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Lehre aus - Prüfung bestanden - Was dann?

Die Hürde einer dreieinhalbjährigen Lehrzeit ist genommen. Die Abschlussprüfung hat man locker, oder auch nicht ganz so locker hinter sich gebracht.

Was dann? Vor gar nicht allzu langer Zeit musste man damit rechnen zum "Bund" zu müssen- Stichwort Wehrpflicht. Jetzt könnte man ja freiwillig immer noch "Einrücken", oder als "BufDi" (Bundesfreiwilligen-Dienst auch Urin-Kellner genannt) ein wenig "Leben" studieren. Nur irgendwann ist es auch damit wieder vorbei und dann stellt man sich natürlich die Frage wieder. Was nun? Wer in seinem erlernten Beruf wieder einsteigen möchte der fängt, nachdem er die Stellenanzeigen in der Tagespresse gelesen hat an fleißig Bewerbungen zu schreiben. Mittlerweile findet man aber auch im Internet offene Stellen. Doch hier ist Vorsicht geboten, denn hinter so manchen Angeboten lauert die Abzock-Falle. Wer erst einmal Geld in die Hand nehmen muss, um mit offenen Stellen versorgt zu werden, der sollte lieber Abstand nehmen von diesen Angeboten.

 

Hier sollte man erst einmal bei der "Bundesagentur für Arbeit", auch Fälschlicherweise "Arbeitsamt" genannt vorbeischauen. Hier der Link: Jobs bei der Arbeitsagentur. Aber auch nach der Lehre gibt es vielfältige Möglichkeiten zum beruflichen Aufstieg. Zum einem kann man seinen "Meister" machen, doch auch ein Fach-Abi hat sein Reiz. Schließlich hat man dann die Möglichkeit an einer Fachhochschule einen Ingenieur Titel zu erwerben. Auch hier hält die Arbeitsagentur wertvolle Tipps bereit.

Wer sich entschließt wieder in seinem Beruf arbeiten zu wollen, dann folgt in der Regel die Bewerbung und weil man da ziemlich schnell ins berühmte Fettnäpfchen treten kann, ist es sinnvoll sich vorher schlau zu machen und für sich eine Bewerbungsstrategie entwickeln. Hierzu gibt es auch wiederum im Internet eine ganz nette Seite, die hilfreiche Tipps bietet. Klickst Du hier: Bewerbungsstrategie.

Stellt sich nur noch die Frage: "Wer soll das Bezahlen". Nun geschenkt wird einem nichts, zum einen muss man viel an persönlicher Freizeit investieren, aber Finanziell wird einem schon geholfen. Da trifft es sich doch ganz gut das der Bundesrat dem Regierungsentwurf vom 12.02 209 heute dem Zweiten Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG bzw. Meister-BAföG) zugestimmt und damit den Weg für deutliche Verbesserungen des AFBG freigemacht hat.

Das "Meister-BAföG" (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG) unterstützt die berufliche Aufstiegsfortbildung finanziell und erleichtert die Gründung von Existenzen. Das Gesetz ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung - grundsätzlich in allen Berufsbereichen, einschließlich der Gesundheits- und Pflegeberufe, und zwar unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird. Sei es Vollzeit, Teilzeit, schulisch, außerschulisch, mediengestützt oder als Fernunterricht. Eine Altergrenze besteht nicht.

Für mehr Infos zum "Meister-BAföG": Hier klicken!

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