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Prüfen und schnell weg

Jeder weiß es: Nach der Installation müssen die Rohrleitungen und die im Rohrleitungsverlauf eingebauten Armaturen, sofern für den Prüfdruck ausreichend druckstabil, einer Druckprobe unterzogen werden. Mal eben schnell Prüfen und dann weg ist eben nicht, denn jede Prüfung gehört dokumentiert. So schreibt denn auch die neue TRGI 2008 vor, was alles so auf ein Prüfprotokoll draufstehen muss. Das Prüfprotokoll muss enthalten:

  • die Art der durchgeführten Prüfungen
  • die Messwerte, Dauer, Drücke
  • das Prüfmedium (Luft, oder Inertgas)
  • der geprüfte Leitungsteil (bei abschnittweiser Prüfung)
  • das Datum
  • Bestätigung der Dichtheit
  • Name des Prüfers

Nach TRGI 2008 sind folgende Prüfungen bei neu verlegten Leitungen, bis 100mbar Betriebsdruck (Niederdruck), durchzuführen:

  • Die Belastungsprüfung (alt Vorprüfung), ist vor der Dichtheitsprüfung durchzuführen und erstreckt sich alleine auf Leitungen, d. h. Leitungsanlagen ohne Armaturen, Gas-Druckregelgeräte, Gaszähler sowie Gasgeräte und zugehörige Regel- und Sicherheitseinrichtungen. Es ist ein Prüfdruck von mindestens 1 bar aufzubringen. Das Messgerät muss über eine Mindestauflösung von 100 mbar verfügen. Der Prüfdruck darf über einen Zeitraum von 10 Minuten nicht fallen.
  • Die Dichtheitsprüfung (alt Hauptprüfung), ist nach der Belastungsprüfung durchzuführen und erstreckt sich auf Leitungsanlagen einschließlich der Armaturen, jedoch ohne Gasgeräte und zugehörige Regel- und Sicherheitsarmaturen. Der Prüfdruck muss mindestens 150 mbar entsprechen und darf während der Prüfung nicht fallen. Das Messgerät muss daher über eine Anzeigegenauigkeit von 0,1 mbar verfügen (0,1 mmWs).

Diese Prüfungen sind durchzuführen, bevor die Leitungen oder Leitungsabschnitte verputzt oder verkleidet und ihre Verbindungen beschichtet oder umhüllt sind.

Die Prüfzeiten werden jetzt abhängig vom Leitungsvolumen nach folgender Tabelle bestimmt:

Zum PDF Download: Prüf- und Einweisungsprotokoll TRGI 2008

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