Seit dem 1. Januar 2026 gelten verschärfte Anforderungen für die Bundesförderung von Luft-Wasser-Wärmepumpen. Geförderte Geräte müssen nun zehn Dezibel leiser sein als die EU-Grenzwerte – bisher waren es nur fünf Dezibel. Konkret bedeutet das: Die Fördergrenze liegt bei 60 dB(A) für Geräte mit sechs bis zwölf Kilowatt Leistung, bei geringerer Leistung bei 55 dB(A).
Praktisch alle aktuellen Geräte auf dem Markt erfüllen die neuen Vorgaben bereits. Trotzdem sollten Installateure und Bauherren bei der Planung auf die Einhaltung achten und zusätzliche Schallschutzmaßnahmen in Betracht ziehen.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Emission und Immission: Während die Fördergrenzwerte den Schalldruckpegel direkt am Gerät betreffen, kommt beim Nachbarn deutlich weniger an. Faustformel: Bei 50 bis 60 Dezibel am Gerät sind es in drei Metern Entfernung nur noch 35 bis 40 Dezibel – vergleichbar mit einem Kühlschrank.
Für die Praxis heißt das: Der Aufstellort ist entscheidend. Mindestens drei Meter Abstand zur Grundstücksgrenze sind vorgeschrieben, mehr ist besser. Schallreflektierende Flächen wie Fassaden oder Mauern sollten vermieden werden. Schallhauben oder Einhausungen können zusätzlich helfen.
Nächster Stichtag: Ab 2028 werden nur noch Geräte mit natürlichen Kältemitteln wie Propan (R290) gefördert. Auch darauf reagieren die Hersteller bereits.