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Meldungen aus der SHK-Szene

Nach 18 Jahren löst sich das Markenbündnis zum Jahresende auf – Haftungsübernahme-Vereinbarungen bleiben gültig

ZVSHK schließt das Kapitel Handwerkermarke

Es ist Zeit neue Wege zu gehen“, sagt dazu Helmut Bramann, der Hauptgeschäftsführer des ZVSHK. „Die Handwerkermarke hat in den Jahren ihres Bestehens Standards für unsere Branche gesetzt und ist eines der am längsten aktiven Branchenkonzepte.“ Geänderte Markt- und Rahmenbedingungen erforderten jedoch andere Antworten, so dass der Zentralverband und seine Landesverbände beschlossen hätten, die Handwerkermarke zu beenden und eine neue Richtung einzuschlagen.

Bild: ZVSHK
Bild: ZVSHK

„Wir haben seit Jahresbeginn intensive Diskussionsprozesse mit den Markenpartnern geführt und geprüft, ob oder wie es weiter gehen wird. Im Ergebnis soll das Projekt Handwerkermarke zum Jahresende 2018 auslaufen.

Das Handwerkermarken-Logo wird von den Herstellern danach nicht mehr verwendet. Hier gilt allerdings eine Übergangszeit von einem Jahr. Produktvorteile wie Nachkaufgarantie oder Ersatzteilsicherheit sind für Innungsbetriebe nicht mehr vertraglich verankert. „Wir gehen allerdings davon aus, dass wir diese Leistungen durch das Instrument Handwerkermarke bei Qualitätsherstellern als Branchenstandard dauerhaft etabliert haben und diese weiter bestehen werden“, zeigt sich Helmut Bramann zuversichtlich. Unabhängig von der Auflösung des Lizenzvertrages zwischen Markenpartner und ZVSHK bleibt die ursprünglich damit verbundene Haftungsübernahmevereinbarung als separater Vertrag weiter bestehen.

Der ZVSHK arbeitet ständig auch unter aktiver Mitwirkung von Branchen-Herstellern an Konzepten für zeitgemäße Marktpartnerschaften zwischen Handwerk und Industrie. „Geplant ist, auf der ISH 2019 einen neuen Ansatz vorzustellen, der die heutigen Bedürfnisse des Marktes optimal bedient.“, betont Hauptgeschäftsführer Bramann.


Unfallfrei auf der Weihnachtsfeier – Vier Tipps für ein sicheres Fest

Bild: TÜV Nord
Bild: TÜV Nord

Alle Jahre wieder ist es so weit: Die betriebliche Weihnachtsfeier steht vor der Tür. Für die einen Pflichtveranstaltung, für die anderen das Highlight – in jedem Fall aber ein stimmungsvolles Event dank Kerzen, Lametta und Co. Damit der Spaß allerdings nicht in einem Unfall endet, sollten die Organisationsteams innerhalb der Unternehmen ein paar Sicherheitshinweise beachten. Tobias Zweckerl, Experte für Veranstaltungs-­ und Besuchersicherheit und Referent der TÜV NORD Akademie, gibt Tipps, worauf geachtet werden sollte. „Unfälle auf Weihnachtsfeiern werden zwar nicht separat statistisch erhoben, allerdings fallen mir jedes Jahr zahlreiche Presseberichte zu Unfällen und Verletzungen bei eben diesen Feiern auf, die vermeidbar gewesen wären“, resümiert Zweckerl. Um dem vorzubeugen, gibt der Experte vier Tipps für ein sicheres und besinnliches Feiern.

Bild: guukaa - Fotolia
Bild: guukaa - Fotolia

• Deko und Aufbau passend planen

Um die Sicherheit aller Gäste und der Veranstaltenden zu gewährleisten gibt es einige einfache und grundlegende Handgriffe, die dazu beitragen: So sollte beispielsweise nur schwer entzündliche Dekoration verwendet werden. Ein geeignetes Löschmittel muss jederzeit griffbereit stehen, sodass im Notfall schnell reagiert werden kann. Fluchtwege dürfen nicht mit Dekoration verbaut werden. „Im Zweifelsfall sollte der Aufbau rechtzeitig von Brandschutzbeauftragten geprüft werden“, empfiehlt Zweckerl.

• LED-­Leuchten statt offenem Feuer

Kerzen sind beliebte Stimmungsmacher in der Weihnachtszeit. Offenes Feuer bringt aber auch immer ein hohes Gefahrenpotenzial mit sich. Egal ob Teelichter oder Kerzen am

Weihnachtsbaum – gerade in Kombination mit leicht entzündbarer Dekoration ist das Brandrisiko groß. Oft ist es schwer diese Brände wieder einzudämmen. „LED-­Leuchten sind da die bessere und vor allem sichere Alternative. Ergänzend ist auch eine grundlegende Gefährdungsbeurteilung sinnvoll. Dafür gibt es passende Seminare bei diversen Anbietern, unter anderem der TÜV NORD Akademie“, sagt der Experte.

• Unfallversicherung prüfen

Auch für die Weihnachtsfeier gelten die Grundlagen der Mitarbeiterversicherung. Sprich: Die gesetzliche Unfallversicherung. In der Regel sind hier auch die Vorbereitungen, die Feier selbst sowie der anschließende Heimweg mitversichert. Dennoch sollten Arbeitgeber sich darüber im Vorfeld informieren.                                                                                                                                         • Gefahren nicht mit Verboten begegnen

„Verbote verhängen, um für Sicherheit zu sorgen, funktioniert meiner Erfahrung nach leider in den seltensten Fällen. Oftmals können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht direkt

nachvollziehen, wie bestimmte Dinge zu Unfällen führen können“, berichtet Zweckerl. Sinnvoller für Arbeitgeber sei es daher, die Mitarbeitenden bereits bei der Vorbereitung der Feier zu begleiten und von Anfang an für potenzielle Risiken zu sensibilisieren. „Vieles ist möglich bei weihnachtlicher Dekoration und der betrieblichen Weihnachtsfeier, wenn man im Vorfeld Gefährdungsbeurteilungen durchführt und dann geeignete Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmenden festlegt.“ Weiterführende Informationen und Seminare sind bei TÜV NORD über die Suchworte Arbeitssicherheit, Veranstaltungssicherheit und Brandschutz unter http://www.tuev-­nord.de/seminarsuche verfügbar.

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