• Kurz notiert!

  • Bewährtes und von der Rolle

    29. Juli 2010 monteur Erstellt in Gut zu wissen, Haustechnik, Heizung, Sanitär, Spezial Keine Kommentare »

    Neue TRGI schickt nun auch Kunststoffrohre ins Rennen

    Mit den Technischen Regeln für Gas-Installationen steigt die Auswahl beim Rohrmaterial. Der Ersteller einer Gasinstallation muss für die jeweilige Verlegesituation das geeignete Rohr auswählen. Der Einsatz des Materials setzt teilweise das Vorhandensein eines Zertifizierungszeichens voraus. Mit anderen Worten: Nicht alles, was am Markt erhältlich ist, darf auch verwendet werden.

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    Der Einsatz von Kunststoff- und Mehrschichtverbundrohren in der Gas-Inneninstallation ist die wohl bedeutendste Änderung, die die neuen Technischen Regeln mit sich bringen. Bislang war dieser nach Abschnitt 3.1 der alten TRGI nicht möglich. Den kompletten Beitrag lesen »

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    Schnell ist fix daneben

    27. Juli 2010 monteur Erstellt in Gut gemacht, Gut zu wissen, Knigge, Spezial Keine Kommentare »

    Immer mit der Ruhe im Kundenhaus

    Zeit ist Geld – sagt ja auch der Chef immer. Und was einen Profi auszeichnet ist ja unter anderem sein Arbeitstempo. Wenn da nicht die Kleinigkeiten wären, die einen ausbremsen. Sie durch Ignoranz zu eliminieren, kann aber auch ganz schnell nach hinten losgehen.

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    Eines darf ein Kundendienstmonteur nicht haben: den Tunnelblick. Wer nämlich an dieser Krankheit leidet, der sieht nur seine Aufgabe. Nur das, was er machen will, das zählt. Alles andere um ihn herum verblasst. Volle Konzentration auf das Eine. Zugegeben, das klingt erst einmal prima. Im Hause des Kunden kann das aber ganz falsch rüberkommen. Der Kunde sieht nämlich nicht den hochmotivierten Fachmann, sondern eher einen Monteur, der nach dem „Platz-da-jetzt-komm-ich-Prinzip“ zu Werke geht. Den kompletten Beitrag lesen »

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    Benutzungsordnung für Aborte

    23. Juli 2010 Loeti Erstellt in Moin Leute!, Spezial Keine Kommentare »

    In Sachsen-Anhalt gab es eine Benutzungsordnung für Aborte

    Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt
    4. Jahrgang, Ausgegeben in Magdeburg
    am 01. April 1993, Nummer 15

    § 1 Definition: Der Abort, umgangssprachlich auch Toilette genannt, besteht aus einem trichterförmigen Porzellanbecken zur Aufnahme der Exkremente mit einem klappbaren, auf dem Sitzrand angebrachten Sitzstück.

    § 2 Anwendungsbereich: Diese Benutzungsordnung gilt für die Darmentleerung in allen Aborten in Behörden, Dienststellen und öffentlichen Gebäuden des Landes Sachsen-Anhalt.

    § 3 Sitzgebot: Die Toilette darf nur im Sitzen benutzt werden. Die stehende Benutzung ist nur an Urinalen erlaubt. Deren Benutzung ist in der Benutzungsordnung für Urinale (BoU) geregelt.

    § 4 Vorbereitungen: Vor dem Hinsetzen auf das Sitzstück sind die Beinkleider bis zu den Knien herunterzuschieben.

    § 5 Sitzposition: Der Benutzer setzt sich unter gleichzeitigem Anheben der Oberbekleidung so tief in die Hocke, bis das Gesäß in die Sitzaufnahme einrastet. Das Gewicht des Körpers ist gleichmäßig gleichseitig verteilt, der Oberkörper leicht nach vorne geneigt. Die Ellenbogen ruhen auf dem Muskelfleisch der Oberschenkel, der Blick ist frei geradeaus gerichtet.

    § 6 Darmentleerung: Unter ruhigem Ein- und Ausatmen drängt der Benutzer unter gleichmäßigem Anspannen der Bauchmuskulatur den ausscheidungsreifen Inhalt des Mastdarms bei gleichzeitigem Entspannen des Afterschließmuskels in des dafür vorgesehenen Durchbruch des Porzellanbeckens. Die Äußerung von gutturalen Stimmlauten, umgangssprachlich auch als Ächzen oder Stöhnen bezeichnet, ist auf das absolut notwendige Maß zu beschränken.

    § 7 Sichtkontrolle: Nach beendeter Prozedur steht der Benutzer auf, macht eine Drehung um 180 Grad nach links und nimmt eine Sichtkontrolle der Exkremente vor. Bei Auffälligkeiten ist eine Stuhlprobe sicherzustellen und an das nächstliegende Gesundheitsamt zu übersenden.

    § 8 Reinigung des Rektums: Der dafür vorgesehenen Vorrichtung sind Reinigungsfähnchen (14×10 cm, einlagig) in ausreichender Stückzahl, höchstens jedoch fünf, zu entnehmen. Das Reinigungsfähnchen wird mit dem Daumen und Zeigefinger der rechten Hand erfasst und von hinten der Reinigungszone, das ist der Bereich zwischen den Gesäßbacken, zugeführt. Das Reinigungsfähnchen wird unmittelbar vor den äußeren Geschlechtsorganen fest an den Körper gedrückt und mit einer ziehenden Bewegung bis unmittelbar vor das Steißbein geführt. Dieser Vorgang wird solange wiederholt, bis mindestens ein Blatt sauber erscheint, sofern dazu nicht die Verwendung von mehr als fünf Reinigungsfähnchen erforderlich ist. Im Bedarfsfall sind die Reinigungsfähnchen beidseitig zu benutzen. Die benutzten Reinigungsf&suml;hnchen dürfen nicht mitgenommen werden, sondern sind ebenfalls in das Porzellanbecken zu entsorgen.

    § 9 Reinigen des Aborts: Nach Benutzung des Aborts ist zwingend die Spülung zu betätigen. Eine Delegierung dieser Tätigkeit an andere ist ausdrücklich verboten. Nach dem Spülvorgang verbleibende Exkrementanhaftungen sind mit der dafür vorgesehenen Reinigungsbürste manuell zu entfernen.

    § 10 Verlassen des Aborts: Vor dem Verlassen der Entleerungskabine sind die Beinkleider wieder in die Ausgangsposition zu bringen. Bei Auftreten unangenehmer Gerüche ist das Öffnen einer Lüftungsklappe angezeigt. Eine abschließende Reinigung der Handinnenflächen wird anheimgestellt.

    § 11 Inkrafttreten: Diese Benutzungsordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

    Ich kann nicht mehr sitzen, dass ist der Hammer was sich Beamte alles so einfallen lassen. Bestimmt zu feste gedrückt und das Hirn …..?

    Ist das Gesetz noch Inkraft? Bitte ins Blog posten!

    Quelle: Pfeifen unter Wasser streng verboten von David Crombie/Falk van Helsing, Eichborn Verlag, ISBN: 3-8218-2470-0

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    Finger weg

    22. Juli 2010 Heizer Erstellt in Gut zu wissen, Haustechnik, Spezial Keine Kommentare »

    Eine Broschüre der Verbraucherzentrale rät allen Wärmepumpenkunden dazu sich von seinem Installateur eine Jahresarbeitszahl garantieren zu lassen.

    Zitat: “Sehr hilfreich kann es sein, wenn man mit dem Installateur oder Generalunternehmer eine schriftliche Vereinbarung über eine Mindestjahresarbeitszahl und die Randbedingungen, unter denen diese gelten soll, getroffen hat. Hierzu bieten die Verbraucherzentralen eine Mustervereinbarung an, die von den Energieberatern in der persönlichen Beratung zur Verfügung gestellt wird”.


    Nun erst ein mal nicht weiter schlimm, doch hier steckt mehr dahinter, denn wenn der Installateur nicht nachweisen kann, dass sein Kunde die entstandenen Mehrkosten verursacht hat, muss er für den Mehraufwand aufkommen. Das kann dann doch schon mal ins Auge gehen. Um im Vorfeld die Jahresarbeitszahl und die Betriebskosten realistisch prognostizieren zu können, müssen die Nutzungsrandbedingungen exakt festgelegt werden.
    Und genau hier liegt dann auch das Problem, denn:

    - eine höhere Wohnraumtemperatur als wie geplant ergibt einen schlechtere JAZ.
    - einen nachträgliche verlegter Teppichboden dämmt den Wärmefluss, dadurch bedingt steigt die Vorlauftemperatur.
    - eine höhere Warmwassertemperatur ermöglicht einen höheren Komfort des Nutzers, senkt aber beachtlich die JAZ.
    - die Wärmequelle selbst ist unter dimensioniert, oder bei einer Sondenbohrung schlecht verfüllt.
    - es wird häufiger eine Legionellenprophylaxe mit dem E-Heizstab durchführt.
    - oder einfach nur Dauergelüftet, denn das Installationsunternehmen zahlt doch.
    - länger als wie geplant den Estrich trocken heizt.

    Hier zum Download, die VZE-Broschüre:
    VZE_WP_Kampagne_Broschuere_1

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    Dichtsprechung jetzt möglich?

    20. Juli 2010 monteur Erstellt in Gut zu wissen, Haustechnik, Sanitär, Spezial Keine Kommentare »

    Leckmengenbewertung nach neuer TRGI

    Glaubt man den Ergebnissen von Feldversuchen, sind im Bundesdurchschnitt rund die Hälfte aller in Betrieb befindlichen Niederdruck-Erdgasleitungen nicht mehr dicht, aber unbeschränkt gebrauchsfähig. Aber darf das auch so sein, wenn an einer solchen Gasleitung gearbeitet wurde?

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    Die TRGI 2008 lässt zu, dass auch Gasleitungen, die eine Leckage von einem Liter pro Stunde oder mehr haben, ohne Eingriffe in Betrieb bleiben dürfen. Aber Vorsicht! Technische Regeln sind keine Kochbücher. Wer nach diesen arbeitet, darf sie nicht wörtlich umsetzen, sondern situationsbezogen anwenden. Den kompletten Beitrag lesen »

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    An, aus – oder was?

    13. Juli 2010 monteur Erstellt in Gut zu wissen, Haustechnik, Sanitär, Spezial Keine Kommentare »

    Zeit- oder temperaturgesteuerte Zirkulationspumpen

    Komfort muss sein, das ist klar. Und dazu gehört es auch, dass man an den Sanitärobjekten nicht lange auf warmes Wasser warten möchte. Wird eine Zirkulationsleitung eingebaut, ist auch eine Pumpe nötig. Die Frage ist dann, ob diese ständig in Betrieb sein muss.

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    Den kompletten Beitrag lesen »

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    Keine 1,5mm Wanddicke mehr vorgeschrieben

    12. Juli 2010 Loeti Erstellt in Gut zu wissen, Haustechnik, Sanitär, Spezial Keine Kommentare »

    Seit der Neufassung des DVGW-Arbeitsblattes GW 392 (erschienen im Juli 2009) dürfen auch Rohre 28 x 1 mm in der Gasinstallation verwendet werden. Doch aufgepasst: Die Rohre müssen nach GW 392 geprüft und zugelassen sein, d. h. es muss auf dem Rohr das Prüfkennzeichen “DV” angegeben sein.


    In dem Regelwerk GW 392, dass die Anforderungen an Kupferrohre für die Hausinstallation definiert, wurden für den Abmessungsbereich zwischen 28 und 54 mm Kupferrohre mit reduzierten Wandstärken aufgenommen. Vor diesem Hintergrund wird jetzt blankes Kupferrohr auch als halbharte Stangen in der neuen Dimension 28 x 1 mm sowie als harte Stangen in den Dimensionen 35 x 1,2 mm, 42 x 1,2 mm und 54 x 1,5 mm angeboten. Diese Rohre können nach GW 392 geprüft und zugelassen werden. Sie sind dann mit den Buchstaben DV gekennzeichnet. Den Buchstaben folgt eine Zahlen-Buchstaben-Kombination als Produktionsnummer. Für Gas- und Wasserinstallationen dürfen ausschließlich nur Kupferrohre mit DV-Prüfkennzeichen verwendet werden.

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    Und ras’ nicht immer so!

    29. Juni 2010 monteur Erstellt in Gut zu wissen, Haustechnik, Heizung, Spezial Keine Kommentare »

    Adaption der Pumpenleistung

    Mutters gut gemeinter Rat, am Wochenende, vor der befreienden Tour mit der Clique, wird mit Schmunzeln aufgenommen und dann in der Regel auch befolgt. Nicht immer muss die Motorleistung – und sei diese noch so gering – voll ausgeschöpft werden. Bei Umwälzpumpen sieht es ähnlich aus. Nur will keiner persönlich die Einstellung immer wieder dem Bedarf anpassen müssen.

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    Die Pumpe einer Heizungsanlage sorgt für den nötigen Umtrieb des Wassers im System. Ausgelegt ist die Pumpe ordnungsgemäß, wenn diese für den „worst case“ gerüstet ist. Ungünstigster Fall bedeutet hier: Alle Heizkörper der Anlage sind planmäßig in Betrieb bei einer Auslegungstemperatur von z. B. -12 °C. Fakt ist jedoch, dass in der Praxis oft weniger als ein Drittel der Heizkörper eines Hauses in Betrieb sind und die Außentemperaturen durchschnittlich bei vielleicht 8 °C liegen. Eine ungeregelte Pumpe würde das reale Leben nicht mitbekommen und stur die Auslegungsleistung anbieten. Den kompletten Beitrag lesen »

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    Erklär mal: Die Funktion eines Ausdehnungsgefäßes

    24. Juni 2010 Heizer Erstellt in Erklär mal..., Gut zu wissen, Haustechnik, Spezial Keine Kommentare »

    Meisten im Rücklauf der Heizgeräte angeordnet, fristet das Ausdehnungsgefäß eher ein ruhiges und beschauliches Leben. Heizt die Anlage auf, nimmt es das Ausdehnungsvolumen des Wassers auf. Sinkt die Systemtemperatur wieder, führt es das Ausdehnungswasser wieder ins System zurück. Der Wasserdruck in der Anlage bleibt somit konstant. Ist das MAG defekt, hat es diese ausgleichende Funktion nicht mehr. Beim Aufheizen der Anlage steigt der Druck und das SV beginnt zu tropfen. Bei Abkühlung des Systems sinkt der Druck, den es fehlt jetzt das Wasser, welches über das SV abgetropft ist. Wird der Mindestanlagendruck unterschritten, schaltet ein Wasserdrucksensor die Anlage ab.

    Mit Gummimembrane und Stickstoff
    Im Inneren des MAG befindet sich eine Membrane, die den Wasserraum vom Gasraum trennt. Werkseitig befindet sich im Gasraum ein Inertgas, meistens Stickstoff, mit einem Vordruck von 0,5 bis 1,0 bar. Um den Vordruck zu überprüfen, wird das Heizgerät wasserseitig drucklos gemacht. Das ist wichtig, weil man sonst den Anlagensystemdruck – und nicht den Vordruck – messen würde. Durch Diffusion des Stickstoffes verringert sich nach einer Zeit der Vordruck. Dieser ist dann mit Stickstoff oder Luft zu ergänzen. Dabei darf kein höherer Vordruck, als auf dem MAG angegebenen, aufgebracht werden. Wer hier nach dem „Viel-Hilft-Viel-Prinzip“ arbeitet, macht das MAG funktionslos. Denn ein zu hoher Vordruck verhindert, dass Heizungswasser ins MAG eindringen kann. Ein zu geringer Vordruck hat den gleichen Effekt. Dann steht das gesamte Ausdehnungsgefäß von vorn herein voll Wasser, ein Reservevolumen zur Aufnahme des Ausdehnungswassers gibt es nicht. Aus diesem Grund wird mit der DIN 4807-2 [2] eine jährliche Kontrolle des MAG verlangt.

    Noch mehr Infos zum Membranausdehnungsgefäß, hier klicken >>> Planung-Berechnung-Ausrüstung!

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    Je heißer, desto schlechter?

    22. Juni 2010 monteur Erstellt in Gut zu wissen, Haustechnik, Heizung, Spezial 1 Kommentar »

    Solarenergie richtig dosieren mit „Low-Flow“ oder „High-Flow“

    Wie eine thermische Solaranlage funktioniert wird in Deutschland mittlerweile schon in der Grundschule gelehrt. Aber wie sieht der Feinschliff an den Komponenten aus? Kann durch clevere Regelungstechnik lohnenswert mehr Energie geerntet werden als mit Standardideen?

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    Es ist längst bekannt, dass mit dieser schwarzen Fläche auf dem Dach die ankommende Strahlungsenergie der Sonne in Wärmeenergie umgewandelt und dann mittels Solarflüssigkeit zum Speicher transportiert wird. Man weiß, dass dazu eine Pumpe nötig ist, da die Solarflüssigkeit nicht freiwillig den Weg zum Speicher überwindet. Klar ist auch, dass der Anlagenbetreiber diese Pumpe nicht morgens einschaltet und abends wieder ausknipst. Den kompletten Beitrag lesen »

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