Bei Stromausfällen oder längerer Abwesenheit können Heizungs- und Trinkwasserleitungen einfrieren. Gefrierendes Wasser dehnt sich aus und bringt Rohre zum Bersten. Das Problem: Solange die Leitungen gefroren sind, bleibt der Schaden unbemerkt. Erst beim Auftauen tritt Wasser aus – dann kann es richtig teuer werden.
Thomas Wollstein von der VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik empfiehlt: Wer absehen kann, dass ein Gebäude während einer Frostperiode nicht beheizt wird, sollte die Trinkwasserinstallation absperren und wenn möglich entleeren. Das verhindert zwar möglicherweise nicht den Rohrbruch, begrenzt aber die austretende Wassermenge. Wichtig: Bei Wiederinbetriebnahme muss die Installation gespült werden.
Zusätzliche Maßnahmen: Keller- und Nebenraumfenster geschlossen halten, regelmäßige Sichtkontrollen durchführen – besonders nach der Frostperiode. Dämmmaßnahmen verlängern die Zeit bis zum Einfrieren, Rohrbegleitheizungen können es verhindern, sofern sie mit Strom versorgt werden.
Bei Verdacht auf eingefrorene Leitungen den Hauptabsperrhahn schließen und Entnahmestellen öffnen, damit der Überdruck kontrolliert abgebaut werden kann. Finger weg von offener Flamme oder Heißluftgeräten – lieber einen Fachbetrieb rufen. Für die fachgerechte Außerbetriebnahme und Wiederinbetriebnahme gibt es die VDI/DVQST-EE 3810 Blatt 2.1. Bei der Planung frostgefährdeter Leitungen hilft die Richtlinie VDI 2069.