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Welche Zeitintervalle gelten für die Wartung einer TW-Installation?

Besondere Beachtung sollte der Einhaltung der Forderungen der DIN EN 806-5 »Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen« – Teil 5: Betrieb und Wartung insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der Anforderungen der Trinkwasserverordnung geschenkt werden:

Sinngemäße Wiedergabe der notwendigen Wartungs- und Instandhaltungshinweise aus der DIN EN 806-5:

- Abschnitt 6 Betrieb : Stockwerksabsperrarmaturen sind zum Erhalt der Funktionsfähigkeit von Zeit zu Zeit regel mäßig zu betätigen

- Abschnitt 7 Betriebsunterbrechungen und Außerbetriebnahme: Es wird empfohlen, bei längerer Abwesenheit, z. B. länger als drei Tage, die Trinkwasseranlage an der     Stockwerksabsperrarmatur abzusperren, um Wasser schäden und -verluste zu vermeiden.

- Abschnitt 11 Zugänglichkeit von Anlagenteilen: Alle Anlagenteile, die einer regelmäßigen Kontrolle und Wartung bedürfen, z. B. Wasserzähler, Absperrarmaturen u. a., müssen jederzeit zugänglich und ohne Schwierigkeiten zu kontrollieren und zu betätigen sein. Diese Anlagenteile dürfen nicht durch Möbel, Verkleidungen o. ä. versperrt werden.

Schlussfolgerungen:

- Revisionsklappen sind für die Inspektion der Rohrleitungen unumgänglich. Auch bei Einsatz von Unterputz-Absperrarmaturen und -Wasserzählern wird daher empfohlen, eine Revisionsklappe einzubauen.

- Für den Einbau der Revisionsklappen sollten Orte gewählt werden, die nicht zwangsläufig mit Einrichtungsgegenständen, wie Spiegeln oder Spiegelschränken »zugebaut« werden.

Sicherung der TW-Qualität!

 

 

 

 

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