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Beleidigungen nicht akzeptabel

Unter der Gürtellinie

Nicht nur der Vermieter einer Wohnung, sondern auch die im Objekt ein¬gesetzten Handwerker haben Anspruch auf eine angemessene Wortwahl. Ein Untermieter vergaß das, als in einer Nachbarwohnung am frühen Morgen Bauarbeiten durchgeführt wurden. Er bezeichnete die Handwerker als „Motherfucker“ und sagte zu ihnen „Fuck you“. Das Amtsgericht Neukölln (Aktenzeichen 13 C 126/18) sah nur deswegen von einer fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses ab, weil es sich um einen einmaligen Vorfall gehandelt habe.

Normalerweise sind nicht genehmigte Tonband- und Videoaufnahmen als Be¬weismittel nicht zugelassen. Eine Ausnahme kann allerdings dann vorliegen, wenn auf diese Weise schwerste Beleidigungen dokumentiert sind und die Aufzeichnungen nicht heimlich im privaten Kreis erfolgten. Das Amtsgericht Bottrop (Aktenzeichen 11 C 264/22) sah dies als gegeben an, als in einem (auf Video dokumentierten) Streit zwischen Mieter und Vermieter Formulierungen wie „Drecksstück“ und „sonst bringe ich dich um“ aus dem offenen Fenster heraus gefallen waren. Die Mieter mussten die Wohnung räumen.

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