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Nach 30 Jahren Betrieb ist Schluss

GEG gegen Heizsaurier

Wer eine mehr als 30 Jahre alte Heizung betreibt, muss diese unter Umständen austauschen. Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sollten daher in diesem Jahr prüfen, ob ihr Heizkessel vor 1993 eingebaut wurde. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Gesetzlich festgelegt ist die Modernisierungsregel im Gebäudeenergiegesetz.

Ausnahmen gelten für Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel. Die Eigentumsverhältnisse in Wohngebäuden spielen dabei auch eine Rolle: Wer in einem Gebäude mit weniger als drei Wohneinheiten eine Wohnung zum 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, darf einen Konstanttemperaturkessel weiter betreiben. Bei einem Eigentümerwechsel tritt dann die Austauschpflicht in Kraft. Dann hat man zwei Jahre Zeit, die Heizung zu tauschen.

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