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Erklär mal: TW-Großanlage- Kleinanlage

Definition Klein- und Großanlagen
Nach Arbeitsblatt W551 des DVGW sind Kleinanlagen - alle Anlagen in Ein- oder Zweifamilienhäusern, unabhängig vom Inhalt des Trinkwassererwärmers
- Gebäude, in denen ein Speicher mit < 400 l steht und einem Inhalt < 3 l in jeder Rohrleitung zwischen dem Abgang Trinkwassererwärmer und der Entnahmestelle. Die Zirkulationsleitung wird dabei nicht berücksichtigt.

Großanlagen sind Wassererwärmungsanlagen mit Speicherinhalten über 400 l und Rohrleitungsinhalten großer 3 l.

Daraus ergeben sich die Anforderungen an Trinkwassererwärmer
Bei Speicher-Trinkwassererwärmern mit einem Inhalt > 400 l muss durch die Konstruktion und andere Maßnahmen (z. B. Umwälzung, bei Mehrfachspeichern gleichmäßige Beaufschlagung der einzelnen Speicher) sichergestellt sein, dass das Wasser an allen Stellen gleichmäßig erwärmt wird. Hierbei wird nicht zwischen Klein- oder Großanlagen unterschieden (nach DVGW-Arbeitsblatt W551). Vorwärmstufen müssen so konzipiert sein, dass der gesamte Wasserinhalt der Vorwärmstufen einmal am Tag auf > 60°C erwärmt werden kann. Gleiches gilt bei bivalenten Speichern.
Bei Großanlagen muss das Wasser am Warmwasseraustritt des Trinkwassererwärmers stets eine Temperatur von > 60 °C einhalten. Der gesamte Trinkwasserinhalt von Vorwärmstufen ist einmal am Tag auf > 60°C zu erwärmen.

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