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Wenn die Nase läuft – Rechte und Pflichten bei Krankheit

1 Die Krankmeldung muss ­„unverzüglich“ erfolgen, am besten vor Arbeitsbeginn am ersten Krankheitstag.

2 Wirst du im Urlaub krank, meldest du dich unverzüglich beim Arbeitgeber und lässt die ­Arbeitsunfähigkeit ärztlich bescheinigen.

3 Geht es dir vor Ablauf der AU wieder gut, darfst du früher zurückkehren.

Wenn die Nase läuft und die Stimme versagt, gehörst du ins Bett – nicht auf die Baustelle. Bevor du dir die Decke über den Kopf ziehst, musst du den Betrieb aber über deine Arbeitsunfähigkeit informieren. Dafür gelten klare Vorgaben.

Wann muss ich mich krankmelden?

Die Krankmeldung muss „unverzüglich“ erfolgen, am besten vor Arbeitsbeginn am ersten Krankheitstag. Wirst du an einem freien Samstag krank und bist am Montag noch arbeitsunfähig, meldest du dich vor Arbeitsbeginn im Betrieb und kümmerst dich danach um einen Arzttermin. Halte dich dabei an den Meldeweg, den dein Betrieb fest­gelegt hat.

Wie melde ich mich richtig krank?

Telefonisch bist du meist auf der sicheren Seite, weil die Nachricht direkt ankommt. E-Mail, SMS oder WhatsApp sind ebenfalls möglich, wenn dein Betrieb das akzeptiert. Wichtig sind dein Name, die Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer – soweit abschätzbar. Sinnvoll ist außerdem der Hinweis, ob du bereits einen Arzttermin hast. Geht es dir besonders schlecht, darf auch ein Familienmitglied die Meldung übernehmen. Deine Diagnose bleibt grundsätzlich Privatsache.

Benötige ich sofort eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?

§ 5 Entgeltfortzahlungsgesetz regelt, wann die ­Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt werden muss. Dauert sie länger als drei Kalendertage, ist die Feststellung am darauffolgenden Arbeitstag nötig. Wirst du am Freitag krank und bist am Montag noch arbeitsunfähig, brauchst du spätestens dann eine AU. Dein Arbeitgeber darf sie aber bereits ab dem ersten Krankheitstag verlangen – ­ohne besondere Begründung.

Was ist eine eAU?

Seit dem 1. Januar 2023 ersetzt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) bei gesetzlich Versicherten meist den gelben Papierschein. Die Arztpraxis übermittelt die Daten an die Krankenkasse, dein Arbeitgeber ruft sie dort ab. Aus der Bringschuld wurde eine Holschuld des Betriebs. Trotzdem musst du dich unverzüglich krankmelden und die voraussichtliche Dauer nennen.

Einen Papiernachweis musst du im normalen eAU-Verfahren nicht übergeben. Bekommst du einen Ausdruck für deine Unterlagen, bleibt er deshalb bei dir. Ausnahmen gelten unter anderem für Privatversicherte, Minijobs in Privathaushalten, Ärzte ohne Kassenzulassung und Atteste aus dem Ausland. Gewerbliche Minijobs sind dagegen nicht generell ausgeschlossen.

Kann ich mich telefonisch krankschreiben lassen?

Eine telefonische Krankschreibung ist möglich, aber nur unter Bedingungen: Du musst der Praxis persönlich bekannt sein, die Erkrankung darf nicht schwer sein und eine Videosprechstunde darf nicht möglich sein. Die telefonische Erstbescheinigung gilt höchstens fünf Kalendertage. Einen Anspruch darauf hast du nicht; die Entscheidung trifft die Praxis. Eine telefonische Folgebescheinigung ist nur möglich, wenn dieselbe Krankheit zuvor bei einem Praxisbesuch festgestellt wurde.

Kann ich mich im Urlaub krankmelden?

Wirst du im Urlaub krank, meldest du dich unverzüglich beim Arbeitgeber und lässt die Arbeitsunfähigkeit ärztlich bescheinigen. Nur nachgewiesene Krankheitstage gelten nach § 9 Bundes­urlaubsgesetz als nicht verbraucht. Dafür sollte die AU ab dem ersten Krankheitstag gelten. Der Urlaub verlängert sich aber nicht automatisch: Die Tage musst du später neu beantragen.

Erkrankst du im Ausland, nennst du dem Arbeitgeber schnellstmöglich die voraussichtliche Dauer und deine Adresse am Aufenthaltsort. Als gesetzlich Versicherter informierst du auch deine Krankenkasse.

Welche Folgen drohen bei einer verspäteten Krankmeldung?

Meldest du dich zu spät krank oder lässt die Arbeitsunfähigkeit nicht rechtzeitig feststellen, kann eine Abmahnung drohen. Bei Wiederholung ist sogar eine Kündigung möglich. Der Arbeitgeber darf die Entgeltfortzahlung so lange zurückhalten, wie ein erforderlicher Nachweis fehlt oder Auslandspflichten nicht erfüllt sind. Dauerhaft entfällt der Anspruch dadurch nicht automatisch.

Was ist während der Krankheitszeit erlaubt?

Erlaubt ist alles, was deine Genesung nicht behindert. Je nach Erkrankung gehören dazu Einkäufe, Spaziergänge oder ein Besuch bei Freunden. Party oder Nebenjob können problematisch sein, wenn sie deiner Erkrankung widersprechen oder die Genesung verzögern.

Geht es dir vor Ablauf der AU wieder gut, darfst du früher zurückkehren. Die AU ist kein Arbeitsverbot, sondern eine ärztliche Prognose. Dein Arbeitgeber darf dich aber nicht dazu drängen und muss dich bei erkennbarer Arbeitsunfähigkeit nach Hause schicken.

Autorin
Dörte Neitzel
arbeitet als Diplom-­Volkswirtin und freie Autorin an Wirtschafts- und ­Managementthemen.

Bild: D. Neitzel

Wann ist eine AU Pflicht und wann nicht? Gesetz und Arbeitsvertrag entscheiden darüber.

Bild: U. J. Alexander - stock.adobe.com

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