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Ihr fragt – Wir antworten:

Welche Rohre sind in der Abwasser-Installation zugelassen?

Die in Gebäude- und Grundstücksentwässerungsanlagen zugelassenen Rohrwerkstoffe sind in der DIN 1986-4 aufgelistet. In der nachfolgenden Tabelle  ist ein Auszug der in der Norm aufgeführten gebräuchlichsten Rohrwerkstoffe enthalten.

Zu beachten ist, dass es schon ab 01/2013 für SML-Rohre neue Regelungen bzgl. der Brandschutzdurchführungen durch Decken gibt, wenn im Geschoss ein Übergang auf brennbare Rohre vorgenommen wird – dies trifft man in der Praxis häufig an! Für diese Anwendung müssen durch das DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) zugelassene Lösungen verwendet werden. (ABZ muss vorliegen = Allgemein Bauaufsichtliches PrüfZeugnis)

Das bedeutet aber nicht, dass nur bei einer Werkstoffgruppe oder bei einem Werkstoffwechsel brandschutztechnische Maßnahmen erforderlich sind.

Die Angaben in der Tabelle der DIN 1986-4 gelten für die Ableitung von Abwasser (häuslichem Schmutzwasser), einschließlich Niederschlagswasser nach DIN 1986-3.

In der DIN 1986-4 wurde darauf verzichtet, die mineralverstärkten bzw. schalltechnisch aufgewerteten und geprüften Kunststoffrohre aufzunehmen – dies überlässt man den Herstellern dieser Rohre und Systeme! In vielen Fällen haben gerade für diese schallschutztechnischen Anwendungen nicht nur die Rohre, sondern auch die im Zusammenhang mit diesen Systemen geprüften Befestigungen und Verlegevorschriften einen wesentlichen Anteil an der Zielerreichung!

Außerdem wird auf die Verwendbarkeit zur Ableitung unverdünnter Kondensate aus Feuerungsanlagen hingewiesen.  Bei Ableitung von anderem Abwasser bzw. der Verlegung in aggressivem Boden oder Grundwasser muss im Einzelfall besonders nachgewiesen werden, dass die Abwasserrohre und Formstücke, z. B. durch geeignete Schutzmaßnahmen, brauchbar sind. Dieser wichtige Hinweis in der Norm sollte bei allen »besonderen Bauvorhaben« (Großküchen, Industrielle Abwässer, etc.) immer beachtet werden.

Ein Blick in die von vielen Rohrherstellern herausgegebenen Beständigkeitslisten ist für den Planer bzw. Installateur oft nicht ausreichend. In diesen Listen sind zwar eine Vielzahl von Medien aufgeführt, der »chemische Laie« kann aber nicht entscheiden, ob ein Werkstoff geeignet ist, wenn z. B. mehrere besondere Abwasserbestandteile, die kritisch sein könnten, in unterschiedlicher Mischung enthalten sind.

Diese Entscheidung sollte man dem Hersteller der Rohre überlassen, denn er kann am besten die Einsatzmöglichkeiten seines Werkstoffes beurteilen. Die Verwendbarkeit sollte man sich immer, in Verbindung mit der angefragten Abwasserzusammensetzung, schriftlich bestätigen lassen.

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