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Saures Abwasser

Das bei den Brennwertgeräten entstehende Kondenswasser ist leicht sauer.

Da Abwässer aus Haushalten in der Regel leicht basisch sind und auch das Kondensat in das Abwassernetz eingespeist wird, neutralisieren sich diese beiden Lösungen.
Erst wenn viel Kondensat entsteht, bei leistungsstarken Wärmeerzeugern, ist eine Neutralisation verpflichtend. Ab wann diese erfolgen muss, ist bei den örtlichen kommunalen Abwasserbehörden zu erfragen.

ATV-DVWK Arbeitsblatt A 251 „Kondensate aus Brennwertkesseln“
Die Einleitung von Kondensat aus Brennwertkesseln wird durch die kommunalen Abwassersatzungen und im ATV-DVWK Arbeitsblatt A 251 „Kondensate aus Brennwertkesseln“ geregelt. Weiterentwicklungen, insbesondere im Bereich der Ölverbrennung und Ölqualität, insbesonders das schwefelarme Heizöl machten eine Überarbeitung des Arbeitsblattes notwendig. Nachfolgend die wichtigsten Änderungen und deren Auswirkungen auf die Praxis, die sich durch das Inkrafttreten des ATVDVWK Arbeitsblattes zum 1. August 2003 für die Einleitung von Kondensat aus Brennwertkesseln ergeben.
Die im Arbeitsblatt aufgeführten Randbedingungen für die Einleitung von Kondensat aus Brennwertkesseln stellen zwar die anerkannten Regeln der Technik dar, müssen aber auf Grund von zum Teil anders lautenden Regelungen der kommunalen Abwassersatzungen mit diesen abgeglichen werden. Weist die kommunale Abwassersatzung strengere Grenzwerte auf oder lässt eine Einleitung von Kondensat aus bestimmten Anlagen nicht zu, so sind immer die kommunalen Abwassersatzungen maßgebend zu beachten.

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