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Berechnungsergebnisse nach DIN V 18599 nicht mehr zulässig

Im Rahmen der Prüfungen von Berechnungsunterlagen zum KfW-Effizienzhaus nach der DIN V 18599 hat sich leider herausgestellt, dass die Berechnungsergebnisse in Abhängigkeit von der verwendeten Software-Lösung ungewöhnlich stark voneinander abweichen. Die Nachvollziehbarkeit der Fördermittelvergabe ist für uns und letztlich auch für den Bauherren von elementarem Interesse. Daher kann die DIN V 18599 für die Berechnung der energetischen Niveaus der KfW-Effizienzhäuser bis auf Weiteres keine Anwendung mehr finden.

Bild:kfw
Wir haben den zuständigen Fachverband aufgefordert, umgehend auf eine Qualitätsverbesserung bei den Herstellern der Softwarelösungen hinzuwirken. Über das Ergebnis werden wir Sie zeitnah unterrichten. Im Rahmen der Antragstellung zum KfW-Effizienzhaus in den Programmen Energieeffizient Bauen (Programm-Nr. 153) und Energieeffizient Sanieren (Programm-Nr. 151) können wir daher ab sofort nur noch Berechnungen auf Basis der DIN 4108-6 und DIN 4701-10 bzw. beim Nachweis als Passivhaus das PHPP akzeptieren. Ggf. kann es bei bereits eingereichten
Kredit- und Zuschussanträgen in Einzelfällen erforderlich sein, dass wir Neuberechnungen nach DIN 4108-6 und DIN 4701-10 anfordern.
Trotz möglicher Verzögerungen in der Bearbeitung bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir im Interesse der Bauherren und einer ordnungsgemäßen Durchführung der Förderung auf der Grundlage der Energieeinsparverordnung bis auf Weiteres so verfahren müssen.

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