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Erklär mal: Verlegearten von Gasleitungen

1 freiliegend

2 unter Putz, ohne Hohlraum

3 in Kanälen

Anforderungen bei der Verlegung von Gasleitungen gemäß DVGW/TRGI 2008

Bei der Verlegung von Gasleitungen ist zu beachten:

– Sie dürfen nicht an anderen Leitungen befestigt werden oder z. B. als Lastenträger dienen.

– Sie dürfen nicht durch Schornsteinwangen, Schornsteine, Müllschächte, Aufzugs- und Lüftungsschächte führen.

– Sind Gasleitungen in Hohlräumen verlegt, müssen sie belüftet oder in durchgehende Schutzrohre verlegt werden.

– Sie dürfen nicht Tropf- oder Schwitzwasser ausgesetzt sein.

– Gasleitungen mit Betriebsdrücken über 100 mbar dürfen nicht unter Putz verlegt werden.

– Gasleitungen in feuchten Räumen sind korrosionssicher zu schützen.

– Rohrbefestigungen müssen brandsicher ausgeführt sein.

– Die tragenden Rohrbefestigungen müssen aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen.

– Die Verwendung von Rohrhaken ist nicht fachgerecht.

– Läuft die Leitung durch Bewegungsfugen, die zwei Gebäudeteile voneinander trennen, so ist dafür Sorge zu tragen, dass auftretende Bewegungen ausgeglichen werden können.

– Gasleitungen dürfen in Treppenräumen “notwendiger Treppen” (Fucht- und Rettungswege) nur verlegt werden, wenn durch besondere bauliche Maßnahmen sichergestellt ist, dass im Brandfalle die Treppenräume nicht gefährdet werden. Ausgenommen sind Wohngebäude mit geringer Höhe und mit nicht mehr als zwei Wohnungen.

Gasleitungen dürfen auf folgende Arten verlegt werden:

– freiliegend - auf Abstand

– unter Putz - ohne Hohlraum

– oder in Schächten bzw. Kanälen

– Absperreinrichtungen und lösbare Verbindungen müssen leicht zugänglich sein

– Gasleitungen dürfen nicht im Estrich verlegt werden.

UP-Installationen

Von einer UP-Installation wird gefordert

– sie muss spannungsfrei sein

– die Gasleitungen müssen gegen Korrosion geschützt werden

– lösbare Verbindungen (Verschraubungen) sind nicht zulässig

– Gasleitungen sind allseitig ohne Hohlräume einzuputzen

– es darf nicht mit nitrit- oder ammoniumhaltigen Stoffen gearbeitet werden.

Gasleitungen dürfen weder teilweise noch ganz im Estrich verlegt werden

1 Bodenbelag

2 Estrich

3 Trittschalldämmung

4 Rohdecke

1 Bodenbelag

2 Estrich

3 Trittschalldämmung

4 Sperrfolie

5 Rohdecke

Verlegung unter Estrich

Werden Gasleitungen im Fußboden verlegt, müssen sie unter dem Estrich angeordnet werden. Sie dürfen weder teilweise noch ganz im Estrich verlegt werden. Zulässige Verlegungsarten sind

– auf der Rohdecke innerhalb einer Ausgleichsschicht oder Trittschalldämmung

– teilweise innerhalb einer Aussparung in der Rohdecke und teilweise innerhalb einer Ausgleichsschicht oder Trittschalldämmung oder

– vollständig innerhalb einer Aussparung in der Rohdecke.

Gasleitungen, die unter Estrich verlegt werden, sind gegen Korrosionsschäden zu schützen. Frei verlegte Leitungen in Räumen benötigen im Allgemeinen keinen äußeren Korrosionsschutz. Es sind die Anforderungen nach DVGW-TRGI 2008 zu beachten.

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