingebaut werden, wenn sie mit erneuerbaren Energien gekoppelt werden. Bestehende Ölheizungsanalagen sind außerdem über den Bestandschutz gesichert. Für Besitzer besteht also weiterhin keinerlei Grund zur Sorge. Viele Medien hatten die Beschlüsse der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Klimaschutzprogramm 2030 falsch interpretiert und durch eine fehlerhafte  Berichterstattung für Verwirrung bei Millionen deutschen Ölheizungsbesitzern gesorgt. So gilt für bestehende Ölheizungen der Bestandsschutz: Der Verbraucher kann diese also weiterhin betreiben, wobei natürlich ein ökologischer Austausch der alten Ölheizung durch eine moderne Brennwertheizung sinnvoll ist.

Fazit: Der Einbau von Ölheizungen ab dem Jahr 2026 ist nicht generell verboten, sondern nach den aktuellen Plänen der Bundesregierung nur noch in Verbindung mit erneuerbaren Energien möglich. 


Hochkonjunktur beim Marktanreizprogramm

Durch die erhöhten Zuschüsse wird das Marktanreizprogramm zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt viel stärker als bisher nachgefragt.

Monatsstatistik zum Heizen mit erneuerbaren Energien

BAFA www.bafa.de

Das Anfang 2020 mit verbesserten Konditionen und erweiterten Fördertatbeständen neu in Kraft getretene Marktanreizprogramm

(MAP) ist sehr schnell sehr gut angelaufen. Nach Angaben des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist von Januar bis Ende Oktober 2020 für rund 228 800 Wärmeerzeuger eine Förderung beantragt worden.

Im Vorjahreszeitraum waren es 61 700. Zu diesem Zeitpunkt wurde viel über das Klimapaket der Bundesregierung diskutiert und eine deutliche Verbesserung des MAP publik, was sich dann im letzten Quartal 2019 auf die Nachfrage ausgewirkt hat. Zum Jahresende wird sich also der Abstand zum Vorjahr weiter vergrößern.

Den größten Anteil bei den Förderanträgen 2020 bis einschließlich Oktober hatten Wärmepumpen (82 467) vor Biomasse- (71 109) und Solarthermieanlagen (45 971). Zudem wurde von Januar bis Oktober in 29 212 Fällen die Förderung einer Gashybrid- und Renewable-Ready-Anlage beantragt.

Von den 186 820 gestellten Förderanträgen – diese können die Förderung für mehrere Wärmeerzeuger enthalten – wurden 44,5 % (83 112) mit der neuen Austauschprämie für Ölheizungen gestellt.

Auch wenn alle Anträge realisiert werden, für die Wärmewende und die Auflösung des Modernisierungsstaus sind die stark gestiegenen Antragszahlen vorerst nur ein kleiner Beitrag, denn in Deutschland sind über 12 Mio. Heizkessel Ü20.

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