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Abwasserkanäle müssen nicht Dicht sein

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW definiert die Sanierungsarbeiten an privaten Abwasserkanälen neu. Das Umweltministerium hat in einem Erlass unter anderem klarstellt, dass Bagatellschäden nicht saniert werden müssen. Dazu zählen zum Beispiel feine Risse an der Oberseite der Abwasserleitung.

Die Entscheidung, ob und wann eine Sanierung erforderlich ist, trifft - vorbehaltlich wasser- und bodenschutzrechtlicher Entscheidungen der zuständigen Ordnungsbehörden - die Gemeinde. Dabei kann eine Orientierung an der zu erwartenden Neufassung der DIN 1986 30 hilfreich sein. Schwere Schäden müssen danach innerhalb von sechs Monaten repariert werden, mittelschwere Schäden nach Möglichkeit innerhalb von 5 Jahren Jahren.

Zudem erlaubt der Erlass die optische Inspektion (Kanal-TÜV) und die vielfach kostengünstigere Wasserstandsfüllprüfung zum Nachweis der Dichtheit.
Laut Landeswassergesetz müssen Abwasserleitungen grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2015 sowie beim Neubau auf Dichtheit geprüft werden, in Wasserschutzgebieten bereits früher. Abweichend davon können die Kommunen außerhalb von Wasserschutzgebieten durch Satzungen andere Fristen festlegen und diese an die Untersuchung der öffentlichen Kanäle koppeln, damit ist eine Verlängerung bis spätestens Ende 2023 möglich.

Interessante Links:
http://www.umwelt.nrw.de/ministerium/presse/presse_aktuell/presse110617.php
Leider darf ich die Seite -Neue Internetseite zur Dichtheitsprüfung- nicht verlinken. Ihr findet die wichtigen Informationen unter dem ersten Link >presse_aktuell
http://www.umwelt.nrw.de/umwelt/wasser/abwasser/dichtheitspruefung/index.php

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