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Nachhaltigkeit und Komfort in der Badplanung

Lösungen für die Praxis

Neben ansprechendem Design, Komfort und Qualität der verwendeten Sanitärprodukte gehören noch weitere Faktoren zu einer nachhaltigen Planung eines Wohlfühlbades. Sanitärinstallationen müssen die gesetzlichen Vorschriften im Hinblick auf Schall- und Brandschutz erfüllen. Ein Verstoß beim Brandschutz kann für Bauplaner und Architekten strafrechtliche Konsequenzen haben.

Fakten zu Schall und Rauch

Ein- und ablaufendes Wasser bei Sanitärinstallationen erzeugt Körperschallschwingungen, die durch Wände, Fußböden und Decken in angrenzende Räume übertragen werden. Besonders in Mehrfamilienhäusern sowie Hotels, Kliniken und Seniorenresidenzen können Geräusche für andere Bewohner zur Lärmbelästigung werden. Aus diesem Grund ist die maximale Lautstärke von Entwässerungs- und Versorgungsleitungen sowie Spülsystemen gesetzlich geregelt: Die DIN 4109 erlaubt für Installationsgeräusche einen Schalldruckpegel von maximal 30 dB(A) für schutzbedürftige Räume, also Aufenthaltsräume wie Wohn- und Schlafzimmer, im fremden Bereich. Darüber hinaus können nach der VDI-Richtlinie 4100 weitere Schallschutzstufen vereinbart werden. Wird im Werkvertrag ein erhöhter Schallschutz für das Gebäude vereinbart, greift mit dem Beiblatt 2 zur DIN 4109 eine Regel, die den Schalldruckpegel auf maximal 25 dB(A) begrenzt.

Gleichzeitig müssen Bauplaner und Architekten bei der Badplanung unbedingt die gesetzlichen Brandschutzvorschriften nach DIN 4102 berücksichtigen. Rohrleitungen müssen mit feuerwiderstandsfähigen, zugelassenen Systemen und Elementen abgeschottet werden. Häufig wird der Brandschutz von den Ausführenden als kompliziert empfunden, da zahlreiche Schnittstellen mit unterschiedlichen Gewerken sowie eine Vielzahl an europäischen Regelungen existieren. Doch nur einwandfrei umgesetzte Brandschutzmaßnahmen sowie deren korrekte Dokumentation sichern die Einhaltung des erforderlichen Brandschutzniveaus.

Folge von Fehlern

Entsprechen die Schall- und Brandschutzmaßnahmen nicht den rechtlichen Anforderungen, kann der Bauherr die Abnahme verweigern. Eine zu hohe Geräuschbelastung kann zu juristischen Auseinandersetzungen führen. Eine nachträgliche Anpassung der Maßnahmen beinhaltet zudem zusätzlichen Zeit- und Kostenaufwand. Beim Brandschutz sind Verstöße besonders fatal: Nach § 319 StGB kann ein Verstoß mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen geahndet werden.

Schalleindämmung durch intelligente Systeme

Sanitärobjekte und -installationssysteme sollten mit Schallschutzmaßnahmen vom Baukörper entkoppelt werden, um die Weiterleitung von Körperschall zu verringern. Das betrifft z. B. Wasser- und Abwasserleitungen, Anschlüsse, Vorwandsysteme, WCs und Waschtische. Grundsätzlich sind alle Sanitärobjekte über die Rohrinstallation schallsensibel. „Als besonders kritisch für die Übertragung von Schall gelten Duschwannen. Auf den Wannenboden aufprallendes Wasser kann – je nach Einstellung des Strahls – erheblichen Körperschall erzeugen. Badewannen bieten in der Regel günstigere Bedingungen, eine normgerechte, schalldämmende Installation auszuführen.

Für beide Wannenarten gilt aber gleichermaßen: Der Installateur sollte eine akustische Trennung zwischen Wanne und Baukörper gewährleisten, damit Körperschallbrücken gar nicht erst entstehen können.

Wannenfüße und Montagerahmen

Es gibt bereits zahlreiche Schallschutzlösungen, die sich an eine individuelle Badgestaltung anpassen. Für den Einbau von Dusch- und Badewannen bieten sich verstellbare Wannenfüße mit Anti-Dreh- und Schallschutzsystem (ADS) an, z. B. von Mepa. Bei den aktuell im Trend liegenden flachen Duschwannen empfiehlt sich der Einbau mittels Montagerahmen, die ebenfalls über verstellbare Wannenfüße verfügen.

Trittschallsysteme

Bei der Ausführung bodengleich verfliester Duschen sollte – wenn es die Aufbauhöhe erlaubt – ein Trittschallsystem eingesetzt werden. Mepa hat zum Beispiel ein Duschrinnensystem im Sortiment, bei dem die gesamte Technik in der Wand integriert ist und hierdurch Platz geschaffen wird für die Verlegung des Trittschallsystems.

Vorwandsysteme

Inzwischen sind bei der Montage von WCs und Waschtischen vermehrt Vorwandinstallationssysteme im Einsatz. Durch die Befestigung in einem Vorwandsystem wird die schallverursachende Sanitärtechnik vom Baukörper weitestgehend entkoppelt. Kork-Dämmelemente an den Befestigungspunkten des Rahmens reduzieren die Übertragung von Körperschall.

Kanalsysteme und schallgedämmte Rohre

Auch beim Spülvorgang am WC kann Lautstärke reduziert werden. Eine effektive Möglichkeit ist die sogenannte Aquablade-Technologie von Ideal Standard. Diese Weiterentwicklung nutzt ein voll glasiertes Kanalsystem, das einen geregelten, lückenlosen Wasserstrom vom oberen Rand in die Toilettenschüssel leitet. Der Spülvorgang ist somit um 25 % leiser als bei herkömmlichen Toiletten mit Spülrand. Geräusche durch abfließendes Abwasser können durch schallgedämmte Abwasserrohre gemindert werden.

StGB § 319 zur Baugefährdung

... Wer bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Baues oder des Abbruchs eines Bauwerks gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft ...

Marken der Blue Responsibility:

Burgbad, Dornbracht, Franke Aquarotter, Geberit, Honeywell, Ideal Standard, Kaldewei, Kemper, Keramag, Keuco, Kludi, Mepa, Neoperl, Oventrop, Sasserath, Schell und Viega

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