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Wer 18 ist, sollte wissen, was er tut

Auch als Azubi: Einen einmal unterschriebenen Aufhebungsvertrag kann ein Lehrling dann nicht mehr so einfach anfechten.

Das musste ein Auszubildender erfahren, der nachträglich von seinem Chef Schadenersatz für das vorzeitige Ende der Ausbildung kassieren wollte. Vor Gericht erklärte der Mann, er sei von seinem Arbeitgeber regelrecht mit dem Aufhebungsvertrag überfallen worden - ganz ohne Anlass, dafür aber mit der "Drohung", sonst eine außerordentliche Kündigung auszusprechen.

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz ließ das nicht gelten: Der Azubi sei wegen zahlreicher Verfehlungen bereits mehrfach abgemahnt worden und habe damit nachweislich oft gegen arbeitsrechtliche Regeln verstoßen. Zumal er als Volljähriger habe wissen müssen, was er unterschreibt. Kein Grund also, Wochen nach dem Ereignis Schadenersatz zu verlangen.

Weitere Infos: LAG Rheinland-Pfalz: Urteil vom 26. Juni 2008, Az. 2 Sa 108/08

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