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Meldungen für die SHK-Branche


Wärmepumpen hängen Erdgas im Neubau klar ab

Lange war Erdgas dominanter Spitzenreiter bei den primären Energieträgern / Heizsystemen neu genehmigter Wohnungen. Nun hat die Wärmepumpe übernommen.

Das ist eine überdeutliche Entwicklung, die sich Anfang 2021 fortgesetzt hat, bis Februar weist der Bericht für das 1. Quartal 2021 der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen einen Marktanteil von 42,3 % für die Wärmepumpe und nur noch 29 % für Erdgas aus.

Der Abstieg dürfte sich noch beschleunigen

Treiber für den schnell gewachsenen Marktanteil elektrisch angetriebener Wärmepumpen dürfte insbesondere die attraktive Förderung elektrischer Wärmepumpen auch für Neubauten über das Marktanreizprogramm im Jahr 2020 (ab 2021 teilweise in der Bundesförderung für effiziente Gebäude, BEG) gewesen sein. Zudem steht Erdgas bei immer weniger Neubauprojekten auf in neu erschlossenen Baugebieten überhaupt als Energieträger zur Wahl. Die abnehmende Verfügbarkeit beschleunigt die Wärmewende.

Die erste Novelle des Gebäudeenergiegesetzes im Jahr 2023 – oder nach aktueller Planung der noch amtierenden Bundesregierung vorgezogen im Jahr 2022 – könnte bei einer Anpassung der Primärenergiefaktoren und einer Ausrichtung auf CO2-Emissionen auch ohne die momentan geforderten Einbauverbote bzw. die Einleitung eines Erdgas-Ausstiegs das faktische Ende der Gas-Heizung im Neubau bedeuten.

Die Ära der elektrischen Wärmepumpe im Neubau wird aber eventuell nur von kurzer Dauer sein. Einige Experten erwarten, dass bis 2030 die elektrische Luftheizung der Standard im Neubau ist.

Baugenehmigungen spiegeln Baugeschehen verzerrt wider

Aktuell ist allerdings zu beachten, dass die Baugenehmigungen das tatsächlich Baugeschehen verzerrt widerspiegeln. Die Zahl der Baugenehmigungen ist im Jahr 2020 mit 368 589 Wohnungen um 2,2 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen und war damit weiter deutlich höher als die Zahl der Baufertigstellungen. Dies führte nunmehr zu einem Überhang von genehmigten aber noch nicht fertiggestellten Wohnungen von insgesamt 779 432 Wohnungen.

Der seit 2008 anhaltende Anstieg des Bauüberhangs hat sich damit im Jahr 2020 weiter fortgesetzt und den höchsten Stand seit 1998 erreicht. Dazu kommt, dass Baugenehmigung und Baufertigstellungen eher selten ins gleiche Kalenderjahr fallen. Bei den Baufertigstellungen auf der Basis Wohngebäude lag die Wärmepumpe erstmals 2019 vor der Gas-Heizung, in der Genehmigungsstatistik fand die Ablösung bereits 2017 statt.


Tag des Handwerks: Schicken Sie ihre Fotos ein

Am 11. Tag des Handwerks am 18.09.2021 soll eine Fotogalerie zeigen, wie vielfältig das Handwerk ist. Alle Handwerker*innen können Fotos einreichen.

Handwerkliches Schaffen geht immer einher mit dem guten Gefühl etwas zu tun, was Sinn macht.

Viacheslav Lakobchuk - stock.adobe.com

Handwerkliches Schaffen geht immer einher mit dem guten Gefühl etwas zu tun, was Sinn macht.

Deutschlands Handwerker*innen wissen, was sie tun. Und was sie tun, das bleibt. Handwerkliches Schaffen geht immer einher mit dem guten Gefühl etwas zu tun, was Sinn macht. Dieses gute Gefühl in Bilder zu bannen, hat sich die Fotoaktion zum 11. Tag des Handwerks zum Ziel gesetzt. Unter dem Motto: „Wir tun, was bleibt – (D)ein Blick ins Handwerk“ können Handwerker*innen am 18. September bundesweit mit ihren Fotos zeigen, wie ihr Arbeitsalltag aussieht und wie glücklich und erfüllt sie in ihrem Handwerk sind.

Fotoaktion zum Tag des Handwerks: Wer darf teilnehmen?

Jede/r Handwerker*in darf an der Fotoaktion teilnehmen. Maßgeblich ist, dass Teilnehmende in einem Betrieb beschäftigt sind, der Mitglied einer Handwerkskammer ist.

Was soll auf dem Foto abgebildet sein?

Der/die Teilnehmer*in kann sich selbst, Kollegen*innen oder den Arbeitsplatz inszenieren. Wichtig ist der Bezug zum Handwerk und zur Tätigkeit. Dabei kann auch mit Licht, Farben und Perspektiven oder Filtern gearbeitet werden.

Welche technischen Anforderungen werden an die Fotos gestellt?

Die Fotos müssen im Dateiformat JPG, PNG oder TIFF vorliegen. Dabei sollte die Dateigröße ca. 2 MB bis max. 15 MB betragen. Ein komprimiertes Bild, das z.B. vorher per WhatsApp empfangen wurde, entspricht leider nicht den Qualitätsanforderungen.

Wie können die Fotos hochgeladen werden?

Die Fotos können ab dem 15. Juni bis zum Teilnahmeschluss am 15. August unter handwerk.de/tdh21 hochgeladen werden. Dort finden Sie auch die ausführlichen Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise.

Wo werden die Bilder gezeigt?

Die eingereichten Fotos werden ab dem 18. September zusammen mit einer kurzen Bildbeschreibung in einer großen Fotogalerie auf handwerk.de veröffentlicht.

Die Fotoaktion ist ein Gemeinschaftsprojekt anlässlich des bundesweiten Tag des Handwerks am 18. September 2021. Er findet in diesem Jahr bereits zum 11. Mal statt. Ziel des Aktionstags ist es, einer breiten Öffentlichkeit Bedeutung, Vielfalt und Leistung des Handwerks zu verdeutlichen.

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