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Meldungen für die SHK-Szene

VDI-Verband

Heizungsverbot für Gas und Öl ab 2024

Die aktuelle Ausbaugeschwindigkeit der erneuerbaren Energien ist weder im Strom- noch im Wärmesektor ausreichend, um die politischen Zielsetzungen zu erreichen. Es sind somit die gesetzlichen, regulativen und ökonomischen Rahmenbedingungen zu schaffen, um einen ausreichenden Ausbau der verschiedenen erneuerbaren Energien zu beschleunigen.

Als Instrumente kommen beispielsweise die Verteuerung von fossilen Energien durch eine EU-weit abgestimmte deutliche Erhöhung der CO₂-Abgabe und die Erhöhung der Quote für erneuerbare Energien zur Wärmeerzeugung im GEG infrage. “Damit würden der Ersatz fossiler Wärmeerzeuger oder die Installation von Solaranlagen bei Neubauten indirekt forciert”, sagt Jochen Theloke, Geschäftsführer der VDI-Gesellschaft Energie und Umwelt.

VDI-Empfehlung: Spätestens ab 2025 keine Wärmeerzeuger mit fossilen Brennstoffen installieren

Zur Erreichung des Ziels der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 sollten unter Berücksichtigung einer typischen Anlagenlebensdauer von etwa 20 Jahren spätestens ab 2025 Wärmeerzeuger, die fossile Brennstoffe nutzen, möglichst nicht mehr installiert werden. Für bestehende Anlagen ist ein verbindlicher Ausbaupfad, z. B. mittels schrittweiser Ergänzung der Wärmebereitstellung durch erneuerbare Energien, vorzusehen, der eine bis spätestens 2045 zu erreichende Klimaneutralität für die Anlage beschreibt. Dies gilt für Ölheizungen bereits ab 2026.

Eine Wärmeerzeugung auf Basis grüner Gase oder Biokraftstoffe ist dann denkbar, wenn die ausreichende und nachhaltige Versorgung mit diesen grünen Brennstoffen nachgewiesen wird, oder diese regional zur Verfügung stehen, z. B. aus Biogasanlagen. Diese sollten dann bevorzugt im Bereich von Hochtemperaturanwendungen oder für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mit gezielter Unterstützung der Versorgungssicherheit zum Einsatz kommen.

Frühzeitiger Einstieg in klimaneutrale Wärmelösungen ermöglichen

Statt eines Verbots von Wärmeerzeugern mit fossilen Brennstoffen zu einem fixen Zeitpunkt ist eine Verordnung zu entwickeln, die frühzeitig den Einstieg in klimaneutrale Wärmelösungen erleichtert und unterstützt und stufenweise deren Verbreitung forciert und erzwingt.

Eine schrittweise Einführung statt eines harten Nutzungsverbots ist auch sinnvoll, um die Transformation sozialverträglich zu gestalten.

Bis 2045 soll in Deutschland die Wärmewende eingeleitet werden. Die Bundesregierung sieht weiterhin feste Fristen vor, bis wann alte Gas- und Ölheizungen in Deutschland nachgerüstet oder ausgetauscht werden müssen. Ab dem 1. Januar 2024 soll jede neu eingebaute Heizung möglichst zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Die Bundesregierung stellt dafür Fördermittel zur Verfügung.

Eine Information vom VDI (Verein Deutscher Ingenieure e.V.) > www.vdi.de


BDH

Netzdienliche Abschaltungen von Wärmepumpen nur im Notfall

Die Bedürfnisse privater Verbraucher müssen bei Maßnahmen zur Integration von Wärmepumpen und Elektroautos ins Energiesystem konsequent berücksichtigt werden. Nur dann bleibt die Akzeptanz der Energiewende gewahrt, so der Bundesverband der Heizungsindustrie e.V. (BDH) zum Eckpunktepapier der Bundesnetzagentur (BNetzA) über netzdienliche Steuerung von Verbrauchseinrichtungen.

Akzeptanz der Energiewende nicht gefährden

Die Energiewendetechnologien Wärmepumpe und Elektroauto müssen ins Energiesystem integriert werden. Dafür sind verschiedene Mechanismen notwendig, die ineinandergreifen. Dazu gehören Netzausbau, Marktprozesse für eine höhere Flexibilität beim Verbrauch und Notfallmaßnahmen bei drohenden Überlastungen von Netzen. Eine solche Notfallmaßnahme ist die im Eckpunktepapier der BNetzA vorgeschlagene „netzdienliche Laststeuerung“ nach §14a EnWG. Der BDH setzt sich dafür ein, dieses Gesamtpaket so zu gestalten, dass Bürgerinnen und Bürger die Maßnahmen akzeptieren.

Eingriff in private Anlagen darf nur im Notfall möglich sein

"Steuereingriffe auf meine private Heizung können schnell meine Akzeptanz für die Energiewende und meine Wechselbereitschaft zur Wärmepumpe beschädigen. Daher muss zweifelsfrei klar sein, dass solche Eingriffe immer nur absolute Notfallmaßnahmen bleiben und strikten Regeln folgen“ sagt Dieter Kehren, Leiter des Forums Digitale Heizung im BDH.

Flexibilität durch Marktmechanismen und variable Strompreise fördern

Aus Sicht des BDH sollten intelligente, marktnahe Instrumente eingesetzt werden, um Verbraucher dazu zu motivieren, ihren Verbrauch flexibel anzupassen und so Überlastungen des Netzes vorzubeugen.

„Die dominierenden netzdienlichen Mechanismen müssen Marktprozesse zur Nutzung der Flexibilität in den Kundenanlagen sein. Über geeignete Anreize wie etwa variable Strompreise ist das für Bürgerinnen und Bürger attraktiv und fördert sogar ihr Engagement für die Energiewende“, ergänzt Dieter Kehren.

Top-Thema auch auf der ISH

Die Definition der Mechanismen zur Netzintegration von Wärmepumpen und Elektromobilität ist komplex, da sie verschiedene Branchen betrifft: Involviert sind neben den Kundenanlagen aus der Heizungsindustrie auch Ladestationen, die Automobilindustrie sowie Netzbetreiber und Versorgungsunternehmen.

Ein Information vom Bundesverband der deutschen Heizungsindustrie (BDH)

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