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Sensation! Schnüffel-Smartphone von Nokia nach DVGW VP 952

NOKIA meldet sich eindrucksvoll mit einer kleinen Sensation zurück. Das bereits unter großem Beifall auf der ISH 2015 gezeigte Schnüffel-Smartphone kommt ab dem 01.04.2015 nach Deutschland. Die Modellbezeichnung NOKIA VP952 lehnt sich an die DVGW Prüfnorm für die Leckmengenmessung an.

Und das sind die technischen Leckerchen des Gasspürhandys:

- Mess- und Prüfgerät für die Rohrleitungsprüfung in der Haustechnik

- Langzeitmessung für unterschiedliche Prüfmedien (Belastungsprüfung)

- NEU Dichtprüfung Erdgas 150 hPa Volumenauswahl nach TRGI 2008 automatischer Prüfablauf

- Leckmengenmessung nach TRGI 2008 DVGW VP 952

- Objekteingabe vor Ort oder über PC, alernativ über GPS Daten

- NEU nahezu unbegrenzten Speicherplatz (128 GB) für Objekte 4 Zeilen mit je 16 Buchstaben/Zahlen

- NEU Vereinfachte Menüführung

- Alle Komponenten Messelektronik Drucker/Netzgerät/Sensorkolben/Akku unter einem

Gehäuse

- Datenaustausch NOKIA Handy – PC und umgekehrt, dank Bluetooth Technologie und Wireless LAN

- Fest eingebaute Pumpe

- NEU Problemlos aufrüstbar, z.b. mit dem optionalen Wasserprüfset oder Abwasserleitungsset nach DIN EN 1610

- Mit dem "losen" Fühlerelement lassen sich auch feinste Undichtigkeiten an Gasleitungen "erschnüffeln"

Wichtiges zur Leckmengen-Messung!

Bei in Betrieb befindlichen Anlagen erfolgt eine Ermittlung der Gebrauchsfähigkeit (Leckmengenmessung) gemäß TRGI und den Arbeitsblättern G600 u. G624. Die TRGI legt folgende Grenzen fest:

– unbeschränkte Gebrauchsfähigkeit ist gegeben, wenn die Gasleckmenge bei Betriebsdruck weniger als 1 Liter pro Stunde beträgt.

– verminderte Gebrauchsfähigkeit ist gegeben, wenn die Gasleckmenge bei Betriebsdruck zwischen 1 und 5 Liter pro Stunde beträgt. Die Wiederherstellung der Dichtheit muss innerhalb von 4 Wochen durchgeführt werden.

- keine Gebrauchsfähigkeit ist gegeben, wenn die Gasleckmenge bei Betriebsdruck mehr als 5 Liter pro Stunde beträgt. Die Leitung ist unverzüglich außer Betrieb zu nehmen.

Bei der Bewertung von Schadensfällen hat die Rechtsprechung stets die Verantwortung des Eigentümers für den ordnungsgemäßen Zustand der Gasanlage festgestellt und nachdrücklich auch auf eine fachgerechte regelmäßige Prüfung hingewiesen:

Der verantwortungsbewusste Gas-Installateur sollte deshalb auch wegen der teilweise nach Gasunfällen bestehenden Unsicherheiten seinen Kunden im Rahmen eines (anzustrebenden) haustechnischen Komplett-Services neben der Wartung der Gasgeräte auch die Sicherheitstechnische Überprüfung der Gasanlagen und damit Gas-Sicherheit anbieten! N.T.

FÜR MEHR INFOS HIER KLICKEN!

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