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Meldungen aus der SHK-Szene

Effizienzoptimierung

Gasheizung braucht einen Fachmann

Eigentümer von Gebäuden mit Gasheizungen müssen dafür sorgen, dass die dort installierten Wärmeerzeuger bis September 2024 eine technische Überprüfung erhalten. Das schreibt die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) vor, die am 1. Oktober 2022 in Kraft getreten ist. Die Heizungsprüfung nach EnSimiMaV unterscheidet sich allerdings von dem bekannten ZVSHK-Heizungscheck 2.0 (gemäß DIN EN 15378). Stattdessen ist in einem vereinfachten Verfahren visuell zu prüfen,

-         ob die zum Betrieb einer Heizung einstellbaren technischen Parameter für den Betrieb der Anlage zur Wärmeerzeugung hinsichtlich der    Energieeffizienz optimiert sind,

-         ob die Heizung hydraulisch abzugleichen ist,

-         ob effiziente Heizungspumpen im Heizsystem eingesetzt werden und

-         inwieweit Dämmmaßnahmen von Rohrleitungen und Armaturen durchgeführt werden sollten.

Die Heizungsprüfung ist von einer fachkundigen Person durchzuführen. Dazu zählen Installateure und Heizungsbauer, Ofen- und Luftheizungsbauer, Schornsteinfeger und Energieberater, die in die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes aufgenommen worden sind. Die Heizungsprüfung soll im Zusammenhang mit ohnehin stattfindenden Tätigkeiten oder Maßnahmen der fachkundigen Personen, insbesondere bei Wartungsarbeiten oder Kehr- und Überprüfungstätigkeiten, angeboten und durchgeführt werden.

Sofern die Prüfung Optimierungsbedarf feststellt, ist die Optimierung der Heizung bis zum 15. September 2024 durchzuführen. Allerdings: Die Maßnahmen sind mit dem Eigentümer abzustimmen und von diesem zu beauftragen. Die Verpflichtung zur Heizungsprüfung entfällt möglicherweise, wenn beispielsweise innerhalb der vergangenen zwei Jahre eine vergleichbare Prüfung durchgeführt und kein weiterer Optimierungsbedarf festgestellt worden ist.

Weil das Ergebnis der Heizungsprüfung in Textform festzuhalten ist, hat der ZVSHK eine Muster-Vorlage für einen Ergebnisbericht erstellt. Dieser steht zum Download bereit zusammen mit weiterführenden Informationen unter zvshk.de (im Suchfeld den Quicklink QL48117682 eingeben). Der Nachweis der Heizungsprüfung kann auch im Rahmen der Durchführung und Dokumentation eines hydraulischen Abgleichs erfolgen.

Ein hydraulischer Abgleich muss in größeren Wohngebäuden mit einer Gaszentralheizung mit mindestens sechs bis neun Wohneinheiten bis Mitte September 2024 vorgenommen werden, in Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten sowie in Nichtwohngebäuden ab 1000 m2 beheizter Fläche hat dies bereits bis Ende September 2023 zu erfolgen.


Wärmepumpe

Die Ära der Erdgas Heizung geht zu Ende

Wer demnächst neue Wohnungen baut, will sie primär mit einer Wärmepumpe beheizen. Gas-Heizungen haben von Januar bis Juli 2022 stark an Bedeutung verloren.

Auf der Basis „primärer Energieträger / primäres Heizsystem“ für neu genehmigte Wohnungen ist die Heizungs-Wärmepumpe schon seit 2020 Marktführer und hat diese Position 2021 mit einem Marktanteil von 43,6 % und einen Vorsprung von 17,4 Prozentpunkten vor Erdgas (Marktanteil von 26,2 %) deutlich ausgebaut.

Beheizungsstruktur bei neu genehmigten Wohnungen 2000 bis 2021 sowie Januar bis Juli 2022, Anteile in %. * zum Bau genehmigte neue Wohneinheiten; bis 2012 in neu zu errichtenden Gebäuden, ab 2013 zudem in Bestandsgebäuden; primäre Heizenergie; ** einschließlich Biomethan

AG Energiebilanzen

Beheizungsstruktur bei neu genehmigten Wohnungen 2000 bis 2021 sowie Januar bis Juli 2022, Anteile in %. * zum Bau genehmigte neue Wohneinheiten; bis 2012 in neu zu errichtenden Gebäuden, ab 2013 zudem in Bestandsgebäuden; primäre Heizenergie; ** einschließlich Biomethan

Ein Blick auf die Zahlen für Januar bis Juli 2022 – die teilweise schon vom Russland-Ukraine-Krieg beeinflusst sein dürften –, zeigt, dass sich der Trend beschleunigt: Mit einem Marktanteil von 19,8 % liegen Gas-Heizungen nun 6,8 Prozentpunkte unter dem Vorjahreszeitraum und 6,4 % unter dem Wert für das gesamte Jahr 2021. Klarer Gewinner ist die Wärmepumpe – mit einem Marktanteil von 50,2 % für den Zeitraum Januar bis Juli 2022 (+ 6,3 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahreszeitraum).

Mit den auch nach dem Greifen der Gaspreisbremse noch sehr hohen Gaspreisen, der angekündigten Neuausrichtung der Neubauförderung und der großen Novelle des Gebäudeenergiegesetzes für 2023, spricht nichts für eine Trendwende zugunsten der Gas-Heizung.

Ära der Erdgas-Heizung im Neubau endet

Wenngleich sich viele der Einflüsse aufgrund des erheblichen Planungsvorlaufs vor dem Erteilen einer Baugenehmigung erst zeitversetzt auf die Neubau-Genehmigungsstatistik auswirken werden, ist jedoch klar:

Im Neubau wird die Ära der Gas-Heizung nun schnell zu Ende gehen. Mit dem Inkrafttreten der 65-%-Klausel für erneuerbare Energien bei neu installierten Heizungen – nach den letzten Beschlüssen der Ampel-Koalition ab 2024 – dürfte die Gas-Heizung mangels Verfügbarkeit erneuerbarer Erdgas-Substitute zu diesem Zeitpunkt fast ganz aus der Neubau-Genehmigungsstatistik als „primärer Energieträger / primäres Heizsystem“ verschwinden.

Und für einen 35-%-Rest mit der Konzentration auf Spitzenlastzeiten wird sich die Erschließung in neuen Baugebieten nicht mehr rechnen und somit hier Gas leitungsgebunden gar nicht mehr zur Verfügung stehen. Moment sind Neukunden bei den meisten Energieversorgern ohnehin nicht willkommen.
Quelle: AG Energiebilanzen / jv

Der Artikel gehört zur TGA+E-Themenseite TGA-Marktdaten

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