1 Fachhandwerker in Deutschland greifen fast ausschließlich zu Monoblockgeräten.
2 Zu einem wichtigen Kriterium einer Wärmepumpe hat sich mittlerweile die mögliche Aufstellung des Außengerätes entwickelt.
Die Meinung der Hersteller von Wärmepumpen fällt derzeit eindeutig aus: Wärmepumpen haben sich bei den Nutzern etabliert und sind als Wärmeerzeuger sowohl für den Neubau als auch den Bestand akzeptiert worden. Und: Wer eine Wärmepumpe nutzt, ist fast durchweg zufrieden damit. Dies zeigt u. a. eine im Auftrag von Vaillant durchgeführte Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey. Sie ergab, dass 87 % der deutschen Wärmepumpenbesitzer sehr zufrieden mit ihrer Anlage sind. Über 80 % der befragten Eigenheimbesitzer - sowohl von Neubauten als auch von Bestandsimmobilien - empfehlen die Wärmepumpe weiter. Darüber hinaus gehen die Hersteller von einer weiteren Erholung des Marktes aus. Nach wie vor wird aber die politische Diskussion um die Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes eventuell zu kurzfristigen Nachfrageschwankungen führen. Langfristig jedoch wird die Freigabe des CO2-Emissionshandels und damit vermutlich eine spürbare Verteuerung fossiler Energieträger dazu führen, dass die Nachfrage nach Wärmepumpen weiter wachsen wird.
Umso wichtiger ist es deswegen für das tägliche Kundengespräch in der Praxis, die relevanten Unterscheidungsmerkmale von Wärmepumpen zu kennen, fachlich beurteilen und Empfehlungen aussprechen zu können. Für diesen Beitrag sollen Luft/Wasser-Wärmepumpen im Vordergrund stehen, da sie den Markt dominieren.
Kriterium 1: Split-Wärmepumpe oder Monoblock?
Der grundsätzliche Unterschied zwischen Split-Wärmepumpen und Monoblock-Wärmepumpen liegt in der Bauweise und Installation der Geräte. Bei der Monoblock-Wärmepumpe ist quasi die gesamte Wärmepumpen-Technologie wie Verdichter, Wärmetauscher und Ventilator in einem Gerät – der Außeneinheit – untergebracht. Von der Außen- zur Inneneinheit verlaufen wasserführende Leitungen.
Die Vorteile sind gerade für den SHK-Fachhandwerker der Umgang mit einem hydraulischen System, Kältemittelleitungen müssen nicht verlegt werden und es ist kein Sachkundenachweis für den Umgang mit Kältemitteln sowie Spezialwerkzeug für die Installation erforderlich. Der einzige, denkbare Nachteil: die Gefahr von Frostschäden bei schlecht isolierten wasserführenden Leitungen. Dabei ist die Isolation der Leitungen gemäß Energieeinsparverordnung genau geregelt und vorgeschrieben. Von daher besteht lediglich ein theoretisches Risiko von Frostschäden.
Bei einer Split-Wärmepumpe handelt es sich um ein zweiteiliges System: Außengerät (Verdampfer, Ventilator) und Innengerät (z. B. Verdichter, Wärmetauscher) sind getrennt. Zwischen den Geräten verlaufen Kältemittelleitungen. Die Vorteile bestehen in einem dadurch bedingt geringerem Frostrisiko. Zudem sind die Leitungen durch ihren deutlich geringeren Querschnitt flexibel und platzsparend zu verlegen. Damit erschließen Split-Wärmepumpen Anwendungsfälle, die mit einer Monoblock Wärmepumpe nur schwer umsetzbar sind, z.B. Reihenhäuser mit Dachheizzentralen. Die Nachteile sind u. a. die Notwendigkeit zum Sachkundenachweis für den Umgang mit Kältemitteln sowie die Anschaffung von Spezialwerkzeug. Außerdem besteht die theoretische Möglichkeit des Kältemittelverlustes bei Beschädigung der Kältemittelleitungen.
„Kaum ein Endkunde wird den Unterschied zwischen einem Split- und einem Monoblockgerät so favorisieren, dass er bewusst das eine oder andere System wünscht“, so Dr. Alexander Linder, Leiter Produktmanagement bei Vaillant Deutschland dazu. „Vielmehr wird er sich in erster Linie auf seinen Fachhandwerker verlassen. Auch aufgrund der zumeist höheren Förderung - bei natürlichen Kältemitteln wie R290 sind es 5% zusätzlich - und den höheren Vorlauftemperaturen mit R290 Geräten greifen Fachhandwerker in Deutschland fast ausschließlich zu Monoblockgeräten. Diese arbeiten zu fast 100% mit R290; Splitgeräte nahezu ausschließlich mit R32. Splitanlagen finden meist dann Verwendung, wenn die Bausituation es erfordert – wie z. B. im Reihenhaus mit Dachzentrale. Denn hier lassen sich keine Heizungswasserrohre mit genormter Dämmung an der Fassade und unter Dachziegeln in die Dachzentrale führen. Grundsätzlich haben beide Technologien ihre Berechtigung. Beachtet werden sollte jedoch bei der Installation, dass die einmal verlegten, wasserführenden Leitungen bei Monoblockgeräten auch bei neuen Anlagen verwendet werden können. Das ist bei Splitanlagen bei einem Wechsel des Kältemittels kaum möglich. Zwar können diese gespült werden, Rückstände bilden jedoch ein Risiko für die neue Anlage. Zudem wird der einmal gewählte Durchmesser nicht zwangsläufig bei einem anderen Kältemittel passen. Das erfordert dann einen höheren Installationsaufwand für neue Leitungen.“
Kriterium : Die Aufstellung
Zu einem wichtigen Kriterium einer Wärmepumpe hat sich mittlerweile die mögliche Aufstellung des Außengerätes entwickelt. Der Grund dafür? In erster Linie dreht es sich hier um den notwendigen Sicherheitsbereich, den das mittlerweile nahezu standardmäßig eingesetzte Kältemittel R290 diktiert. Mit dem Wechsel von zuletzt R32 zu R290 wurden für das brennbare Kältemittel Sicherheitsbereiche definiert, in denen bestimmte Kriterien erfüllt sein müssen. Denn R290 ist grundsätzlich schwerer als Luft. So ist es möglich, dass sich im unwahrscheinlichen Fall einer Leckage im Kältekreislauf R290 an Orten sammeln könnte, die unterhalb des Aufstellplatzes des Außengerätes liegen. Dazu gehören beispielsweise Lichtschächte, Gullis und Elektroschächte, Zündquellen, Mulden oder Senkungen etc.
Kommen dann noch die gängigen und bekannten Aufstellkriterien hinsichtlich der Schallemissionen u. a. nach TA Lärm oder in puncto Kondensatableitung und möglicher Vereisungsgefahr im Winter etc. hinzu, kann das die Aufstellorte so deutlich beschränken, dass dies die Nutzung einer modernen Wärmepumpe unmöglich macht. Warum dann nicht einfach Wärmepumpen mit R32 genutzt werden? Dieses Kältemittel wird bei neuen Wärmepumpen bis 12 kW Heizleistung ab Ende 2026 aufgrund der Regelungen der F-Gase-Verordnung nicht mehr verfügbar sein.
Welche Relevanz und Brisanz diese Fakten zu Restriktionen in der Aufstellung haben, zeigt folgendes Beispiel: „Ein bekannter Energieversorger hat in einer Marketingaktion Wärmepumpen beworben“, so Dr. Linder. „Es meldeten sich 3.000 Interessenten. Bereits am Telefon mussten jedoch 80 % aller Anfragen wegen Problemen hinsichtlich des Sicherheitsbereiches oder der Schallemissionen abgelehnt werden.“
Umso wichtiger ist es, bei der Auswahl einer Wärmepumpe vorab auf die notwendigen Schutzbereiche zu achten, die der Hersteller laut Gesetz vorgibt. „State oft the art“ ist hier mittlerweile die sogenannte Flexible Space Function (FSF) geworden mit der der notwendige Schutzbereich von Wärmepumpen mit dem Kältemittel R290 entweder drastisch verkleinert wird oder teilweise sogar ganz entfallen kann. Bei der FSF handelt es sich bei neuen Wärmepumpen um eine systemintegrierte Funktion, die durch konstruktive und regelungstechnische Details umgesetzt wird. Im Vergleich zu einem Standard-Schutzbereich von einem Meter rund um eine Wärmepumpe mit R290 reichen bei diesen neuen Modellen wie beispielsweise der aroTherm plus von Vaillant nur 50 cm an einer Seiten- und lediglich 25 cm an der Rückwand. Zur anderen Seitenwand und nach vorne ist kein Schutzbereich mehr erforderlich.
Dadurch können derartige Wärmepumpen mit geringen Abständen zu Türen, Kellerfenstern, Lichtschächten etc. nahezu uneingeschränkt am Gebäude platziert werden. So wird die Wärmepumpen-Technologie erstmals auch für Gebäude mit stark eingeschränkten Aufstellmöglichkeiten auf kleinen Grundstücken nutzbar.
Im nächsten Teil unserer zweiteiligen Serie stehen in der kommenden Ausgabe die Kriterien „Schallemissionen“, „Effizienz und Leistungsdaten“, „Regelung/Energie-Management“ und „Randfaktoren“ mit manch überraschenden Erkenntnissen im Mittelpunkt.