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Meldungen für die SHK-Szene


Trinkwasserhygiene

Warmwassertemperatur zur Energieeinsparung reduzieren?

Um Erdgas zu sparen, wird auch über reduzierte Warmwassertemperaturen diskutiert. Der Deutsche Verein der qualifizierten Sachverständigen für Trinkwasserhygiene e.V. (DVQST) bewertet dies als „ein gefährliches Spiel mit der Gesundheit“.

Die aktuellen Krisen lassen derzeit die Preise für Energie und Lebensmittel in ungeahnte Höhen schnellen, bei der Gasversorgung droht gar ein Blackout. Viele Verbraucher suchen deshalb – angefeuert durch Aufrufe aus Politik, Energiewirtschaft und Medien – nach Möglichkeiten, um Energieverbrauch und Kosten zu reduzieren.

Der Wunsch nach Energieeinsparung in Wohngebäuden und öffentlichen Einrichtungen macht hier auch vor dem Trinkwasser nicht Halt. Einige Vermieter versuchen bereits, mithilfe kreativer Ideen wie der zeitweisen Reduzierung von Raum- und Warmwassertemperaturen den Kosten Einhalt zu gebieten, ohne sich jedoch der Konsequenzen im Klaren zu sein. So kann beispielsweise die Reduzierung der Trinkwarmwassertemperaturen ungeahnte gesundheitliche Konsequenzen sowie enorme Folgekosten nach sich ziehen, warnt der DVQST.

Reduzierte Warmwassertemperaturen können das Wachstum von Legionellen fördern

Jeder Bürger in Deutschland hat das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Während man bei reduzierten Raumtemperaturen lediglich friert, besteht bei zu niedrigen Warmwassertemperaturen jedoch eine ernstzunehmende Gefahr für Gesundheit und sogar Leben der Benutzer.

Denn bei Wassertemperaturen zwischen 25 und 50 °C besteht ein erhöhtes Risiko auf Vermehrung von Legionellen und anderen krankheitserregenden Bakterien in der häuslichen Trinkwasser-Installation.

Wenn also in der Trinkwassererwärmungsanlage die Temperatur niedriger als die in den Regelwerken vorgeschriebenen 60 bis 55 °C eingestellt wird, kann sich aufgrund der zwangsläufigen Auskühlung auf dem Weg zur Entnahmestelle und im zirkulierenden System die Temperatur auf unter 50 °C abkühlen und dem Wachstum von Legionellen und anderen krankheitserregenden Keimen Vorschub gewähren.

Legionellen sterben erst in Temperaturbereichen oberhalb 55 °C ab, und nur bei über 60 °C geschieht das in genügend schnellem Maße.

Selbst in der Fachpresse kursieren mittlerweile kuriose Meldungen, wie Zukunftsstrategien für eine energieeffiziente Trinkwassererwärmung aussehen könnten. Tatsächlich wird zwar bereits seit vielen Jahren an verschiedenen Techniken geforscht, die einen hygienisch sicheren Betrieb bei geringen Warmwassertemperaturen ermöglichen sollen.

Nach Auskunft des Umweltbundesamtes und seiner amtlichen Mitteilung zur Kollisionsregel zwischen TrinkwV und Gebäudeenergiegesetz liegt jedoch bisher für keine dieser technischen Lösungen ein stichhaltiger Nachweis vor, dass sie in der Praxis ebenso sicher funktionieren wie die Einhaltung der vorgegebenen Temperaturen. Im Gegenteil – Energieeinsparung darf nicht auf Kosten einer Gesundheitsgefährdung geschehen.

Differenzierte Betrachtung erforderlich

Jede Trinkwasser-Installation mit ihrer Warmwasserbereitungsanlage ist individuell auf die Erfordernisse des Gebäudes abgestimmt und muss zum hygienisch sicheren Betrieb auch dauerhaft innerhalb dieser geplanten Rahmenbedingungen betrieben werden, um jedem Verbraucher hygienisch einwandfreies Trinkwasser zur Verfügung zu stellen.

Eine Kontamination mit krank machenden Mikroorgansimen aufgrund falsch umgesetzter Energiesparmaßnahmen muss anschließend mit erheblichem technischem oder organisatorischem Aufwand bekämpft werden, um eine Gesundheitsgefährdung der Nutzer zu verhindern.

Demzufolge sind unbedachte, laienhafte Handlungen und Eingriffe in solche Systeme für alle Nutzer des Gebäudes als gesundheitsgefährdend einzustufen und gegebenenfalls mit unkalkulierbaren Folgekosten verbunden. Will man dann die Anlage wieder in einen bestimmungsgemäßen Betrieb setzen, sind beispielsweise aufwendige Gefährdungsanalysen, Reinigungen, Desinfektionen und Sanierungen die Folge. Die Kosten hierfür können dadurch den Einspareffekt schnell übersteigen.

Ebenso wenig zulässig ist ein zeitlich eingeschränkter Betrieb der Trinkwassererwärmung mit Zirkulation (Zeitschaltuhr), oder eine Betriebsweise mit abgesenkten Temperaturen (< 60/55 °C) in zentralen Großanlagen.

Neben den gesundheitlich-hygienischen Risiken und entgegen der landläufigen Meinung wirkt eine tägliche temporäre Temperaturabsenkung letztendlich kaum Energie sparend, da für eine spätere Temperaturerhöhung ungleich mehr Energie eingesetzt werden muss.

Mögliche Lösungen aus dem Dilemma

Bereits mit Beginn der SARS-CoV-2-Pandemie informierte der DVQST im Frühjahr 2020 Verbraucher und Fachwelt über die besonderen Anforderungen der Trinkwasserhygiene im Zusammenhang mit der Nicht-Nutzung von Gebäuden und über die Anforderungen an eine fachgerechte Wiederinbetriebnahme mit dem Beginn der Lockerungen.

Konkrete Anforderungen und Hilfestellungen zur Außer- und Wiederinbetriebnahme von Trinkwasser-Installationen bietet die Expertenempfehlung VDI/DVQST EE 3810 im Blatt 2.1. Eine fachgerechte Außerbetriebnahme von Trinkwasser-Installationen oder Teilen davon in Gebäuden obliegt ausschließlich geschultem Fachpersonal, welches zuerst feststellt, was im individuellen Fall möglich ist und darüber informiert, welche Auswirkungen und Maßnahmen gegebenenfalls im späteren Betrieb erforderlich sind.

Wird in einem öffentlichen Gebäude, oder auch in Großanlagen z. B. über einen längeren Zeitraum kein Warmwasser benötigt, kann das Warmwasser-System durchaus vollständig abgeschaltet werden. Hierbei sollte jedoch für eine aktive Auskühlung durch Ausspülen von Warmwasserspeicher und Rohrleitungen mit Kaltwasser gesorgt werden, da bei langsamem Auskühlen in den kritischen Temperaturbereichen zwischen 20 und 50 °C ein Bakterienwachstum gefördert wird.

Der Grundsatz „Wasser muss fließen“ gilt jedoch auch für Anlagen, die nur teilweise außer Betrieb genommen werden sollen. Hier muss überall im System ein regelmäßiger Wasseraustausch stattfinden, damit kein Wasser in den Leitungen steht (stagniert) und seine Trinkwasserqualität verlieren kann. Das bedeutet, dass auch bei abgeschalteter Trinkwassererwärmung die Zirkulationspumpe weiterhin für eine Umwälzung des Wassers sorgen und auch das (dann kalte) Wasser der Warmwasserleitungen regelmäßig durch Entnahme oder Spülung ausgetauscht werden muss. Das Ausspülen der Leitungen ist dabei keine Wasserverschwendung, sondern nur die notwendige Simulation der bestimmungsgemäßen Nutzung.

Kleinere Anlagen, z. B. Wohnungen mit Gasthermen, Durchlauferhitzer oder Kleinspeicher, sind in Bezug auf potenzielle Energieeinsparung durchaus im Vorteil. Diese können mit wenig Aufwand auch zeitweise außer Betrieb genommen werden.

In jedem Fall gilt: Wenn über mehrere Tage hinweg kein Warmwasser benötigt wird, ist es besser, die Erwärmung komplett abzuschalten, als sie bei niedrigen Temperaturen weiterlaufen lassen.

Am meisten Energie kann jedoch gespart werden, wenn die Leitungen und Einbauteile ordnungsgemäß gedämmt sind, wenn klein dimensionierte Anlagen verbaut werden und die Systeme richtig einreguliert und instandgehalten sind.

Der DVQST-Tipp: „Sparen Sie Energie an der richtigen Stelle“:

● lassen Sie Warmwasser beim Zähneputzen oder an der Spüle nicht zu lange laufen
● reduzieren Sie die Dusch-Temperatur an der Armatur um 2 °C
● reduzieren Sie die Duschzeit und -häufigkeit
● lassen Sie Trinkwassererwärmer reinigen und temperaturhemmende Kalkablagerungen entfernen; ersetzen Sie groß dimensionierte Warmwasserspeicher durch kleinere Modelle oder Durchfluss-Trinkwassererwärmer
● lassen Sie alte, überdimensionierte Zirkulationspumpen gegen effizientere Modelle austauschen
● lassen Sie Warmwasserleitungen mit ihren Einbauten ordnungsgemäß dämmen

Wer es schafft, aus 15 min Duschen bei 40 °C nur noch 5 min bei 38 °C zu machen, spart viel Energie und Wasser, und das bei gesundheitlich sicheren Warmwassertemperaturen von 55 bis 60 °C.

Um langfristig einen nachhaltigen, wirtschaftlichen und damit Energie sparenden Betrieb von Warmwasseranlagen zu gewährleisten, ist eine regelmäßige Instandhaltung unabdingbar. Verkalkte Wärmeübertrager, überdimensionierte Anlagen und Leitungen, alte Pumpen, hydraulisch nicht abgeglichene sowie unzureichend gedämmte Trinkwasser-Installationen führen zu unnötig hohem Energieverbrauch und -kosten.

In diesem Zuge tragen technische Verbesserungen der Anlage erheblich dazu bei, die vorhandenen Energiequellen effizienter zu nutzen. Bei Neubauten, Generalsanierungen und dergleichen sollte auf eine schlankere Dimensionierung und Verlegung von Rohrleitungen und Trinkwassererwärmer geachtet werden. Kritisch hinterfragt werden sollte ebenso die Anzahl von Waschbecken, Badezimmern oder Duschanlagen.

Energie zu sparen bedeutet nicht zwangsläufig auch Kosten zu sparen. Energiesparen kann nur, wer überlegt und informiert handelt. Unüberlegte Eingriffe, wie die Absenkung der Warmwassertemperaturen, können langfristig nicht nur dem Geldbeutel, sondern auch der Gesundheit teuer zu stehen kommen, mahnt der DVQST.
Quelle: DVQST / jv


Heizungstechnik

Neubau: Wärmepumpe ist das dominierende Heizsystem

Auch wenn sich der Russland-Ukraine-Krieg noch gar nicht in der Statistik niedergeschlagen hat: Beim künftigen Wohnungsneubau führt die Wärmepumpe, die Gas-Heizung geht vom Markt.

Auf der Basis „primärer Energieträger / primäres Heizsystem“ für neu genehmigte Wohnungen ist die Heizungs-Wärmepumpe seit 2020 Marktführer und hat diese Position 2021 mit einem Marktanteil von 43,6 % und einen Vorsprung von 17,4 Prozentpunkten vor Erdgas (Marktanteil von 26,2 %) deutlich ausgebaut.

Ein Blick auf die Zahlen für Januar und Februar 2022 – die noch nicht vom Russland-Ukraine-Krieg beeinflusst sein können –, zeigt, dass sich der Trend fortsetzt: Mit einem Marktanteil von 22,5 % liegen Gas-Heizungen nun 6,5 Prozentpunkte unter dem Vorjahreszeitraum und 3,7 % unter dem Wert für das gesamte Jahr 2021. Klarer Gewinner ist die Wärmepumpe – mit einem Marktanteil von 49,1 % für den Zeitraum Januar und Februar 2022 (+ 6,8 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahreszeitraum).

Beheizungsstruktur bei neu genehmigten Wohnungen 2000 bis 2021 sowie Januar bis Februar 2022, Anteile in %. * zum Bau genehmigte neue Wohneinheiten; bis 2012 in neu zu errichtenden Gebäuden, ab 2013 zudem in Bestandsgebäuden; primäre Heizenergie; ** einschließlich Biomethan

AG Energiebilanzen

Beheizungsstruktur bei neu genehmigten Wohnungen 2000 bis 2021 sowie Januar bis Februar 2022, Anteile in %. * zum Bau genehmigte neue Wohneinheiten; bis 2012 in neu zu errichtenden Gebäuden, ab 2013 zudem in Bestandsgebäuden; primäre Heizenergie; ** einschließlich Biomethan

Mit den zuletzt deutlich gestiegenen Gaspreisen, einer Neubewertung der Versorgungssicherheit bei Erdgas sowie den Turbulenzen bei der Bundesförderung für Neubauten Anfang 2021 und die angekündigten Fortschreibungen bei der Neubauförderung und des Gebäudeenergiegesetzes für 2023 spricht nichts für eine Trendwende.

Die Gas-Heizung wird im Neubau nun aussortiert

Wenngleich sich viele der Einflüsse aufgrund des erheblichen Planungsvorlaufs vor dem Erteilen einer Baugenehmigung erst zeitversetzt auf die Neubau-Genehmigungsstatistik auswirken werden, ist jedoch klar:

Im Neubau wird die Ära der Gas-Heizung nun schnell zu Ende gehen. Mit dem Inkrafttreten der 65-%-Klausel für erneuerbare Energien bei neu installierten Heizungen – nach den letzten Beschlüssen der Ampel-Koalition ab 2024 – dürfte die Gas-Heizung mangels Verfügbarkeit erneuerbarer Erdgas-Substitute zu diesem Zeitpunkt fast ganz aus der Neubau-Genehmigungsstatistik als „primärer Energieträger / primäres Heizsystem“ verschwinden.

Und für einen 35-%-Rest mit der Konzentration auf Spitzenlastzeiten wird sich die Erschließung in neuen Baugebieten nicht mehr rechnen und somit hier Gas leitungsgebunden gar nicht mehr zur Verfügung stehen. Trendbeschleuniger dürfte auch die Abschaffung der EEG-Umlage ab Juli 2022

sein.

Übrigens: Auf der Basis neu fertiggestellter Wohngebäude hat die Heizungs-Wärmepumpe 2021 die 50-%-Marke überschritten.

Im Kontext:
Habecks Arbeitsplan: bis 2024 jährlich 500 000 Wärmepumpen

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