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Meldungen aus der SHK-Szene


Heizkörper sicher befestigen

Die neue VDI 6036 gibt Unternehmen und Personen, die mit der Planung und Ausführung von Heizungsanlagen betraut sind, unter Beachtung des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) eine Anleitung zur Auswahl und Bemessung von Heizkörperbefestigungen. Diese Befestigungen sind in der Richtlinie für drei Anforderungsklassen definiert – von Privathaushalten, über erhöhte Belastung zum Beispiel in Schulen und Sportstätten, bis hin zu erheblichen unplanmäßigen Zusatzlasten geht.

Neue Richtlinie VDI 6036 gibt eine Anleitung zur Auswahl und Bemessung von Heizkörperkonsolen und Befestigungssystemen

Die Befestigung von Heizkörpern richtet sich nach ihrem Gewicht, nach dem Ort ihrer Befestigung und, damit einhergehend, nach den Lasten, die voraussichtlich auf sie einwirken werden. Beim Betrieb von Heizkörpern ist von verschiedenen Einwirkungen auszugehen: Stöße, Zug, vertikale und horizontale Lasten von unterschiedlichen Seiten sind möglich.

Theoretische Lasten haben sich dabei als von der Praxis deutlich abweichend gezeigt. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, wurden die Anforderungsklassen eingeführt. Dieses System hat jüngst eine Novellierung erfahren; die VDI 6036 wurde entsprechend angepasst und enthält jetzt drei Anforderungsklassen für üblichen bis extremen Gebrauch. Die Richtlinie bietet zudem eine Reihe von Berechnungsbeispielen für verschiedene Anwendungsfälle und Anforderungsklassen. Dies soll die Umsetzung der Richtlinie in der Praxis vereinfachen. VDI 6036 enthält auch Empfehlungen in Bezug auf anzuwendende Werte und auf die Versuchsdurchführung und Versuchsauswertung.

Herausgeber der VDI 6036 „Befestigung von Heizkörpern - Anforderungen für Planung und Bemessung“ ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG). Die Richtlinie erscheint im Dezember 2020 als Weißdruck und ersetzt den Entwurf von Februar 2020. Sie kann zum Preis ab EUR 113,24 beim Beuth Verlag (Tel.: +49 30 2601-2260) bestellt werden. Onlinebestellungen sind unter www.vdi.de/6036 oder www.beuth.de möglich. VDI-Mitglieder erhalten 10 Prozent Preisvorteil auf alle VDI-Richtlinien. VDI-Richtlinien können in vielen öffentlichen Auslegestellen kostenfrei eingesehen werden.Siehe auch: HIER!


Rekordzahlen im Förderprogramm „Heizen mit Erneuerbaren Energien“

Nach hohen Antragszahlen beim Marktanreizprogramm verzeichnet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auch beim Förderprogramm „Heizen mit Erneuerbaren Energien“ einen neuen Rekord.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier dazu: „Die Rekordzahlen im Programm „Heizen mit erneuerbaren Energien“ zeigen, dass wir bei der Wärmewende vorankommen. Mit der Bundesförderung effiziente Gebäude gehen wir im Januar 2021 den nächsten Schritt und gestalten die Gebäudeförderung noch einfacher und unbürokratischer aus. Unsere Förderprogramme haben eine doppelte Wirkung. Sie bringen die Energiewende im Gebäudebereich voran und sichern lokale Wertschöpfung und Beschäftigung. Damit gehen Klimaschutz und Konjunktur Hand in Hand.“

Torsten Safarik, Präsident des BAFA, hebt hervor: „Mehr als 488 Millionen Euro seit Januar 2020! In 20 Jahren konnte das BAFA in diesem Programm noch nie so viel Geld auszahlen wie in diesem Jahr. Allein in der letzten Novemberwoche haben wir mit 44 Millionen Euro das Engagement von Bürgerinnen und Bürger für das Heizen mit Erneuerbaren Energien unterstützt. Ich freue mich darauf, bereits ab Januar 2021 mit der neuen Bundesförderung effiziente Gebäude gemeinsam mit dem BMWi diese Erfolgsgeschichte fortzuschreiben.“

Die Bundesregierung hat zum Jahresbeginn die Förderkonditionen des Marktanreizprogramms für Wärme aus Erneuerbaren Energien deutlich verbessert. Bereits im ersten Halbjahr 2020 waren rund 110.000 Förderanträge eingegangen. Im zweiten Halbjahr ist die Nachfrage trotz Covid-19 noch einmal gestiegen. Vom 1. Januar bis 30. November wurden beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle insgesamt 211.079 Anträge gestellt.

Mit der Anfang 2021 in Kraft tretenden neuen Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) wird ein zentrales Element des Klimaschutzprogramms 2030 umgesetzt. Die BEG bündelt die bisherigen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich und wird damit noch bürgerfreundlicher und bürokratieärmer.

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