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Raumluftqualität in Gebäuden

EU-Richtlinie fordert neue Standards

Die EU-Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie (EPBD) formuliert erstmals verbindliche Anforderungen an die Innenraumluftqualität in Gebäuden. Bis Mai 2026 muss die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Ein Kurzgutachten des ITG Dresden im Auftrag der HEA zeigt nun, wie sich die neuen Vorgaben in der Praxis umsetzen lassen – ohne aufwändige neue Regelwerke.

Für Wohngebäude kann die Raumluftqualität über den Mindestaußenluftwechsel nach DIN/TS 18599-10 festgelegt werden. Diese Norm gilt bereits für Neubau und Bestand und eignet sich für eine gesetzliche Verankerung. Die erforderlichen Maßnahmen lassen sich flexibel durch Fensterlüftung oder Filter umsetzen.

Das Gutachten empfiehlt zudem den Einsatz bedarfsgeführter Lüftung nach DIN 1946-6 für neue oder zu erneuernde Anlagen. Bei freier Lüftung, etwa über Fenster, sollten Anreize für den Einsatz von Sensorik wie Lüftungsampeln geschaffen werden.

Hintergrund: Die novellierte EPBD trat im Mai 2024 in Kraft und soll den Gebäudesektor fit für die Klimaneutralität bis 2050 machen. Erstmals wurden dabei Anforderungen an die Innenraumluftqualität aufgenommen – ein wichtiger Schritt für mehr Wohngesundheit in luftdicht errichteten Neubauten und sanierten Bestandsgebäuden.

Das Kurzgutachten steht kostenlos zur Verfügung.

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