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Versicherungsschutz

Hin- und Heimweg

Glatteis stellt die Verkehrsteilnehmer zurzeit vor große Herausforderungen. Gut zu wissen, dass bei Verletzungen durch ­einen Unfall die gesetzliche Unfallversicherung greift, wenn sich der Unfall auf dem Weg zur Arbeit, Schule, Hochschule oder zur Kindertageseinrichtung ereignet. Der Versicherungsschutz ­besteht auf dem Hin- und Heimweg und ist unabhängig vom Verkehrsmittel.

Zuständig ist die jeweilige Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft des Arbeitgebers bzw. der Bildungs- oder ­Tageseinrichtung. Dazu muss der Wegeunfall möglichst schnell dem Arbeitgeber bzw. der entsprechenden Einrichtung gemeldet werden. Dort wird dann eine Unfallanzeige erstellt.

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