• Kurz notiert!

  • Handlicher Messcomputer für alle Aufgaben

    11. März 2010 Loeti Erstellt in Allgemein, Gut zu wissen, Haustechnik, Heizung, News, Produkte Keine Kommentare »

    Der MSI EM200 misst O2, CO bis 8000 ppm (optional 30.000 ppm), die Abgas- und Verbrennungslufttemperatur, sowie Drücke von Pascal bis zu 100 mbar.Durch seine Konstruktion ist der MSI EM200 außergewöhnliche stoß- und schlagfest, also genau das richtige für den rauen Alltag. Zudem ist das Analysegerät kinderleicht durch seine einfache Handhabung und Menüführung zu bedienen.

    Jetzt auch mit Heizungs Check inkl. komplettem Inspektionsbericht und 4-Pascal-Messung

    Wahlweise kann der Dräger MSI EM200 auch mit der Funktion „Heizungs Check + 4-Pascal-Messung“ erworben werden. Dies ermöglicht Ihnen mit nur einem Gerät neben den gewohnten Messungen die Bewertung der Heizungsanlage nach DIN EN 15378 durchzuführen. Alle erfassten Ergebnisse werden auf den PC übertragen. Nach Eingabe der Gebäudeeckdaten (Baujahr, Nutzfläche etc.) kann mittels einem PC und der kostenlosen Software „EM-Tools“ ein kompletter Inspektionsbericht in DIN A4 entsprechend der Norm DIN EN 15378:2008-07 erstellt werden. Mit Hilfe des Dräger MSI Infrarot-Druckers kann auch eine Schnellauswertung mit kompletter Punktvergabe vor Ort erfolgen.

    Eine Sonde für alle Messungen
    Mit der zum Patent angemeldeten Multifunktionssonde lassen sich mühelos Gaskonzentrationen, Abgastemperatur und Ventilationsverlust messen.

    4-Pascal-Messung
    Zusätzlich ist der Dräger MSI EM200 auch mit der Funktion 4-Pascal-Messung ausgestattet.
    Der Dräger MSI EM200 ist mit einem hochgenauen Drucksensor ausgestattet und bietet einen Messbereich von 0 – 100 hPa sowie eine Auflösung von 0,1 Pascal und eine Messgenauigkeit besser als 0,3 Pascal. Messgeräte für die 4-Pascal-Messung müssen laut ZIV des Schornsteinfegerhandwerks eignungsgeprüft sein. Der Dräger MSI EM200 hat diese und andere Prüfungen nach der Europäischen Norm EN 50379-1 und EN 50379-2 sowie nach den Anforderungen an Messgeräte nach Rd-Schr. BMU v. 31.1.1997 (BlmSchV) und der ZIV KÜO (Co-Messung) bestanden. Das Messgerät ist eignungsgeprüft und für amtliche Messungen zugelassen.

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    Mit Dialog zum Erfolg

    8. März 2010 Loeti Erstellt in Gut zu wissen, Heizung, News Keine Kommentare »

    Wir laden Sie herzlich dazu ein – im Dialog mit uns – unsere gemeinsamen Erfolgschancen weiter auszubauen.

    Ob Sie neu in die Branche einsteigen oder bereits Erfahrung haben – das Programm der Pelletsakademie ist umfassend und der modulare Aufbau der Seminare gewährleistet angepasste
    Schulungsinhalte, sowohl für Einsteiger als auch für Profis. Die ÖkoFEN Pelletsakademie mit 7 Schulungsstandorten in Deutschland wendet sich an Installationsfachbetriebe, Firmeninhaber, Außendienstmitarbeiter, Kundendiensttechniker sowie an Planer, Architekten, Schornsteinfeger und an die verschiedenen technischen Bildungseinrichtungen.

    Bild: ÖkoFEN

    Bild:ÖkoFEN

    Durch unsere langjährige Erfahrung möchten wir Sie in Ihrer täglichen Arbeit unterstützen und bieten Ihnen dafür speziell auf  Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Seminare an. Im Gegenzug möchten wir durch unsere offen gestalteten Schulungen den Dialog mit Ihnen nutzen, denn Ihre Zufriedenheit liegt uns genau wie die Weitergabe von Informationen am Herzen. Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich dadurch Wettbewerbsvorteile.  Professionelle Schulungen und Fortbildungen verhelfen Ihnen und Ihrem Unternehmen zu
    mehr Erfolg.

    Zum Download, das gesamte Seminarprogramm!

    Pelletsakademie_2010

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    MAP – Änderungen an den Förderkonditionen treten in Kraft

    5. März 2010 Loeti Erstellt in Allgemein, Gut zu wissen, Haustechnik, Heizung, News Keine Kommentare »

    Im Jahr 2009 wurden im Rahmen des Marktanreizprogramms des Bundesumweltministeriums durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) 270.000  mit Investitionszuschüssen gefördert. Im KfW-Programm Erneuerbare Energien, Programmteil Premium, wurden nach den MAP-Förderrichtlinien wurden mit 2100 Darlehenszusagen Investitionen von fast 300 Millionen Euro erreicht.

    Die Förderung im Marktanreizprogramm werden auch im Jahr 2010 fortgesetzt – allerdings treten jetzt Änderungen der Förderkonditionen in Kraft.

    Die von der BAFA im Jahr 2009 geförderten Anträge für Solar, Biomasse und Wärmepumpe (ohne Innovationsförderung Solar u. Biomasse). Quelle: BMU

    Die wesentlichen Änderungen

    Im Zentrum der Änderungen steht der sogenannte Kesseltauschbonus. Er wird nur noch in reduzierter Form fortgeführt. Der Bonus bei Solarkollektoranlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung wird von ehemals 750 Euro auf 400 Euro herabgesetzt. Diese Regelung tritt sogar rückwirkend für ab dem 01.01.2010 beim BAFA gestellte Anträge in Kraft.  Bei Solarkollektoranlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung entfällt der bisherige Bonus von 375 Euro ganz. Nicht davon betroffen ist die Kombination Solarkollektoranlage und Biomassekessel bzw. effiziente Wärmepumpe – der Kombinationsbonus beträgt weiterhin 750 Euro.

    Ab dem 01.07. 2010 (Antragseingang beim BAFA) werden Biomasseanlagen, effiziente Wärmepumpen und der Kombinationsbonus nur dann gewährt, wenn ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage vorgenommen wurde. Ab dem 01.01.2011 muss zusätzlich eine Umwälzpumpe entsprechend der Effizienzklasse A zum Einsatz kommen.

    Bei Wärmepumpen sinken die Förderhöchstbeträge.  Mit der Orientierung an einer Wohnfläche von  max. 120 Quadratmeter bei Einfamilienhäusern sinken z.B. in Bestandsgebäuden die Förderhöchstbeträge für Sole/Wasser-Wärmepumpen oder Wasser/Wasser-Wärmepumpen von 3.000 € auf 2.400 € und für Luft/Wasser-Wärmepumpen von 1.500 € auf 1.200 €. Niedrigere Fördersätze und Förderhöchstbeträge gelten für Anlagen in Neubauten.

    Bei Wohngebäude mit mehr als einer Wohneinheit richten sich die Fördersätze zukünftig nach der Zahl der Wohneinheiten und sind als Festbeträge gestaltet.

    Für die Innovationsförderung gilt für ab dem 22.2.2010 beim BAFA eigehende Anträge, dass der COP-Wert der Wärmepumpe mindestens 4,7 beträgt und dies mit einem Prüfzertifikat eines unabhängigen Prüfinstituts nachgewiesen wurde.

    Bei der Basisförderung muss ab dem 01.07.2010 der COP-Wert der Wärmepumpe mit einem Prüfzertifikat eines unabhängigen Prüfinstituts oder dem Nachweis des EHPA (European Quality Label for Heat Pumps) nachgewiesen werden.

    Die Anforderungen an die Gewährung des Effizienzbonus wurden an die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) angepasst und für Nichtwohngebäude wird er nicht mehr gewährt.

    Die Bonusförderung für besonders effiziente Umwälzpumpen entfällt  mit dem 30.06.2010. Nicht davon betroffen sind besonders effiziente Solarkollektorkreispumpen. Mit dem Auslauf dieser Bonusförderung werden die bisherigen Anforderungen für den Umwälzpumpenbonus stufenweise zur  Fördervoraussetzung  für Biomasseanlagen bis 100 kW und Wärmepumpen sowie für Solarkollektoranlagen, bei denen zusätzlich der Kesseltauschbonus oder der regenerative Kombinationsbonus beantragt wird. (siehe weiter oben hydraulischer Abgleich)

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    Holzpelletheizungen: Für ausreichende Lüftung bei der Lagerung sorgen

    4. März 2010 Loeti Erstellt in Allgemein, Gut zu wissen, Haustechnik, Heizung, News Keine Kommentare »

    Der TÜV Rheinland warnt vor unsachgemäßer Lagerung von Pellets, weil dadurch Kohlenmonoxid (CO)entstehen kann.
    Holzpelletheizungen sind immer beliebter: Nach Schätzungen von Fachverbänden gibt es in Deutschland bereits zwischen 100.000 und 150.000 Anlagen. Dafür gibt es gute Gründe: Die Nutzung von Biomasse fürs Heizen gilt als umweltfreundlich, da das Heizmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen gewonnen wird und im Verbrennungsprozess klimaneutral ist. Deshalb werden diese Heizanlagen staatlich gefördert. Aber von Holzpellets können auch Gefahren ausgehen, mit denen man nicht unbedingt rechnet: “Durch unsachgemäße Lagerung von Pellets kann Kohlenmonoxid (CO)entstehen. Dieses Gas ist geruchlos und höchst gefährlich. Dann besteht die Gefahr einer Kohlenmonoxid-Vergiftung”, sagt Andrea Rieth, Sachverständige bei TÜV Rheinland.

    Holzpellets sind ein Abfallprodukt der Holz verarbeitenden Industrie. Sie werden aus Sägemehl, Hobelspänen, Baumrinden und anderem Restholz gewonnen. Unter hohem Druck wird die getrocknete Holzmasse in die charakteristische zylindrische Form gebracht. Pellets werden mit Tankwagen angeliefert und in Vorratsbehälter geblasen. Von dort wird der Brennstoff automatisch in die Brennkammer befördert. Im Lagerraum kann dann über längere Zeit durch Ausgasung eine gefährlich hohe Konzentration von Kohlenmonoxid entstehen. Die Gase entstehen vermutlich durch natürliche Abbauprozesse im trocknenden Holz. Erhöhte Temperaturen und große Schüttmengen erleichtern diesen Prozess. Daneben besteht auch ein Risiko, dass sich im Lager explosionsfähige Staub-Luft-Gemische bilden.

    Im Lagerraum von Pellets kann über längere Zeit durch Ausgasung eine gefährlich hohe Konzentration von Kohlenmonoxid entstehen. Die Gase entstehen vermutlich durch natürliche Abbauprozesse im trocknenden Holz.

    Doch man kann sich vor möglichen Risiken gut schützen. So sollte bei der Planung einer Holzpelletheizung ein Fachmann zurate gezogen werden, um von Anfang an alles richtig zu machen. Um beispielsweise die Möglichkeit einer Staubexplosion auszuschließen, dürfen nur zugelassene Geräte nach der europäischen Explosionsschutzrichtline ATEX verwendet werden. “Holzpelletlager sollten baulich von Wohnräumen getrennt sein und über eine wirksame Lüftung verfügen”, so die Expertin. “In jedem Fall gilt es, das Lager vor dem Betreten gründlich zu lüften.” Zusätzlich ist es gut, wenn eine andere Person anwesend ist, die Notfalls helfen kann. Daneben schützen auch professionelle CO-Warnanlagen.

    Bei gewerblich genutzten Anlagen ist der Arbeitgeber verantwortlich und rechtlich haftbar. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung muss er mögliche Gefahrenpotentiale für Mitarbeiter systematisch erfassen und Schutzmaßnahmen einleiten. Die Experten von TÜV Rheinland beraten Unternehmen und Immobilienbesitzer bundesweit zu technischen und rechtlichen Risiken von Heizanlagen und technischer Gebäudeausrüstung.

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    Trotz CE-Zeichen nicht einsetzbar

    2. März 2010 monteur Erstellt in Allgemein, Gut zu wissen, Haustechnik, Heizung, Sanitär, Spezial Keine Kommentare »

    Typenschilder von Gasgeräten genau anschauen
    .
    Die Zeiten, in denen man nur darauf achten musste, dass ein Gasgerät das DVGW-Prüfkennzeichen hatte und allein damit alles klar war, sind vorbei. Das CE-Kennzeichen ist heute angesagt. Die CE-Kennung eines Gerätes bedeutet aber noch lange nicht, dass man es in Deutschland auch betreiben darf. Doch wer weiß schon um die genauen Zusammenhänge?

    .

    Vorsicht: Nicht alle Gasgeräte, die ein CE-Kennzeichen haben, dürfen in Deutschland betrieben werdenP
    .
    Bereits seit Januar 1996 werden Gasgeräte auf ihre Übereinstimmung mit den Anforderungen der europäischen Gasgeräterichtlinie geprüft. Es handelt sich dabei um Mindestanforderungen an die technische Sicherheit, auf die sich alle europäischen Mitgliedsstaaten geeinigt haben. Erfüllen die Geräte diese Anforderungen, werden sie mit dem CE-Kennzeichen versehen. Es bescheinigt die Konformität des Gerätes mit den Anforderungen der Richtlinie. Man nennt dieses Zeichen deshalb auch Konformitätszeichen. Den kompletten Beitrag lesen »

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    EN Pellets gehen an den Start

    25. Februar 2010 Redaktion Erstellt in Allgemein, Gut zu wissen, Haustechnik, Heizung, News Keine Kommentare »

    Die Umsetzung der in diesem Jahr zur Veröffentlichung anstehenden europäischen Pelletnorm (EN 14961-2) durch das neue Güte- und Qualitätssiegel ENplus ist beschlossene Sache.


    Die Verbände in Österreich und Deutschland, proPellets Austria (PPA) und Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV), einigten sich am 11. Februar 2010 in Salzburg auf ein gemeinsames, den Verfahrensablauf beschreibendes Handbuch. Das neue ENplus-Zeichen wird neben den Pelletproduzenten erstmals auch den Pellethandel in die Pflicht nehmen, der Anforderungen an den kompetenten Umgang bei Lagerung und Transport erfüllen muss. „Indem die gesamte Produktions- und Lieferkette einbezogen wird, gewährleistet ENplus allen Kunden ein sehr hohes Qualitätsniveau”, betonten die beiden Geschäftsführer Christian Rakos (PPA) und Martin Bentele (DEPV).

    1) maximal 1% d. Pellets dürfen länger als 40 mm sein, max. Länge 45 mm
    2) im wasserfreien Zustand (wf)
    3) Partikel < 3,15 mm, Feinanteil an der letztmöglichen Stelle vor Übergabe der Ware bzw. beim Eintreffen von Sackware beim Endverbraucher. Pellets der Klasse EN-B dürfen nicht als Sackware verkauft werden.
    4) Bei Messungen mit dem Lignotester gilt der Grenzwert 97,7 Ma.-% Grafik: DEPV www.depv.de

    Ab März können Anträge auf die Nutzung von ENplus Pellets gestellt werden. Damit können ENplus-zertifizierte Pellets ab dem Frühjahr am Markt verfügbar sein.” Dieser Zeitplan ist an das Verbraucherverhalten angepasst, wonach in den Frühsommer-monaten Mai und Juni die meisten Pelletlager befüllt würden. „Nach der bereits jetzt zu verzeichnenden Nachfrage rechnen die Verbände schon im ersten Jahr mit einer flächendeckenden Verfügbarkeit von Pellets in ENplus-Qualität. Wer eine Pelletheizung besitzt, sollte bei seinem Händler aktiv danach fragen. Wie durch die europäische Norm vorgegeben, wird es ENplus-Pellets in zwei Qualitätsstufen geben. ENplus A1 ist in Zukunft die Premium-Qualität für den privaten Endverbraucher, hergestellt aus rindenfreien Holzspänen. ENplus A2 bezeichnet Qualitätspellets aus Holzspänen mit Rindenanteilen für den gewerblichen Einsatz beziehungsweise für Heizkessel höherer Leistung, die für diesen Brennstoff ausgelegt sind.

    Siehe auch diesen Artikel:

    http://www.sbz-monteur.de/2010/02/19/erklar-mal-normen-und-zertifizierungen-fur-holzpellets/

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    Eigentlich ganz einfach

    23. Februar 2010 monteur Erstellt in Gut zu wissen, Haustechnik, Heizung Keine Kommentare »

    Die 11 wichtigsten Basics der Regelungstechnik
    .

    Wenn man Anlagenmechanikern, die sich mit Regelungstechnik befassen zuhört, kann es schnell sein, dass man nicht mehr weiß, was abgeht. Hier fliegen einem die Fachbegriffe nur so um die Ohren. Und oft werden die auch nicht so ganz richtig verwendet. Hier nun ein Schnellkurs in regelungstechnischer Geheimsprache.

    .

    Wer mit Regelungen zutun hat, muss wissen, was man wo und was zu messen ist (Bild: ZVSHK)
    .
    Was findet man an einer Heizungsanlage? Klar – eine Heizungsregelung. Der Gas- oder Ölgebläsebrenner im Keller hingegen, wird jedoch angeblich von einem Steuergerät dominiert. Schaut man sich dann einmal genauer an, was eine Regelung und was eine Steuerung tatsächlich ist, dann ist man froh, dass es sich bei dem Begriff „Steuergerät“ für den Brenner nur um einen Fehler handelt, der sich in den Sprachgebrauch des Anlagenmechanikers gemogelt hat. Den kompletten Beitrag lesen »

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    Erklär mal: Normen und Zertifizierungen für Holzpellets

    19. Februar 2010 Redaktion Erstellt in Erklär mal..., Gut zu wissen, Haustechnik, Heizung Keine Kommentare »

    Wer mit Pellets heizt, der macht an sich nichts falsch. Wenn er jedoch die falschen Pellets eingebunkert bekommen hat, der kann sein blaues Wunder erleben. Denn neben Betriebsstörungen (Ausfall der Heizung) muss eventuell der Vorrat an gebunkerten Pellets entsorgt werden, ein echt teurer und zweifelhafter Spass.
    Wir bedanken uns bei PowerPellets (www.power-pellets.de) für diese Informationen:
    Die DIN 51731

    Die DIN 51731 für Holzpellets ist mit ihren Vorgaben ungeeignet als Qualitätsindikator, da wichtige Parameter, wie der Abrieb nicht festgelegt sind.
    Auch eine unabhängige Prüfung der Produktion zu diesen Normen erfolgt nicht.

    ÖNorm 7135
    Diese Norm aus Österreich regelt die Qualität von Holzpellets wesentlich restriktiver, so z.B. auch den Abrieb. Der Abrieb ist ein Maß für die Härte und Stabilität des Pellets. In einem Testgerät, dem Lignotester, werden die Pellets einer definierten Belastung ausgesetzt und als Ergebnis der entstehende Staub gemessen und in Prozent angegeben. Je geringer der Wert des Abrieb, desto stabiler sind die Pellets und desto geringer ist dann auch die Staubentwicklung beim Einblasen.

    DINplus
    Die Zertifizierung nach DINplus verbindet die beiden vorgenannten Normen und legt jeweils die strengeren Werte als Maßstab fest.
    Die Zertifizierungsprozedur findet beim Pellethersteller durch ein von DIN Certco akkreditiertes Prüfinstitut statt. In regelmäßigen Abständen finden unabhängige Kontrollen statt, so dass die Qualität der Pellets sichergestellt werden kann.

    Gütesiegel des PVD Pelletverbandes Deutschland
    Dieser neben dem Deutschen Energie Pellet Verband (DEPV) existente Verband hat ein Gütezeichen entwickelt, deren Gütekriterien vergleichbar mit den Vorgaben nach DINplus sind.

    Qualitätsnormen Pellets Vorgaben ÖNorm M 7135 Vorgaben DIN 51731 Vorgaben DINplus.

    Zertifizierte Pellets.pngBild:www.power-pellets.de

    Power Pellets sind DINplus zertifiziert, insbesondere der für den Staub verantwortliche Abriebwert wird weit unterschritten.
    Entscheidend ist aber, dass die folgende Transportnorm eingehalten wird, denn man kann jeden guten Pellet durch nicht sachgemäßen Umgang beim Transport und Einblasen zerstören!

    ÖNorm 7136 Transport und Lagerung von Pellets

    Die Kriterien der DIN, ÖNorm und der DIN plus beziehen sich auf die Produktion und den Zustand der Holzpellets bis zur Verladung der Pellets im Pelletierwerk.
    Der nachfolgende Transport der Pellets zum Endkunden oder Zwischenhändler und der weiteren Distribution wird in der „ÖNorm 7136 Transport“ geregelt. Auf der Basis dieser Norm ist das Zeichen „DIN Pelletlogistik geprüfter Fachbetrieb“ entstanden.

    Pellets Bild:n24

    Damit wird gewährleistet, dass die zertifizierten Pellets auch in guter Qualität in den Bunker eingebracht werden.
    Durch unsachgemäßen Transport oder Lagerung können erhebliche Qualitätseinbußen entstehen.
    Es werden Anforderungen an Zwischenläger, Transportfahrzeuge und das Zustellpersonal gestellt. Die Vorgaben sind unter anderem ein geschultes Fachpersonal, ein geeichtes On-Bord Wiegesystem des LKW, die Sortenreinheit der Pellets, den Schutz vor Nässe und eine Absaugvorrichtung.
    Ziel des Zeichens und der Norm ist einen professionellen Umgang mit Pellets während der gesamten Transportkette.

    Viele Hersteller verweisen in ihren Installationsanleitungen auf die Einhaltung der ÖNorm 7135, oder auf die Zertifizierung der Pellets nach DINplus.

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    Energieeffizient Sanieren – Änderung der Sonderförderung

    17. Februar 2010 Redaktion Erstellt in Gut zu wissen, Haustechnik, Heizung, News Keine Kommentare »

    Die KfW bezuschusst mit ihrer Sonderförderung im Rahmen des „CO2-Gebäudesanierungs-programms“ auch weiterhin die Optimierung der Wärmeverteilung an bestehenden Heizungsanlagen, doch wurden die Förderbedingungen für dieses Programm zum 1. April 2010 geändert.

    Gefördert werden bei diesem Programm:

    •die Analyse des Ist-Zustandes nach DIN EN 15378, die Durchführung des hydraulischen Abgleichs und die Einregulierung der Anlage in den Soll-Zustand,
    •der Ersatz bestehender Pumpen durch Hocheffizienzumwälzpumpen (Effizienzklasse A) und/oder hocheffiziente Zirkulationspumpen eines vergleichbaren Energieeffizienzstandards sowie der Einbau von Strangdifferenzdruckreglern,
    •der Austausch von nicht voreinstellbaren gegen voreinstellbare Ventile sowie
    •die Verbesserung der Regelungstechnik.

    Bild: www.hydraulischer-abgleich.de

    Weitere Voraussetzungen für eine Förderung:

    •Die wesentlichen Komponenten der zu optimierenden Anlage (d. h. der Wärmeerzeuger) müssen vor dem 1. Januar 2005 installiert worden sein.
    •Heizkessel der Bestandsanlage, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden, müssen Niedertemperatur- oder Brennwertkessel sein.
    •Der hydraulische Abgleich wird durchgeführt und alle aufgrund einer Analyse durch einen Fachunternehmer erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz des gesamten Heizsystems müssen umgesetzt werden.

    Weitere Änderungen des KfW-Programms 431:

    •Der Zuschuss beträgt weiterhin 25 % der Kosten für die Optimierung der Wärmeverteilung. Allerdings müssen für eine Förderung die Kosten für die Maßnahme mindestens 600 € betragen, denn mit den neuen Förderbedingungen gilt, dass Zuschussbeträge unter 150 Euro nicht ausgezahlt werden. In den alten Förderbedingungen war als Zuschuss für die Optimierung der Wärmeverteilung bei Kosten unter 400 Euro noch 100 Euro ausgezahlt worden. Während in den alten Förderbedingungen der Antrag nach Abschluss des Vorhabens bei der KfW bis spätestens nach 6 Monaten gestellt werden musste, gilt jetzt nur noch eine Frist von längstens 3 Monaten (Datum der Rechnungsstellung) für die Antragstellung.
    •Die Kombination von förderfähigen Maßnahmen zur Optimierung der Wärmeverteilung mit einer Heizungserneuerung im neuen Programm “Energieeffizient Sanieren” der KfW (Programmnummer 151/152/430) ist nicht mehr möglich.
    •Die einzureichenden Unterlagen sind jetzt bei der Optimierung der Wärmeverteilung eine Kopie zur Bestätigung der Einstellung des Soll-Zustandes (hydraulischer Abgleich), wie z. B. das VdZ-Formular “Bestätigung des hydraulischen Abgleichs” und eine Kopie der Analyse des Ist-Zustandes z. B. gemäß des Inspektionsberichts zum Heizungscheck nach DIN EN 15378 des VdZ.
    Bis zum 31. März 2010 gilt das bestehende Förderprogramm weiter. Die neuen Förderbedingungen gelten für Maßnahmen, die ab dem 01.04.2010 durchgeführt werden. Seit dem 28. Januar 2010 werden vorrangig die bereits bei der KfW eingegangenen Anträge zugesagt.

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    Das Mini BHKW ecoPower

    12. Februar 2010 Loeti Erstellt in Allgemein, Gut zu wissen, Haustechnik, Heizung Keine Kommentare »

    Das ecopower Mini-BHKW funktioniert nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung: Ein speziell entwickelter Gas-Verbrennungsmotor treibt einen Generator zur Stromerzeugung an. Dieser wandelt die mechanische Energie des Motors in elektrische Energie um.

    blockschema_01.jpg Bild: ecoPower, Gera

    Die dabei entstehende Abwärme wird über einen Plattenwärmetauscher ausgekoppelt und zur Heizung und Warmwasserbereitung verwendet. Die optimierte Nutzung der Abgaswärme trägt hierbei zur hohen Effizienz des Mini-BHKWs bei. Auf diese Weise wird die eingesetzte Energie doppelt genutzt und so ein wesentlich höherer Wirkungsgrad als in modernen Großkraftwerken erzielt.

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